An den Beschwerdeführer erging das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 7. Juli 2000, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Tatort: A-Tankstelle (GT) auf dem Grundstück Nr. 119/1 der KG-O I. Sie haben es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Firma 'A AG' mit Sitz in W zu verantworten, dass folgende mit Bescheid des Amtes der Bgld. Landesregierung vom 11.5.1995, Zahl: IV/1- 11134/33-1994, vorgeschriebene Auflage nicht eingehalten wurde: Aufla... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §309;GewO 1994 §367 Z25;GewO 1994 §80 Abs5;
Rechtssatz: "Inhaber" ist, wer eine Sache in seiner Gewahrsame hat (§ 309 ABGB). Zum Unterschied vom Besitzer bedarf der Inhaber des so genannten Eigentümerwillens nicht. Solcherart ist u.a. auch der Bestandnehmer vom Inhaberbegriff eingeschlossen (vgl. das E 21.9.1977, 1823/76). Gerad... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §309;GewO 1994 §367 Z25;GewO 1994 §80 Abs5;
Rechtssatz: "Inhaber" ist, wer eine Sache in seiner Gewahrsame hat (§ 309 ABGB). Zum Unterschied vom Besitzer bedarf der Inhaber des so genannten Eigentümerwillens nicht. Solcherart ist u.a. auch der Bestandnehmer vom Inhaberbegriff eingeschlossen (vgl. das E 21.9.1977, 1823/76). Gerad... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, drei näher bezeichnete Auflagen eines Betriebsanlagenbescheides nicht eingehalten zu haben und hiedurch § 367 Z. 25 GewO 1994 i.V.m. den zitierten Auflagen des Betriebsanlagenbescheides verletzt zu haben. Über den Beschwerdeführer wurden Geldstrafen in der Höhe von 1.) S 20.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 9 Tage), 2.) S 20.000,-- (Ersatzfreiheitsst... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, drei näher bezeichnete Auflagen eines Betriebsanlagenbescheides nicht eingehalten zu haben und hiedurch § 367 Z. 25 GewO 1994 i.V.m. den zitierten Auflagen des Betriebsanlagenbescheides verletzt zu haben. Über den Beschwerdeführer wurden Geldstrafen in der Höhe von 1.) S 20.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 9 Tage), 2.) S 20.000,-- (Ersatzfreiheitsst... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z25;VStG §19 Abs1;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/04/0102 E 5. November 1991 RS 2 Stammrechtssatz Entscheidend für die Beurteilung des Unrechtsgehaltes der Tat im Sinne des § 19 Abs 1 VStG ist (neben den "sonstigen nachteiligen Folgen") nicht die (abstrakte) Wertigkeit des durch die verletzte
Norm: geschützten Rechtsgutes (dies... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z25;VStG §19 Abs1;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/04/0102 E 5. November 1991 RS 2 Stammrechtssatz Entscheidend für die Beurteilung des Unrechtsgehaltes der Tat im Sinne des § 19 Abs 1 VStG ist (neben den "sonstigen nachteiligen Folgen") nicht die (abstrakte) Wertigkeit des durch die verletzte
Norm: geschützten Rechtsgutes (dies... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. März 1999 wurde der Beschwerdeführer der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 367 Z. 25 GewO 1994 in Verbindung mit Punkt 32 des Bescheides des Magistrates der Stadt Wien vom 16. März 1995, Zl. MBA 21-BA-12774/94, betreffend die Genehmigung der Betriebsanlage der Österreichischen Bundesbahnen im Standort Wien 21, Brünnerstraße 68-70 und § 12 ÖVE-E5, Teil 1/19... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. März 1999 wurde der Beschwerdeführer der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 367 Z. 25 GewO 1994 in Verbindung mit Punkt 32 des Bescheides des Magistrates der Stadt Wien vom 16. März 1995, Zl. MBA 21-BA-12774/94, betreffend die Genehmigung der Betriebsanlage der Österreichischen Bundesbahnen im Standort Wien 21, Brünnerstraße 68-70 und § 12 ÖVE-E5, Teil 1/19... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z26;GewO 1994 §367 Z25;VwRallg;
Rechtssatz: Der Straftatbestand des § 367 Z. 25 GewO 1994 (früher § 367 Z. 26 GewO 1973) ist auf beim Betrieb der Anlage einzuhaltende Auflagen abgestellt (Hinweis E 21.3.1988, 87/04/0245, E 22.11.1988, 88/04/0121, und E 20.9.1994, 94/04/0041). Schlagworte Rechtsgrundsätze Aufla... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §59 Abs2;GewO 1994 §367 Z25;VwRallg;
Rechtssatz: Das Wesen von Auflagen im Sinne des Straftatbestandes des § 367 Z 25 GewO 1994 besteht darin, dass die Verwaltungsbehörde in einem dem Hauptinhalt nach begünstigenden Bescheid belastende Gebote oder Verbote als Nebenbestimmungen aufnimmt, mit denen der Inhaber des Rechtes ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z26;GewO 1994 §367 Z25;VwRallg;
Rechtssatz: Der Straftatbestand des § 367 Z. 25 GewO 1994 (früher § 367 Z. 26 GewO 1973) ist auf beim Betrieb der Anlage einzuhaltende Auflagen abgestellt (Hinweis E 21.3.1988, 87/04/0245, E 22.11.1988, 88/04/0121, und E 20.9.1994, 94/04/0041). Schlagworte Rechtsgrundsätze Aufla... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §59 Abs2;GewO 1994 §367 Z25;VwRallg;
Rechtssatz: Das Wesen von Auflagen im Sinne des Straftatbestandes des § 367 Z 25 GewO 1994 besteht darin, dass die Verwaltungsbehörde in einem dem Hauptinhalt nach begünstigenden Bescheid belastende Gebote oder Verbote als Nebenbestimmungen aufnimmt, mit denen der Inhaber des Rechtes ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde die beschwerdeführende Partei schuldig erkannt, sie habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft zu verantworten, dass - unter näherer Angabe von Tatort und Tatzeit - "durch in diesem Betrieb beschäftigte Personen an die Jugendliche ... ein Apfel-Amaretto, also ein Mischgetränk mit einem höheren Alkoholgehalt als 12 Vol % ausgeschenkt und verkauf... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde die beschwerdeführende Partei schuldig erkannt, sie habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft zu verantworten, dass - unter näherer Angabe von Tatort und Tatzeit - "durch in diesem Betrieb beschäftigte Personen an die Jugendliche ... ein Apfel-Amaretto, also ein Mischgetränk mit einem höheren Alkoholgehalt als 12 Vol % ausgeschenkt und verkauf... mehr lesen...
Index: L46002 Jugendförderung Jugendschutz Kärnten50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §151 Abs1;GewO 1994 §367 Z35;JSchG Krnt 1998 §12 Abs1;JSchG Krnt 1998 §12 Abs2;JSchG Krnt 1998 §12 Abs4;
Rechtssatz: Der Alkoholausschank an Jugendliche durch Gastgewerbetreibende war hier nach der (speziellen) gewerberechtlichen Bestimmung des § 367 Z. 35 i.V.m. § 151 Abs. 1 GewO 1994 und nicht nach dem Krnt JSchG 1998 zu ahnd... mehr lesen...
Index: L46002 Jugendförderung Jugendschutz Kärnten50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §151 Abs1;GewO 1994 §367 Z35;JSchG Krnt 1998 §12 Abs1;JSchG Krnt 1998 §12 Abs2;JSchG Krnt 1998 §12 Abs4;
Rechtssatz: Wie sich aus der Regelung des § 12 Abs. 2 Krnt JSchG 1998 ergibt, betrifft das Alkoholverbot für Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr "alkoholische Getränke oder Mischgetränke". Das Ausschankverbot des § ... mehr lesen...
Index: L46002 Jugendförderung Jugendschutz Kärnten50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §151 Abs1;GewO 1994 §367 Z35;JSchG Krnt 1998 §12 Abs1;JSchG Krnt 1998 §12 Abs2;JSchG Krnt 1998 §12 Abs4;
Rechtssatz: Der Alkoholausschank an Jugendliche durch Gastgewerbetreibende war hier nach der (speziellen) gewerberechtlichen Bestimmung des § 367 Z. 35 i.V.m. § 151 Abs. 1 GewO 1994 und nicht nach dem Krnt JSchG 1998 zu ahnd... mehr lesen...
Index: L46002 Jugendförderung Jugendschutz Kärnten50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §151 Abs1;GewO 1994 §367 Z35;JSchG Krnt 1998 §12 Abs1;JSchG Krnt 1998 §12 Abs2;JSchG Krnt 1998 §12 Abs4;
Rechtssatz: Wie sich aus der Regelung des § 12 Abs. 2 Krnt JSchG 1998 ergibt, betrifft das Alkoholverbot für Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr "alkoholische Getränke oder Mischgetränke". Das Ausschankverbot des § ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer u.a. (Spruchpunkt 3) des erstinstanzlichen Straferkenntnisses) schuldig erkannt, dass er als Filialgeschäftsführer einer näher bezeichneten Aktiengesellschaft bei Betrieb einer nach dem Standort umschriebenen gewerblichen Betriebsanlage "insofern nicht für die Einhaltung der in Betriebsanlagen vorgeschriebenen Auflagen gesorgt hat, als entgegen der Auflage Punkt 1)... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer - unter anderem - schuldig erkannt, als gewerberechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Aktiengesellschaft zu verantworten, dass in einem nach dem Standort umschriebenen gewerblichen Betriebsanlage eine (im Spruch: wiedergegebene) Auflage eines Betriebsanlagenbescheides "insofern nicht eingehalten war, da die zweiflügelige Brandschutztüre vom Hausflur de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer u.a. (Spruchpunkt 3) des erstinstanzlichen Straferkenntnisses) schuldig erkannt, dass er als Filialgeschäftsführer einer näher bezeichneten Aktiengesellschaft bei Betrieb einer nach dem Standort umschriebenen gewerblichen Betriebsanlage "insofern nicht für die Einhaltung der in Betriebsanlagen vorgeschriebenen Auflagen gesorgt hat, als entgegen der Auflage Punkt 1)... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer - unter anderem - schuldig erkannt, als gewerberechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Aktiengesellschaft zu verantworten, dass in einem nach dem Standort umschriebenen gewerblichen Betriebsanlage eine (im Spruch: wiedergegebene) Auflage eines Betriebsanlagenbescheides "insofern nicht eingehalten war, da die zweiflügelige Brandschutztüre vom Hausflur de... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z25;GewO 1994 §370 Abs5;
Rechtssatz: Der normative Gehalt der Auflage erschöpft sich in der Anordnung, dass der angegebene Ort "zumindest feuerhemmend abzuschließen" ist. Eine nähere Bestimmung, wie dieses derart definierte Ziel zu erreichen ist, enthält die Auflage nicht. Die Auflage enthält als individuelle
Norm: keinen Verweis ("..., normiert somit ...") darauf, d... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z25;GewO 1994 §370 Abs5;
Rechtssatz: Der normative Gehalt der Auflage erschöpft sich in der Anordnung, dass der angegebene Ort "zumindest feuerhemmend abzuschließen" ist. Eine nähere Bestimmung, wie dieses derart definierte Ziel zu erreichen ist, enthält die Auflage nicht. Die Auflage enthält als individuelle
Norm: keinen Verweis ("..., normiert somit ...") darauf, d... mehr lesen...
Mit erstbehördlichem Bescheid vom 3. Februar 1999 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe es als die gemäß § 370 der Gewerbeordnung verantwortliche gewerberechtliche Geschäftsführerin des Vereins "L" zu verantworten, dass von diesem Verein von zumindest 14. September 1998 bis 23. September 1998 auf eigene Rechnung und Gefahr gegen Entgelt zu Erwerbszwecken von einem näher bezeichneten Standort aus der Versandhandel mit Verzehrprodukten (laut Produktkatalog unter andere... mehr lesen...
Mit erstbehördlichem Bescheid vom 3. Februar 1999 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe es als die gemäß § 370 der Gewerbeordnung verantwortliche gewerberechtliche Geschäftsführerin des Vereins "L" zu verantworten, dass von diesem Verein von zumindest 14. September 1998 bis 23. September 1998 auf eigene Rechnung und Gefahr gegen Entgelt zu Erwerbszwecken von einem näher bezeichneten Standort aus der Versandhandel mit Verzehrprodukten (laut Produktkatalog unter andere... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z14;GewO 1994 §50 Abs2;
Rechtssatz: Unter dem Begriff des Versandhandels im Sinne des § 50 Abs 2 GewO 1994 ist eine Betriebsform des Einzelhandels zu verstehen, also eine Form des Verkaufens von Waren an Letztverbraucher, bei der das Anbieten der Waren nicht in offenen Ladengeschäften (Schaufenstern), sondern schriftlich mittels Katalogen, Anzeigen, Prospekten oder ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z14;VStG §1 Abs1;VStG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/10/0029 E 26. April 1993 RS 6 Stammrechtssatz Eine Verwaltungsübertretung ist auch dann strafbar, wenn sie durch einen agent provocateur verursacht wird (Hinweis E 17.1.1953, 1327/50, VwSlg 2384 A/1953). European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z14;GewO 1994 §50 Abs2;
Rechtssatz: Unter dem Begriff des Versandhandels im Sinne des § 50 Abs 2 GewO 1994 ist eine Betriebsform des Einzelhandels zu verstehen, also eine Form des Verkaufens von Waren an Letztverbraucher, bei der das Anbieten der Waren nicht in offenen Ladengeschäften (Schaufenstern), sondern schriftlich mittels Katalogen, Anzeigen, Prospekten oder ... mehr lesen...