Begründung: Für den Betroffenen wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 23. 4. 2009 ein Sachwalter bestellt, dessen Aufgabenkreis derzeit die Vertretung des Betroffenen gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern umfasst. Am 3. 6. 2009 stellte der Betroffene den Antrag auf Beendigung der Sachwalterschaft, den er am 9. 6. 2009 und am 10. 8. 2009 wiederholte. Das Erstgericht wies den Antrag auf Aufhebung der Sachwalterschaft ab. Das vom Betroffenen angerufene Rekursgericht best... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte Dr. O***** S***** zum Verfahrenssachwalter und einstweiligen Sachwalter für die Vertretung in anhängigen Verfahren. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Betroffenen nicht Folge. Dieser Beschluss wurde dem Betroffenen am 20. 1. 2009 zugestellt. Der Betroffene erhob einen „Protest“ und gleichzeitig einen Verfahrenshilfeantrag, wobei er den Schriftsatz am 3. 2. 2009 zur Post gab, ihn aber nicht an das Erstgericht, sondern an das Rekursgericht adres... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte für den Betroffenen einen Sachwalter für näher bezeichnete Angelegenheiten. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs des Betroffenen nicht Folge und ließ den ordentlichen Revisionsrekurs zu. Seine Entscheidung wurde dem Betroffenen durch Hinterlegung zugestellt; Beginn der Abholfrist war Dienstag, der 15. September 2009. Am 29. September 2009 langte beim Rekursgericht ein an den Vorsitzenden des Rechtsmittelsenats adressiertes Schrei... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte für den Betroffenen im Verfahren, in dem die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters geprüft wird, DDr. Wolfgang Doppelbauer zum Verfahrenssachwalter. Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht dem dagegen vom Verfahrenssachwalter erhobenen Rekurs nicht Folge und ließ den ordentlichen Revisionsrekurs nicht zu. Die Rekursentscheidung wurde dem Verfahrenssachwalter am 15. 2. 2008 durch Übernahme durch einen Postbevollmächtigten... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht gab mit dem angefochtenen Beschluss dem Rekurs des Antragsgegners gegen die Entscheidung des Erstgerichts über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nicht Folge. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der Beschluss wurde dem Antragsgegner persönlich am 12. 11. 2007 zugestellt. Am 23. 11. 2007 gab er eine selbst verfass... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach der am 23. August 2002 verstorbenen Dr. Ida M*****, zuletzt *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Mag. Erik M*****, nunmehr vertreten durch Dr. Herbert Schrittesser, Rechtsanwalt in Mödling,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen Kinder Magdalena I*****, Ahmed I*****, und Naema I*****, wegen Unterhalt, infolge des „außerordentlichen" Revisionsrekurses des Vaters Ahmed S*****, vertreten durch Dr. Johann Krahl, Rechtsanwalt ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte dem Vater Dipl. Ing. Christoph W***** ein Besuchsrecht für seine Tochter „am Samstag alle vierzehn Tage von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr". Das Rekursgericht ergänzte diese - im Übrigen von ihm bestätigte - Entscheidung durch den Ausspruch, dass das festgesetzte Besuchsrecht an dem der Rechtskraft des Beschlusses folgenden Samstag beginne. Es sprach weiters aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der gegen den Beschluss des Rekur... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj Kinder Rene W*****, und Tamara W*****, beide vertreten durch den Magistrat der Stadt Wien, Amt für Jugend und Familie, wegen Unterhalt, infolge der als Revisionsrekurs ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Pflegschaftssache des minderjährigen Selim T*****, geboren am *****, vertreten durch die Mutter C*****, über den „Rekurs" (richtig: außerordentlichen Revisionsrekurs) der Mutter gegen den Bes... mehr lesen...
Begründung: Der Beschluss des Rekursgerichtes, das die vom Erstgericht beschlossene Erweiterung der Sachwalterschaft auch auf die Verwaltung der von der Betroffenen bezogenen monatlichen Pension bestätigt und ausgesprochen hat, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei, wurde der Betroffenen am 17. 2. 2004 zugestellt. Ihr handschriftliches, mit 6. 3. 2002 datiertes, an den Präsidenten des Rekursgerichtes (und Vorsitzenden des Rekurssenates) gerichtetes Schreiben, mit d... mehr lesen...
Begründung: Der angefochtene Beschluss - mit welchem einem Rekurs beider Kindeseltern betreffend die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung eines notariellen Schenkungsvertrages sowie Schenkungsvertrages auf den Todesfall keine Folge gegeben worden war - wurde deren Vertreter am Donnerstag, den 8. 3. 2001, zugestellt (Rückschein in ON 5). Letzter Tag der gemäß § 11 Abs 1 AußStrG 14-tägigen Frist des (außerordentlichen) Revisionsrekurses war sohin (unter Zugrundelegung der auch im... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin, Mieterin des im Erdgeschoß des im Haus der Antragsgegnerin in Wien ***** gelegenen Geschäftslokales top Nr.1a begehrt - nach vorausgegangenem Verfahren vor der Schlichtungsstelle - wegen beabsichtigter Unternehmensveräußerung die Bestimmung des angemessenen Hauptmietzinses nach § 12a Abs 8 MRG. Dabei möge folgendes berücksichtigt werden: Die Antragstellerin, Mieterin des im Erdgeschoß des im Haus der Antragsgegnerin in Wien ***** gelegenen Gesch... mehr lesen...
Begründung: Der Anerbe bekämpft mit seinem außerordentlichen Revisionsrekurs die Zurückweisung seiner Rekurse gegen die vom Erstgericht erlassene Einantwortungsurkunde und die darin enthaltenen Verbücherungsanordnungen. Der angefochtene Beschluß des Gerichtes zweiter Instanz wurde dem Rekurswerber und seinem Rechtsvertreter je am 22.12.1997 zugestellt. Der Revisionsrekurs wurde am 19.1.1998 zur Post gegeben, somit außerhalb der 14tägigen Frist des § 11 Abs 1 AußStrG. Die Bestim... mehr lesen...
Begründung: Rudolf K***** war zuletzt auf Grund des Beschlusses des Bezirksgerichtes Fünfhaus vom 17.8.1987, 2 P 139/86-44, zu monatlichen Unterhaltszahlungen von je S 555,-- für seine beiden aus geschiedener Ehe stammenden, bei ihrer Mutter aufwachsenden Kinder Michael und Manuela verpflichtet. Am 16.6.1992 stellte der Vertreter der Minderjährigen den Antrag, die monatlichen Unterhaltsbeiträge ab 1.1.1992 auf S 3.200,-- für Michael und S 2.400,-- für Manuela zu erhöhen. Rud... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte die weitere Unterbringung des Patienten im Sinne des § 30 Abs.2 UbG für unzulässig. Das Rekursgericht bestätigte die Entscheidung des Erstgerichtes und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs zulässig ist. Rechtliche Beurteilung Der gegen die Entscheidung der zweiten Instanz erhobene Revisionsrekurs des Abteilungsleiters des Landesnervenkrankenhauses Graz ist verspätet. Die Entscheidung des Rekursgerichte... mehr lesen...
Norm: AußStrG §7
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung steht einem Kurator ein selbständiges Rechtsmittel gegen seine Enthebung zu. Entscheidungstexte 7 Ob 597/92 Entscheidungstext OGH 03.09.1992 7 Ob 597/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0006080 Zuletzt aktua... mehr lesen...
Begründung: Helga T*****wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Floridsdorf vom 10.5.1982 gemäß § 1 Abs.2 EntmO beschränkt entmündigt, Dipl.Sozialarbeiter Günther H*****wurde zu ihrem Kurator und in der Folge zum Sachwalter gemäß § 273 Abs.3 Z 1 ABGB zur Besorgung aller Angelegenheiten bestellt (ON 65). Helga T*****bezieht nach wie vor eine Invaliditätspension einschließlich des Hilflosenzuschusses in Höhe von monatlich ungefähr S 8.000,--. Sie erhält von Edith G*****monatlich S... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte den vom Vater für das Kind zu leistenden Unterhalt ab 9.4.1990 von 1.700 S monatlich auf 500 S monatlich herab und wies sein Mehrbegehren, den Unterhalt schon ab 1.9.1987 auf 500 S herabzusetzen, ab. Das Rekursgericht änderte infolge Rekurses des Vaters den Beschluß des Erstgerichtes im abweisenden Teil dahin ab, daß es ihn zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 500 S für die Zeit vom 1.9.1987 bis 31.3.1988 und von 1.000 S für die Zeit vom 1.4... mehr lesen...
Begründung: Dem Betroffenen wurde der angefochtene Sammelbeschluß des Landesgerichtes St.Pölten am 30.12.1991 durch Hinterlegung zugestellt. Dagegen erhob er mit dem am 13.1.1992 zur Post gegebenen, an das Landesgericht St.Pölten gerichteten, dort am 15.1.1992 eingelangten und am selben Tag an das Erstgericht weitergeleiteten Schriftstück, das bei diesem am 16.1.1992 einlangte, Rekurs, "Einspruch und Nichtigkeitsbeschwerde" an den Obersten Gerichtshof. Rechtliche Beu... mehr lesen...
Begründung: Über Anregung der Landes-Heil- und Pflegeanstalt für Kärnten in Klagenfurt vom 12.6.1989 nahm das Erstgericht am 25.7.1989 eine Erstanhörung des Betroffenen vor und bestellte für diesen mangels eines gesetzlichen oder freigewählten Vertreters mit Beschluß vom 23.10.1989 zur Vertretung im Verfahren, in dem die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters geprüft wird, Robert N*** zum einstweiligen Sachwalter (ON 7). Zugleich bestellte das Erstgericht mit gesondertem B... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 23. Juni 1988 (ON 464) genehmigte das Erstgericht den vom Sachwalter namens des Betroffenen mit der Vermieterin Gudrun T*** abgeschlossenen Vergleich betreffend die Wohnung Wien 2., Schüttelstraße 91/1-2. Einer dagegen erhobenen Vorstellung gab das Erstgericht nicht Folge. Gegen beide Entscheidungen des Erstgerichtes brachte der Betroffene durch seinen rechtsfreundlichen Vertreter Rekurse ein (ON 475 und 478). Mit Beschluß vom 11. Juli 1988 (ON 467) ge... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die rekursgerichtliche Sachentscheidung im Aufteilungsverfahren nach den §§ 229 ff AußStrG wurde dem Vertreter der Frau am 28. Juli 1988 zugestellt. Der am 23. August 1988, also am 26. Tag nach der Zustellung, überreichte Revisionsrekurs ist verspätet. Die Rekursfrist beträgt gemäß § 11 Abs 1 AußStrG 14 Tage (eine dem § 521 Abs 1, zweiter Halbsatz ZPO entsprechende Regelung gilt für das Verfahren außer Streitsachen nicht). D... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß ON 90 hat das Pflegschaftsgericht dem gestellten Unterhaltserhöhungsantrag teilweise stattgegeben und den von Dipl.Ing. Dr. Walter B*** als Vater zu leistenden Unterhalt für das eheliche Kind Wolfgang, geboren am 8. Februar 1968, mit S 4.500,- monatlich und für das eheliche Kind Werner, geboren am 12. Oktober 1973, mit S 3.500,- monatlich festgesetzt. Gegen den pflegschaftsgerichtlichen Beschluß erhob der Vater einen Rekurs, welchen das Rekursgericht wegen... mehr lesen...
Begründung: Der Vater Friedrich Wilhelm K*** ist aufgrund der mit dem Bezirksjugendamt Reutte als Amtsvormund der Minderjährigen Martina Melanie K*** getroffenen Unterhaltsvereinbarung vom 15.1.1987 verpflichtet, für diese einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von S 800,-- zu leisten. Am 8.4.1987 brachte der Vater beim Erstgericht den Antrag ein, den "Regelunterhalt neu festzusetzen". Diesen Antrag begründete er damit, daß sein Einkommen monatlich nur DM 20,-- betrage (ON 23). Das E... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger beantragte in seiner beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebrachten, von ihm selbst verfaßten Klage die Bewilligung der Verfahrenshilfe und die Beigebung eines Rechtsanwaltes zur Einreichung der Klage und für das Verfahren. Mit Beschluß vom 19. Februar 1986 wies das Prozeßgericht den Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe wegen Aussichtslosigkeit ab (54 a Cg 2051/85-7); den Antrag des Klägers auf Beigebung eines Rechtsanwaltes zwecks Erhebung ... mehr lesen...