Entscheidungsgründe: Die Klägerin war beim beklagten Land in der Zeit von 21. 12. 1970 bis 31. 5. 2007 als land- und forstwirtschaftliche Angestellte beschäftigt. Die Streitteile schlossen am 5. 6. 2002 gemäß § 27 AlVG eine „Vereinbarung über die Altersteilzeit", welche unter anderem lautet: „1. Die wöchentliche Normalarbeitszeit von bisher 40 Stunden wird ab 1. 6. 2002 auf 20 Stunden, das sind 50% herabgesetzt. Die ab 1. 6. geltende Normalarbeitszeit wird wie folgt auf die einzel... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichtes Klagenfurt ist die von R********** (in der Folge Stifterin) mit Notariatsakt vom 4. 10. 1995 errichtete R********** Privatstiftung (im Folgenden Stiftung) eingetragen. Stiftungszweck ist das Erhalten und Verwalten des der Stiftung gewidmeten Vermögens und die Versorgung der in der Zusatzurkunde genannten natürlichen und juristischen Personen. Nach der zuletzt gültigen Fassung der Stiftungserklärung kann die Stifterin den Widerruf der ... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtsausführungen der außerordentlichen Revision des seit 1985 bei der Beklagten als Kraftfahrer beschäftigten Klägers laufen im wesentlichen darauf hinaus, dass aufgrund der Übergangsbestimmungen in Art XI Abs 2 der B-VG Novelle 1974 weiter das Angestelltengesetz und das Arbeiterabfertigungsgesetz anzuwenden seien. Die Rechtsausführungen der außerordentlichen Revision des seit 1985 bei der Beklagten als Kraftfahrer beschäftigt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss im Jahre 1971 mit dem beklagten Land Vorarlberg einen Dienstvertrag, in dem er als Primarius die Orthopädieabteilung übernahm und sich verpflichtete "seine ganz Kraft zur restlosen Erfüllung seiner Vertragspflichten" einzusetzen. Dafür wurden ihm in den Vertrag folgende Leistungen zugesagt: "III. Dr. G***** M***** erhält Leistungen nach diesem Vertrag: a) Für die Besorgung der Aufgaben nach Punkt I.) dieses Vertrages ein monatliches... mehr lesen...
Norm: AngG §8AngG §17B-VGNov 1974 ArtXI Abs2UrlG §6
Rechtssatz: Hat der Landesgesetzgeber von der Regelungskompetenz nach Art 21 Abs 1 B-VG in der Fassung Nov 1974, BGBl 444, keinen Gebrauch gemacht, sind auf das Dienstverhältnis der nicht mit behördlichen Aufgaben betrauten Bediensteten, die am 1.1.1975 dem Angestelltengesetz unterlagen (hier: Arzt an einer von einem Gemeindeverband betriebenen Krankenanstalt), sowohl § 8 AngG als auch § 6 Url... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das am 1.4.1987 zwischen dem Kläger als Turnusarzt und der beklagten Partei, der gesetzlichen Anstaltsträgerin der Allgemeinen Öffentlichen Krankenanstalt Bezirkskrankenhaus S*****, begründete, in der Folge mehrfach verlängerte Arbeitsverhältnis, wurde durch Nachtrag zu dem am 4.4.1994 abgeschlossenen Dienstvertrag ab 4.4.1995 auf unbestimmte Zeit verlängert. Nach Punkt 21 dieses Dienstvertrages finden auf das Dienstverhältnis die Bestimmungen des Vertragsbe... mehr lesen...
Begründung: Strittig ist im Revisionsverfahren nur mehr, ob die anteiligen Sonderzahlungen in die Bemessungsgrundlage der Urlaubsentschädigung einzubeziehen sind, wenn die bereits erfolgte Auszahlung der gesamten Sonderzahlungen für das Jahr 1995 auf den Kollektivvertrag für die Handelsangestellten bzw den anläßlich der Schließung des F*****-Kaufhauses erstellten Sozialplan zurückzuführen ist. Das Erstgericht wies das diesbezügliche Begehren in Höhe von S 1.215,39 brutto s.A. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Dienstverhältnis der Kläger endete durch Dienstgeberkündigung, und zwar hinsichtlich der Erst- und Dritt- bis Fünftkläger zum 30.9.1995, hinsichtlich des Zweitklägers zum 30.11.1995. Aufgrund der Betriebsvereinbarung Beilage A erhielten alle Kläger für das Jahr 1995 sämtliche ihnen kollektivvertraglich oder aufgrund Betriebsvereinbarung zustehende Sonderzahlungen unter der Fiktion einer Beendigung des Dienstverhältnisses zum 31.12.1995 ausbezahlt. Alle K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 18.6.1973 bis 30.9.1995 bei der beklagten Partei als Angestellte beschäftigt, ihr Arbeitsverhältnis endete durch Arbeitgeberkündigung. Die Klägerin hatte zum Zeitpunkt der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses einen offenen Urlaubsrest von 26 Werktagen. Sie hatte zuletz der RdW 1983, 48). Dies stehe im Einklang mit dem Grundsatz, daß bei Urlaubsverbrauch in natura die anteiligen Sonderzahlungen als Urlaubsentgelt geschuldet werden. Be... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien waren bis 30.9.1995 als Angestellte bei der Beklagten beschäftigt. Ihre Dienstverhältnisse endeten durch Arbeitgeberkündigung. Da die klagenden Parteien während des aufrechten Arbeitsverhältnisses ihren Urlaub nicht mehr (zur Gänze) konsumieren konnten, wurden ihnen - ohne anteilige Sonderzahlungen - Urlaubsentschädigungen entsprechend den nicht verbrauchten Urlaubstagen ausbezahlt (Erstklägerin 6 Werktage, Zweitkläger 40 Werktage, Drittklägeri... mehr lesen...
Norm: AngG §17 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 17 AngG I Allgemeines II Geltungsbereich; Hinweis auf § 1 UrlG III Erwerb, Ausmaß und Berechnung des Urlaubsanspruches IV Urlaubsentgelt V Verbrauch des Urlaubs bei aufrechtem Dienstverhältnis VI Verbrauch des Urlaubs bei Auflösung des Dienstverhältnisses und Urlaubsentschädigung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS010... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der beklagten Partei die Zahlung von 72.288 S sA. Er sei bei der beklagten Partei als Angestellter "beschäftigt bzw beschäftigt gewesen", und zwar vom 4.August 1986 bis 30.November 1987, vom 15.April 1988 bis 2.November 1988 und seit 20.März 1989. Am 6.Juni 1989 sei der Kläger bei der Gebietskrankenkasse abgemeldet worden. Die Ansprüche des Klägers wurden in der Klage aufgeschlüsselt wie folgt: 1. Offene Lohnforderungen: Rest April 1989 ... mehr lesen...
Norm: AngG §17 I
Rechtssatz: Eine vertragliche Vorverlegung des Beginnes des jeweiligen Urlaubsjahres ohne Verlängerung der Wartezeit bei der Umstellung des Urlaubsjahres auf das Kalenderjahr, die günstiger als die gesetzliche Regelung war, war zulässig. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 287/89 Entscheidungstext OGH 20.12.1989 9 ObA 287/89 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Ansprüche des Klägers auf restliche Urlaubsentschädigung und auf restliches Überstundenentgelt zutreffend beurteilt. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß die Revisionswerberin nicht vom maßgeblichen Sachverhalt ausgeht, soweit sie in ihrer Rechtsrüge ihre bereits im Berufungsverfahre... mehr lesen...
Norm: ABGB §5AngG §2AngG §3AngG §17AngG §23 IAAngG §40BG 13.8.1971 Nr 317 ArtIXB-VGNov 1974 ArtXI Abs2EFZG §1EFZG §6EFZG §7
Rechtssatz: In einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Lande Kärnten stehende Personen, auf deren Dienstvertrag vereinbarungsgemäß das VBG 1948 als lex contractus anzuwenden war, hatten - sofern sie unter die §§ 2, 3 AngG fielen - bis 30.6.1987 Abfertigungsansprüche nach dem AngG; alle sonstigen privatrechtlich beschä... mehr lesen...
Norm: AngG §17 IIUrlG §1 Abs2 Z3B-VG Art21
Rechtssatz: Auch § 1 Abs 2 Z 3 UrlG spricht nicht dagegen, daß Art IX BGBl 1971/317 mit seiner auf den gesamten Art I Abschnitt 1 des UrlG verweisenden Fassung des § 17 AngG für das Dienstrecht der Länder, die noch keine gleichartigen Vorschriften erlassen haben, gilt. § 1 Abs 2 Z 3 UrlG kann nämlich dahin verstanden werden, daß der Gesetzgeber des UrlG von seinem Geltungsbereich jene Länder vorsorglic... mehr lesen...
Norm: AngG §17 II
Rechtssatz: Da § 17 AngG durch Art VI UrlG die Fassung einer Verweisung auf die Vorschriften des Art I Abschnitt 1 dieses Gesetzes erhielt und Art VIII Abs 2 UrlG bestimmt, daß, soweit in anderen Bundesgesetzen auf die durch dieses Bundesgesetz aufgehobenen Vorschriften verwiesen wird, an deren Stellte die entsprechenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes treten, erhielt das UrlG auf dem Umweg über Art IX BGBl 1971/317 einen w... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer iS des § 4 Abs 2 ArbVG, der Antragsgegner ist als juristische Person öffentlichen Rechts eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitgeber nach § 7 ArbVG. Der Antragsteller behauptet zur
Begründung: seiner aus dem
Spruch: ersichtlichen Anträge folgenden Sachverhalt: Der Antragsgegner hat mit folgenden Dienstnehmergruppen 1. Dienstnehmern, die außerhalb der Kärntner Landes-Kranken-, H... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, daß dann, wenn bei ordnungsgemäßer Kündigung durch den Arbeitgeber ein neuer Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers entstanden wäre, dieser Anspruch bei der Berechnung des Ersatzanspruches gemäß § 29 Abs. 1 AngG zu berücksichtigen ist (Arb. 9866, 9871, 9938, 10.177, 10.217 ua). Hingegen hat der als Erfüllungsanspruch anzusehende Anspruch auf Urlaubsentschädigung n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei beabsichtigte in Kärnten einen Gemüsegroßhandel aufzubauen. Aufgrund eines zwischen dem Kläger und dem Geschäftsführer der zweitbeklagten Partei - sie ist die Komplementärin der erstbeklagten Partei - abgeschlosssenen Dienstvertrages war der Kläger ab 1. Oktober 1985 bei der erstbeklagten Partei als Angestellter gegen ein Gehalt von 17.000 S netto monatlich beschäftigt. Seine Aufgabe war die Beschaffung sowie der Verkauf von Gemüse. Die... mehr lesen...
Norm: ArbAbfG §1 Abs3 Z4HGHAngG §1HGHAngG §17
Rechtssatz: Verrichtet ein Arbeitnehmer für eine juristische Person Arbeiten, die dann, wenn sie in einem privaten Haushalt verrichtet worden wäre, das Arbeitsverhältnis dem HGHAngG unterstellen würden, besteht diesbezüglich kein KollV und liegt auch keine Ausnahme gemäß § 1 Abs 5 HGHAngG vor, dann fällt das Arbeitsverhältnis in den Geltungsbereich des HGHAngG und ist gemäß § 1 Abs 3 Z 4 ArbAbfG vom... mehr lesen...
Norm: HGHAngG §1HGHAngG §17
Rechtssatz: Stellt ein Studentenheim seinen Bewohnern im wesentlichen alle jene Möglichkeiten zur Verfügung, die sie auch in einem privaten Haushalt haben, und wird ihnen die Führung ihrer Hauswirtschaft durch die Beistellung einer Bedienerin erleichtert, unterliegt deren Arbeitsverhältnis dem HGHAngG. Entscheidungstexte 9 ObA 24/88 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der beklagten Partei vom 22.Dezember 1980 bis 30.November 1986 als Bedienerin beschäftigt. Ihr Arbeitsverhältnis, auf welches kein Kollektivvertrag Anwendung fand, endete infolge Kündigung durch die beklagte Partei. Mit der vorliegenden Klage begehrte die Klägerin eine Abfertigung nach dem Arbeiterabfertigungsgesetz in Höhe von drei Monatsentgelten im Betrag von S 27.971 brutto sA. Die einen solchen Anspruch erst nach längerer Anwartschaft... mehr lesen...
Norm: ABGB §1157AngG §17AngG §17a
Rechtssatz: Verlangt ein Arbeitnehmer, der aus sozialen Rücksichten trotz längerer Erkrankung vom Arbeitgeber nicht gekündigt ist, für ein Urlaubsjahr mehr Urlaubstage vergütet, als er in diesem Urlaubsjahr überhaupt gearbeitet hat, so ist sein Begehren wegen Rechtsmißbrauches nicht begründet. BAG vom 22.06.1956, 1 AZR 296/54; Veröff: NJW 1956,1533 Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Folgender Sachverhalt steht außer Streit (AS 7): Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 14. 10. 1948 bis 30. 6. 1980 angestellt. Auf dieses Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für die Dienstnehmer der Verkehrsbetriebe der Grazer Stadtwerke Aktiengesellschaft anzuwenden. Der Kläger hatte einen Urlaubsanspruch von zuletzt 30 Werktagen pro Jahr. Er trat am 6. 11. 1978 in den Krankenstand und wurde mit Wirkung vom 1. 7. 1980, nachdem ihm eine Berufsunfäh... mehr lesen...
Norm: AngG §17 VIUrlG §2UrlG §9
Rechtssatz: Bei der Berechnung der Urlaubsentschädigung ist der unberechtigt entlassene Kläger gemäß § 9 UrlG und § 29 AngG so zu behandeln, als ob er gesetzmäßig gekündigt worden wäre, was dazu führt, daß er auch für den erst während der fiktiven Kündigungsfrist mit Beginn des neuen Dienstjahres (§ 17 AngG, § 2 Abs 2 UrlG) entstandenen neuen Urlaubsanspruch in bestimmter Höhe (§ 17 AngG, § 2 Abs 1 UrlG) zu entsc... mehr lesen...
Norm: AngG §17 VAngG §27 Z4 E4
Rechtssatz: Wer seinen Erholungsurlaub entgegen dem mehrfach geäußerten, unmißverständlichen Verbot seines Arbeitgebers eine Woche vor dem Beginn der allgemeinen Betriebsferien antritt, hat seine Dienstleistung ohne rechtmäßigen Hinderungsgrund während einer den Umständen nach jedenfalls erheblichen Zeit vorsätzlich unterlassen und damit den Entlassungstatbestand des § 27 Z 4 (erster Fall) AngG verwirklicht. (Rech... mehr lesen...