Norm
ABGB §1157Rechtssatz
Verlangt ein Arbeitnehmer, der aus sozialen Rücksichten trotz längerer Erkrankung vom Arbeitgeber nicht gekündigt ist, für ein Urlaubsjahr mehr Urlaubstage vergütet, als er in diesem Urlaubsjahr überhaupt gearbeitet hat, so ist sein Begehren wegen Rechtsmißbrauches nicht begründet.
BAG vom 22.06.1956, 1 AZR 296/54; Veröff: NJW 1956,1533
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0104163Dokumentnummer
JJR_19820914_OGH0002_0040OB00084_8200000_003