Begründung: Mit Beschluss vom 13. 10. 2010 wies das Erstgericht den Antrag des früheren Geschäftsführers auf Wiedereintragung der gemäß § 40 FBG gelöschten Gesellschaft in das Firmenbuch ab. Das Rekursgericht gab dem dagegen vom früheren Geschäftsführer erhobenen Rekurs nicht Folge und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Diesen Beschluss bekämpfte der frühere Geschäftsführer mit dem als außerordentlicher Revisionsrekurs zu wertenden „Rekurs und Antra... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bestätigte die Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags der Antragsteller. Dagegen erhoben die Antragsteller einen außerordentlichen Revisionsrekurs den das Erstgericht als unzulässig und verspätet zurückwies. Dem dagegen erhobenen Rekurs der Antragsteller gab das Rekursgericht mit Beschluss vom 22. 11. 2010 nicht Folge. Gegen diese Entscheidung wenden sich die Antragsteller mit ihrer als außerordentlichen Revisionsrekurs bezeichneten Eingabe vom 14. 12. ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht die Abweisung des Antrags des Verfahrenssachwalters auf Einstellung des Sachwalterverfahrens. Es sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs mangels erheblicher Rechtsfrage nach § 62 Abs 1 AußStrG nicht zulässig sei. Dagegen erhob der Betroffene einen selbst verfassten außerordentlichen Revisionsrekurs, mit dem Ziel, die Einstellung des Sachwalterschaftsverfahrens zu erreichen. Dieser weist weder die Unter... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des Daniel O*****, über den Rekurs des Betroffenen gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Linz vom 8. November 2010, AZ 5 Fsc 3/10w, womit der Fristsetzungsantrag des Betroffenen zurückgewiesen wurde, den Beschluss gefasst:
Spruch: Der R... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren AZ 1 P 33/10p des Bezirksgerichts Bruck an der Mur erhob der Betroffene einen an das Landesgericht Leoben gerichteten Rekurs, den er mit einer Ablehnung von Richtern dieses Gerichtshofs verband. Mit Beschluss vom 2. August 2010, GZ 2 Nc 21/10m-3, wies das Landesgericht Leoben den Ablehnungsantrag ab. Gegen diesen Beschluss erhob der Betroffene Rekurs an das Oberlandesgericht Graz, mit dem er auch die Ablehnung „sämtlicher Richter des OLG im Zivilrechtsberufu... mehr lesen...
Begründung: Für die Betroffene wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 31. 5. 2010 ein Sachwalter bestellt. Das Rekursgericht wies den von einem Sohn und der Schwiegertochter der Betroffenen gegen diesen Beschluss erhobenen Rekurs mangels Rechtsmittellegitimation zurück und sprach aus, dass der ordentliche Revisionrekurs nicht zulässig sei (ON 25). Innerhalb der Rechtsmittelfrist übersandten die Rechtsmittelwerber mittels Telefax eine selbst verfasste, als „Berufung“ bezeichnete Ei... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab einem Ablehnungsantrag des Revisionsrekurswerbers gegen die in seiner Aufteilungssache zuständige Richterin nicht Folge. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Der ungeachtet dieses Ausspruchs erhobene „außerordentliche Revisionsrekurs“des Ablehnungswerbers ist unzulässig. Rechtliche Beurteilung § 24 Abs 2 JN bestimmt, dass gegen die Zurückweisung eine... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Beschluss vom 15. März 2010 (ON 5) hat das Erstgericht der betreibenden Partei gegen die drei verpflichteten Parteien wegen mehrerer Verstöße gegen eine Unterlassungsverpflichtung und zur Erwirkung der geschuldeten Unterlassung die Exekution nach § 355 EO bewilligt und über die verpflichteten Parteien jeweils eine Geldstrafe in Höhe von 500 EUR verhängt. Am 16. Juli 2010 stellte die erstverpflichtete Partei erneut einen Antrag auf Aussetzung der über ... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht ***** gab dem vom Antragsteller gegen den Präsidenten des Landesgerichts ***** gestellten Ablehnungsantrag nicht Folge und wies die vom Antragsteller gegen die Vizepräsidentin des Landesgerichts ***** und gegen die Richter des Landesgerichts ***** Dr. Wolfgang ***** und Dr. Reinhard ***** erhobenen Ablehnungsanträge zurück. Das Rekursgericht gab dem dagegen vom Antragsteller erhobenen Rekurs - der im Zuge eines Verbesserungsverfahrens rechtzeitig anwalt... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen ist zu 2 C 1331/06i des Bezirksgerichts Saalfelden ein Rechtsstreit anhängig. Nach mehreren erfolglosen Ablehnungsanträgen gegen Richter des Bezirksgerichts Saalfelden und des Landesgerichts Salzburg lehnten die Kläger auch den Vizepräsidenten des Landesgerichts Salzburg ab und stellten einen Verfahrenshilfeantrag. Mit Beschluss vom 29. 9. 2009 (ON 2) wies das Landesgericht Salzburg I. den Antrag der Kläger auf Bewilligung der Verfahrenshilfe, s... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte Dr. K***** F*****, Rechtsanwalt in L*****, zum Verfahrenssachwalter und zum einstweiligen Sachwalter für die dringende Angelegenheit der Vertretung der Betroffenen im Verfahren 6 C 44/09h des Bezirksgerichts Linz. Das Rekursgericht gab dem von der Betroffenen erhobenen Rekurs nicht Folge und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei, weil keine Rechtsfragen im Sinn des § 62 AußStrG zu beantworten gewesen seien. Gegen de... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte den vom Verpflichteten durch seine Mutter erhobenen Rekurs gegen die Zurückweisung eines gegen einen anderen Beschluss erhobenen außerordentlichen Rechtsmittels zur Verbesserung zurück, weil die anwaltliche Fertigung fehlte. Das Rekursgericht wies den sowohl in ihrem eigenen Namen als auch namens ihres Sohnes, gegen den Verbesserungsauftrag gerichteten Rekurs der Mutter des Verpflichteten als unzulässig zurück. Soweit der Rekurs im eigenen Namen d... mehr lesen...
Begründung: Für den Betroffenen wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 23. 4. 2009 ein Sachwalter bestellt, dessen Aufgabenkreis derzeit die Vertretung des Betroffenen gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern umfasst. Am 3. 6. 2009 stellte der Betroffene den Antrag auf Beendigung der Sachwalterschaft, den er am 9. 6. 2009 und am 10. 8. 2009 wiederholte. Das Erstgericht wies den Antrag auf Aufhebung der Sachwalterschaft ab. Das vom Betroffenen angerufene Rekursgericht best... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj Marcel W*****, wegen Unterhalt, über den „Revisionsrekurs“ des Vaters Thomas B*****, gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 26. Februar 2010, GZ 43 R 83/10i-120, womit der Rekurs des Vaters ge... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 3. Dezember 2009 (ON 19) wies das Erstgericht den „außerordentlichen Revisionsrekurs“ des Klägers und seiner Vertreterin gegen die Entscheidung des Rekursgerichts vom 9. September 2009 (1 R 180/09b-16) als aus den Gründen des § 528 Abs 2 Z 1 und Z 2 ZPO absolut unzulässig zurück. Das Rekursgericht gab dem gegen diese Entscheidung erhobenen Rekurs des Klägers und seiner Vertreterin mit dem nunmehr angefochtenen Beschluss nicht Folge. Es sprach aus, dass ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 20. 7. 2009 (ON 35) wies das Erstgericht nach erfolgloser Erteilung eines Verbesserungsauftrags wegen fehlender Unterfertigung durch einen eingetragenen Rechtsanwalt 1. die Berufung des Beklagten sowie 2. den „außerordentlichen" Revisionsrekurs des Beklagten gegen den Beschluss (ON 32), mit dem unter anderem die Zurückweisung der Nebenintervention der „Beklagtenvertreterin Dr. O***** R***** D*****" bestätigt worden war, zurück. Über Rekurs des Beklagten... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des Betroffenen Peter W*****, über dessen außerordentlichen Revisionsrekurs gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz als Rekursgericht vom 16. Juni 2009, GZ 1 R 172/09k-194, mit dem der Beschluss des... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde aufgrund eines im Verfahren 2 C 885/08v des Bezirksgerichts Kirchdorf an der Krems erlassenen vollstreckbaren Zahlungsauftrags vom 14. Juli 2008 zur Hereinbringung der vollstreckbaren Kapitalforderung von 60 EUR an nicht entrichteter Pauschal- und Einhebungsgebühr wider die Verpflichtete die Fahrnisexekution (im vereinfachten Bewilligungsverfahren) bewilligt. Die Verpflichtete erhob gegen diesen Exekutionsbewilligungsbeschluss Einspruch und ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die Hofrätin Dr. Glawischnig und den Hofrat Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Erlagssache der Erleger 1.) Josef G*****, und 2.) Frieda G*****, beide *****, beide vertreten durch Dr. Gerhard Zenz, Rechtsanwalt in Mondsee, wider die Erlagsgegner 1.) Dr. Wolfgang A*****, und 2.) Hermann M*****, bzw *****, weg... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des Betroffenen Peter W*****, über dessen außerordentlichen Revisionsrekurs gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz als Rekursgericht vom 18. November 2008, GZ 1 R 295/08x-174, mit dem der Beschluss... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht entzog dem Kindesvater mit Beschluss vom 9. 5. 2007 die Obsorge im Teilbereich der Verwaltung der Waisenpension für die beiden im
Spruch: genannten minderjährigen Kinder und übertrug diese dem zuständigen Jugendwohlfahrtsträger. Einen vom Vater dagegen erhobenen Rekurs wies das Rekursgericht zurück, weil der Rekurswerber einem Verbesserungsauftrag nicht entsprochen hatte. Den ordentlichen Revisionsrekurs dagegen ließ das Rekursgericht mangels Vorliegens ei... mehr lesen...
Begründung: Der Betroffene beantragte die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Ausführung eines Revisionsrekurses gegen den Beschluss des Rekursgerichts vom 24. 10. 2007, AZ 21 R 356/07p. Das Erstgericht wies den Verfahrenshilfeantrag wegen Aussichtslosigkeit ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung Das dagegen gerichtete und als „außerordentlicher Revis... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den erstinstanzlichen Beschluss, mit dem über den Liquidator die angedrohte Zwangsstrafe von 720 EUR verhängt und die Veröffentlichung des Beschlusses angeordnet worden war, bestätigt. Es sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Gegen die Rekursentscheidung brachte der Liquidator einen außerordentlichen Revisionsrekurs ein. Rechtliche Beurteilung Die Vorlage des Aktes durch das Erstgericht zur En... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht entschied nach der Erstanhörung der Betroffenen, dass das Verfahren, in dem die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters geprüft wird, fortgesetzt werde und bestellte einen Rechtsanwalt zum Verfahrenssachwalter. Das von der Betroffenen angerufene Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Die Rekursentscheidung wurde am 3. 7. 2008 der Betroffenen und dem Verfahrenssachwalter... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater mit Beschluss vom 3. Dezember 2007, U-15, für die beiden Kinder zusätzlich zur bisher auferlegten Unterhaltsleistung ab 1. Jänner 2005 einen weiteren Betrag von 98,26 EUR monatlich pro Kind an Unterhalt zu bezahlen. Mit Beschluss vom 24. Jänner 2008, U-20, wies das Erstgericht den Verfahrenshilfeantrag des Vaters ab. Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht dem Rekurs des Vaters gegen den Beschluss vom 3. Dezem... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter beantragte erneut die Zuteilung der Obsorge. Das Erstgericht wies den Antrag erneut ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Mutter nicht Folge. Den ordentlichen Revisionsrekurs erachtete das Rekursgericht als nicht zulässig. Die Mutter erhob beim Erstgericht den nunmehr vorgelegten Revisionsrekurs. Das Erstgericht legte das Rechtsmittel dem Obersten Gerichtshof zur Entscheidung vor. Rechtliche Beurteilung Die Vorlage des Rechtsmittels ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Pflegschaftssache des minderjährigen Bahadir C*****, über die Revisionsrekurse des Minderjährigen, vertreten durch das Land Niederösterreich als Jugendwohlfahrtsträger (Magistrat der Stadt St. Pölten, Abteilung V - Gesundheits- und Wohlfahrtsverwaltung, Heßstraße 6, 3100 St. Pölten),... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte Rechtsanwalt Dr. Günther Sulan zum Sachwalter für den Betroffenen für die Einkommens- und Vermögensverwaltung, die Vertretung vor Ämtern, Behörden und Gerichten und für die Regelung der Pensionsangelegenheiten und sprach aus, dass die Kosten des Verfahrens der Betroffene zu tragen habe. Das Rekursgericht gab dem hiegegen vom Betroffenen erhobenen Rekurs nicht Folge und verneinte die Zulässigkeit des ordentlichen Revisionsrekurses mangels Vorlie... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer Klage begehrte die Klägerin vom Beklagten an Kapital 177,61 EUR sA sowie Inkassokosten von 91,14 EUR. Nach Erhebung eines Einspruchs gegen den Zahlungsbefehl des Bezirksgerichts Steyr wurde für 5. 5. 2006 eine vorbereitende Tagsatzung anberaumt. Ein Vertagungsantrag des Beklagten wurde abgewiesen. Da dieser zur anberaumten Tagsatzung nicht erschien, wurde über Antrag der erschienenen Klägerin ein Versäumungsurteil erlassen. Der Beklagte bekämpfte das Versäumung... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht zum einen einen Beschluss des Erstgerichts, mit dem über den Geschäftsführer der zu FN ***** des Firmenbuchs des Landesgerichts St. Pölten eingetragenen Gesellschaft eine Zwangsstrafe in Höhe von 1.500 EUR wegen der Verletzung der Offenlegungsvorschriften nach § 277 UGB verhängt worden war; zum anderen wies es einen Rekurs gegen einen Beschluss des Erstgerichts zurück, mit dem dem Geschäftsführer eine weiter... mehr lesen...