Norm
Geo §461 Abs2Rechtssatz
§ 461 Abs 2 Geo und der darin ausgedrückte allgemeine Grundsatz, daß der Aufwand an Zeit, Arbeit und Kosten nicht in einem mit der Bedeutung des Erfolgs nach den Maßstäben wirtschaftlicher Zumutbarkeit und rechtsstaatlicher Notwendigkeit unvertretbaren Mißverhältnis stehen soll, darf nur dann berücksichtigt werden, wenn er in den Grenzen der gesetzlichen Deckung ausgelegt wurde. Ein Grundstück von eintausendsiebenhundert Quadratmeter und keinen besonderen Vermessungsschwierigkeiten hält sich nicht im Rahmen der Ausnahme.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0059575Dokumentnummer
JJR_19841023_OGH0002_0050OB00077_8400000_001