RS OGH 1992/3/10 5Ob19/92

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Veröffentlicht am 10.03.1992
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Norm

AußStrG §13 idF WGN 1989

Rechtssatz

Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß es sich bei der Geltendmachung des Anspruches auf Einräumung einer Dienstbarkeit zur Duldung der Verlegung einer Rohrleitung zum Transport von Gast in Ermangelung einer gleichwertigen persönlichen Beziehung um einen "rein vermögensrechtlichen Anspruch" handelt, unabhängig davon, ob der Anspruch sich auf einen privatrechtlichen Titel gründet oder aus dem öffentlichen Recht abzuleiten ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0007049

Dokumentnummer

JJR_19920310_OGH0002_0050OB00019_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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