Norm
AußStrG §13 idF WGN 1989Rechtssatz
Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß es sich bei der Geltendmachung des Anspruches auf Einräumung einer Dienstbarkeit zur Duldung der Verlegung einer Rohrleitung zum Transport von Gast in Ermangelung einer gleichwertigen persönlichen Beziehung um einen "rein vermögensrechtlichen Anspruch" handelt, unabhängig davon, ob der Anspruch sich auf einen privatrechtlichen Titel gründet oder aus dem öffentlichen Recht abzuleiten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0007049Dokumentnummer
JJR_19920310_OGH0002_0050OB00019_9200000_001