IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Dünser über die Beschwerde von Herrn AA, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 08.01.2018, Zl *****, betreffend Übertretung nach der GewO 1994 iVm dem Gelegenheitsverkehrsgesetz 1996, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet abg... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Hohenhorst über die Beschwerde von Frau AA, geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft Adresse 1, Z, vom 12.04.2018, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 22.03.2018, Zl *****, betreffend eine Übertretung der Gewerbeordnung, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das bekämpfte Straferkenntnis behoben ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Dollenz über die Beschwerde des Ing. AA, Z, Adresse 1 gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 31.05.2017, ****, betreffend Übertretung nach der Gewerbeordnung aufgrund der öffentlichen mündlichen Verhandlung vom 26.04.2018 zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Dollenz über die Beschwerde des AA, Z, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei BB, Adresse 1, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 30.05.2017, **** , betreffend Übertretung nach der GewO, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insofern Folge gegeben, als die zu I.a1) verhängte Geldstrafe in der Höhe von Euro 750,00 auf Euro 400,00 (Ersatzfreiheitsstraf... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Riedler über die Beschwerde des AA, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 9.8.2017, Zl ****, betreffend eine Übertretung nach der Gewerbeordnung 1994, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insofern Folge gegeben, als die Geldstrafe in der Höhe von € 500,... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Ing. Mag. Peinstingl über die Beschwerde von AA, vertreten durch RA Dr. BB, Adresse 1, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 14.09.2017, GZ****, nach der Durchführung einer öffentlich mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird die Beschwerde mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, wonach es bei der Strafsank... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Hermann Riedler über die Beschwerde des Herrn AA, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 26.05.2017, Zl ****, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG wird der Beschwerde stattgegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag. Theresia Kantner über die Beschwerde des Mag. AA, Adresse 1, Z, vertreten durch Rechtsanwältin MMag. Dr. BB, Adresse 2, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 25.09.2017, ****, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 2 VStG eingestellt... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Klaus Dollenz über die Beschwerde des Herrn AA, Adresse 1, Z gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 16.12.2016, GZ **** aufgrund der öffentlichen mündlichen Verhandlung vom 27.09.2017, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG iVm § 38 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 1 ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Hermann Riedler über die Beschwerde des Herrn AA, vertreten durch die Rechtsanwaltsgemeinschaft BB, Adresse 1, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 15.11.2016, Zl ****, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, das im Spruch: des angefochtenen Straferkenntniss... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Alexander Hohenhorst über die Beschwerde des AA, geb am XX.XX.XXXX, wohnhaft Adresse 1, **** Z, vertreten durch BB Rechtsanwaltspartnerschaft, Adresse 2, **** Y, vom 12.01.2015, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 16.12.2014, Zl ****, betreffend Übertretung nach der Gewerbeordnung nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. ... mehr lesen...