Norm
AngG §14Rechtssatz
Wird dem Angestellten eine Gewinnbeteiligung entsprechend dem Ergebnis des Geschäftsjahres zugesagt, steht ihm bei Ausscheiden vor Ende des Geschäftsjahres der aliquote Teil des Gewinnes des gesamten Geschäftsjahres zu.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Beteiligung, Jahr, Berechnung, Bemessung, Höhe, Auflösung, Beendigung, Vereinbarung, Entgelt, Anteil, Tantieme, commis interesse, Remuneration, Jahresremuneration, PrämieEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0028095Dokumentnummer
JJR_19900523_OGH0002_009OBA00111_9000000_001