Norm: B-VG Art 87OGHG §5StPO §45
Rechtssatz: Nach § 45 StPO zu treffende Entscheidungen sind Akte der Rechtsprechung, weshalb die Entscheidung dann, wenn auf Ausschließung erkannt wird, dem Vertreter des Ausgeschlossenen nach Maßgabe der Geschäftsverteilung zufällt. Entscheidungstexte 1 Präs 2690-1637/14t Entscheidungstext OGH 09.04.2014 1 Präs 2690-1637/14t ... mehr lesen...
Begründung: Beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien ist zur AZ 2 P 88/07t ein Pflegschaftsverfahren betreffend die mj Kinder B***** anhängig. Im Zusammenhang mit diesem Verfahren wies das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien mit Beschluss vom 26. 11. 2008, GZ 38 Nc 13/08i-2, den Ablehnungsantrag des Mag. Herwig B***** in dessen Rekurs gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vom 13. 10. 2008, GZ 32 Nc 20/08z-3, zurück. Dem gegen diesen Beschluss vom Ablehn... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Günter S*****, vertreten durch Mag. Rivo Killer, Rechtsanwalt in Wiener Neustadt, gegen die beklagte Partei d***** E. L*****, vertreten durch Prof. Haslinger & Partner, Rechtsanwälte in Linz, wegen Wiederaufnahme des Verfahrens AZ 5 Cg 191/05s des ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Günter S*****, vertreten durch Mag. Rivo Killer, Rechtsanwalt in Wiener Neustadt, gegen die beklagte Partei d***** E. L*****, vertreten durch Prof. Haslinger & Partner, Rechtsanwälte in Linz, wegen Wiederaufnahme des Verfahrens AZ 5 Cg 191/05s des ... mehr lesen...
Begründung: Der Oberste Gerichtshof hat mit Beschluss vom 20. 12. 2006, 9 Ob 136/06z dem Rekurs gegen den Beschluss mit dem über den Antragsteller als Rekurswerber eine Ordnungsstrafe von 1.000 EUR verhängt wurde, nicht Folge gegeben und über den Rekurswerber eine weitere Ordnungsstrafe von 1.200 EUR verhängt. Mit Schriftsatz vom 17. 9. 2007 lehnte der Kläger die im
Kopf: namentlich angeführten Mitglieder des 9. Senats des Obersten Gerichtshofs ab. Rechtliche Beurteil... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 23. Jänner 2008, 7 Ob 277/07x-16, hat der Oberste Gerichtshof den Revisionsrekurs des Antragstellers mit folgender
Begründung: als (jedenfalls) unzulässig zurückgewiesen: Zum einen bekämpfe er die in dritter Instanz unanfechtbare Kostenentscheidung des Rekursgerichts (§ 62 Abs 2 Z 1 AußStrG), zum anderen richte er sich gegen die bereits überholte (obsolet gewordene) teilweise Bestätigung einer bloß „vorläufigen", mittlerweile aber wieder (rechtskräftig)... mehr lesen...
Begründung: In der vorliegenden Pflegschaftssache hat der Vater des Minderjährigen einen Rekurs gegen die Verhängung einer Ordnungsstrafe durch das Rekursgericht und vier außerordentliche Revisionsrekurse eingebracht und einen Ablehnungsantrag gestellt. Zur Entscheidung über die zuletzt genannten Rechtsmittel ist der erste Senat des Obersten Gerichtshofs zuständig. Der Vater stellt auch den hier maßgeblichen Ablehnungsantrag gegen einen Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs, der... mehr lesen...
Begründung: In der beim Bezirksgericht Favoriten geführten Pflegschaftssache hatten die Vorinstanzen Besuchsrechtsanträge des Vaters und der Großmutter der beiden 1986 und 1988 geborenen, in Obsorge der Mutter stehenden Kinder, abgewiesen. Der 1. Senat des Obersten Geichtshofs wies mit seiner Entscheidung vom 26. 2. 2002 die außerordentliche Revisionsrekurse des Vaters und der Großmutter zurück (1 Ob 234/01w). Mit seiner zweiten Entscheidung zu derselben Geschäftszahl vom 30. 4. 20... mehr lesen...
Norm: B-VG Art92 Abs1OGHG §5
Rechtssatz: Hat ein Senat des Obersten Gerichtshofes gemäß § 5 OGHG in einer bestimmten Rechtssache entschieden, so ist dessen Entscheidung, die eine solche des Obersten Gerichtshofs als der höchsten Instanz ist, im innerstaatlichen Instanzenzug nicht mehr überprüfbar, sondern sie klärt die Rechtslage im entschiedenen Einzelfall endgültig. (Hier: Rechtsmittel, bezeichnet als Berichtigungsantrag.) ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 27. 11. 2001 wies der Oberste Gerichtshof die außerordentliche Revision des Klägers gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Graz als Berufungsgericht vom 12. Juni 2001, GZ 5 R 37/01b-51, zurück. Der Kläger behauptet nunmehr in seinem "Antrag auf Berichtigung", den er iVm einem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe beim Obersten Gerichtshof einbrachte, der Oberste Gerichtshof habe seiner
Begründung: zu 1. nicht den Akteninhalt, sondern in aktenwidri... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren AZ 14 Cg 244/96 des Landesgerichts Innsbruck wies das Erstgericht den Verfahrenshilfeantrag des Klägers ua wegen Bedenken gegen die Richtigkeit des Vermögensbekenntnisses ab, stünde doch erklärten monatlichen Belastungen des Klägers von 14.000 S nur ein Monatseinkommen von etwa 11.000 S gegenüber. Das Oberlandesgericht Innsbruck als Rekursgericht bewilligte mit seinem Beschluss vom 13. Februar 1997 ON 10 dem Kläger die Verfahrenshilfe, wenngleich nur im... mehr lesen...
Begründung: Ludwig M***** als Vertreter der im
Spruch: genannten Gesellschaften brachte zu FN ***** bzw FN ***** Anträge auf Liquidatorbestellung verbunden mit den Anträgen auf Ablehnung des Landesgerichtes Linz bzw des Oberlandesgerichtes Linz ein. Das Landesgericht Linz legte den Akt zur Entscheidung über den Ablehnungsantrag dem Oberlandesgericht Linz vor. Mit Beschluss vom 10. August 1999, GZ 5 Nc 65/99v, 5 Nc 66/99s-2, wies dieses Gericht die gegen das Landesgericht Linz ein... mehr lesen...
Begründung: In ihrer beim Bezirksgericht Leonfelden anhängigen Exekutionssache brachte die Antragstellerin den Antrag auf Aufhebung des Exekutionsbewilligungsbeschlusses, eine Nichigkeits-Wiederaufnahmsklage, sowie den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe ein und lehnte unter einem auch sämtliche Richter des Bezirksgerichtes Leonfelden sowie des Landesgerichtes Linz und des Oberlandesgerichtes Linz ab. Nachdem der Oberste Gerichtshof mit Beschluss vom 28. 4. 1999 zu 3 N 3-... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In ihrer beim Bezirksgericht Leonfelden anhängigen Exekutionssache brachte die Antragstellerin den Antrag auf Aufhebung des Exekutionsbewilligungsbeschlusses, eine Nichigkeits-Wiederaufnahmsklage, den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe ein und lehnte unter einem auch sämtliche Richter des Bezirksgerichtes Leonfelden sowie des Landesgerichtes Linz und des Oberlandesgerichtes Linz ab. Nachdem der Oberste Gerichtsho... mehr lesen...
Begründung: In seiner beim Landesgericht Linz anhängigen Firmenbuchsache brachte der Antragsteller den Antrag auf Bestellung eines Liquidators, einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe ein und lehnte unter einem auch sämtliche Richter des Landesgerichtes Linz und des Oberlandesgerichtes Linz ab. Da die Ablehnungsanträge gegen die Richter des Oberlandesgerichtes Linz nicht näher begründet waren, wies das Oberlandesgericht Linz mit Beschluss vom 10. 8. 1999, 5 Nc 65/99v, 6... mehr lesen...
Begründung: Der 2. Senat des Obersten Gerichtshofs hatte mit Beschluß vom 3. Dezember 1998 die außerordentlichen Revisionsrekurse der Betroffenen gegen insgesamt drei Beschlüsse des Gerichts zweiter Instanz vom 6. und 7. Oktober 1998 (ON 51 bis 53) mangels der Voraussetzungen des § 14 Abs 1 AußStrG begründungslos zurückgewiesen. Der 2. Senat des Obersten Gerichtshofs hatte mit Beschluß vom 3. Dezember 1998 die außerordentlichen Revisionsrekurse der Betroffenen gegen insgesamt d... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 Abs1 Z1B-VG Art92 Abs1JN §24OGHG §5
Rechtssatz: Stützt ein Ablehnungswerber seine Behauptung, Mitglieder des Obersten Gerichtshofs seien befangen, ausschließlich darauf, sie hätten als Spruchkörper des Obersten Gerichtshofs in einer anderen, ihn betreffenden Rechtssache unrichtig entschieden, so ist ein solcher unzulässiger Ablehnungsantrag gemäß § 24 JN sofort zurückzuweisen, ohne dass eine vorherige inhaltliche Äußerung der abg... mehr lesen...
Gründe: Dr.Friedrich Wilhelm K*** brachte noch vor Zustellung des Beschlusses des Obersten Gerichtshofes vom 29.Juni 1989, GZ 11 Ns 11/89-6, mit welchem seine im Disziplinarverfahren AZ Ds 6/88 dieses Gerichtes abgegebene Erklärung, Hofrat des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Steininger abzulehnen, für nicht gerechtfertigt erkannt wurde, eine "Ergänzung" seines jener Entscheidung zugrundeliegenden "Antrages" vom 22.Mai 1989 ein (ON 1), der - wie nunmehr in einer "Mitteilung" v... mehr lesen...
Norm: OGHG §5RDG §111RDG §115 Abs2StPO §74
Rechtssatz: Beim Disziplinarsenat handelt es sich um kein eigenes Gericht (für dessen funktionelle Zuständigkeit § 74 StPO sinngemäß angewendet werden könnte), sondern um eine vom Gesetzgeber dem jeweiligen Gerichtshof (Oberlandesgericht oder Oberster Gerichtshof) zugewiesene (weitere) Kompetenz. Da der Oberste Gerichtshof grundsätzlich in Senaten zu entscheiden hat (§ 5 OGHG) und im Gesetz insoweit ke... mehr lesen...
Norm: EO §4 Abs1 Z1JN §7 Abs3OGHG §5OGHG §6
Rechtssatz: Zuständig für die Bewilligung einer Exekution durch den OGH in erster Instanz ist der 5-Richter-Senat (§ 5 OGHG). § 7 Abs 3 JN ist für den OGH unanwendbar. Entscheidungstexte 3 Ob 613/76 Entscheidungstext OGH 05.09.1978 3 Ob 613/76 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Nichtheranziehung der Richter im Evidenzbüro des OGH zur Rechtsprechung ist verfassungsrechtlich unbedenklich; kein Antragsrecht der Mitglieder des OGH an den Personalsenat in Fragen der Geschäftsverteilung. Entscheidungstexte Prä 986/75 Entscheidungstext OGH 20.10.1975 Prä 986/75 Veröff: RZ 1977/11 S 31 (kritisch Spehar) mehr lesen...