IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Ing. Mag. Peinstingl über die Beschwerde vom 07.08.2024 der AA, Adresse 1, **** Z, gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Z, vom 04.07.2024, ***, betreffend eine Verwaltungsübertretung nach der GewO 1994 zu Recht: 1. Der Beschwerde wird mit der Maßgabe des Spruchpunkt 2. insofern Folge gegeben, als gemäß... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Christ aufgrund der Beschwerde von AA, Adresse 1, **** Z, vertreten durch die RA BB, Adresse 2, **** Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 5.6.2024, ***, betreffend eine Übertretung der GewO 1994, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Christ aufgrund der Beschwerde von AA, Adresse... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Triendl über die Beschwerde des AA, geb. XX.XX.XXXX, vertreten durch RA BB, Adresse 1, *** Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 18.1.2024, Zahl ***, betreffend Übertretungen nach der Tiroler Bauordnung 2022 und der Gewerbeordnung 1994 nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Trien... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin MMag.a Dr.in Besler über die Beschwerde des AA, geboren am XX.XX.XXXX, wohnhaft in **** Z, Adresse 1, vertreten durch RA BB in **** Y, Adresse 2, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 7.3.2024, ***, betreffend Übertretungen nach der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), nach Abhaltung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 16.7.2024, Das Landesverwaltungsgericht Tirol erke... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Ing. Mag. Peinstingl über die Beschwerde von AA, geboren am XX.XX.XXXX, wohnhaft Adresse 1, **** Z, vom 10.09.2021 gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 09.08.2021, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach der Gewerbeordnung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird mit der Maßgabe des nachfolgenden Spruchpunktes insofern Folge gegeben, als die verhängte Geldstrafe in de... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Hohenhorst über die Beschwerde von AA, geb. XX.XX.XXXX, wohnhaft Adresse 1, **** Z, vertreten durch BB, Adresse 2, **** Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 03.01.2022, Zl ***, betreffend Übertretungen nach der Gewerbeordnung 1994, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird hinsichtlich Spruchpunkt 1. ins... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Triendl über die Beschwerde des Herrn AA, geb. XX.XX.XXXX, **** Adresse 1, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 12.10.2021, Zl *** wegen einer Übertretung nach der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) nach Durchführung einer öffentlichen, mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu d... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Ing. Mag. Peinstingl über die Beschwerde von AA, vertreten durch RA BB, Adresse 1, **** Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 27.05.2021, Zl ***, betreffend Übertretungen nach der Gewerbeordnung 1994 nach der Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis in beiden Spruchpu... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Ing. Mag. Peinstingl über die Beschwerde von AA, vertreten durch die RAe BB, Adresse 1, *** Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 15.10.2020, Zahl ***, betreffend Übertretungen nach der Gewerbeordnung 1994 und der Tiroler Bauordnung 2018 nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt 1. des angefochtene... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Hohenhorst über die Beschwerde von AA, geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft Adresse 1, *** Z, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 2 , *** Y, vom 07.12.2020, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 02.12.2020, Zahl ***, betreffend Übertretung der Gewerbeordnung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das bekämpfte Straferkenntnis behoben und das Verfahr... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Keplinger über die Beschwerde des AA, wohnhaft in Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 06.05.2020, Zl ***, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens in der Höhe von Euro 300,00 z... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Dünser über die Beschwerde von Herrn AA, geboren am XX.XX.XXXX, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 01.08.2019, Zl *****, betreffend Übertretungen nach dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 (GelverkG) und der Gewerbeordnung 1994 (GewO), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferke... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Ing. Mag. Peinstingl über die Beschwerde von AA, vertreten durch die Rechtsanwälte BB und CC, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 07.01.2019, ***, betreffend eine Übertretung nach der Gewerbeordnung 1994, nach der Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird nach der Maßgabe der 3 nachfolgenden Spruchpunkte a... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Ing. Mag. Peinstingl über die Beschwerde von AA, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 08.02.2019, *******, betreffend eine Übertretung nach der Gewerbeordnung 1994 zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. 2. Die ordentliche Revision ist gemäß A... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Ing. Mag. Peinstingl über die Beschwerde von AA, wohnhaft in Z, Adresse 1, vertreten durch BB, Z, Adresse 1, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 24.09.2018, ***, betreffend eine Übertretung nach der Gewerbeordnung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird nach der Maßgabe der nachfolgenden Spruchpunkte 2. bis 4. insofern Folge gegeben, wonach die verhängte Geldstrafe v... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Lehne über die Beschwerde des Herrn AA, vertreten durch die Kanzlei BB, Z, Adresse 1, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 24.08.2018, ****, betreffend einer Übertretung der GewO 1994, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 10.12.2018, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird stattgegeben, das Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafv... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Lehne über die Beschwerde des Herrn AA, wohnhaft in Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 09.10.2018, ****, betreffend eine Übertretung nach der Gewerbeordnung 1994, zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird nur teilweise Folge gegeben und die verhängte Ersatzarreststrafe von 76 Stunden auf 48 Stunden herabgesetzt. 2. Die ordentliche Revis... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Kantner über die Beschwerde des AA, Adresse 1, Z, vertreten durch Rechtsanwältin BB, Adresse 2, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 25.09.2017, SG****, betreffend einer Übertretung nach der GewO, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insofern Folge gegeben, als die von der Behörde verhängte Geldstrafe in Höhe von Euro 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 11 Tage... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Weißgatterer über die Beschwerde des Herrn AA, Adresse 1, Z, gegen das Erkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 26.09.2017, Zl ****, betreffend eine Übertretung der GewO, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das gegenständliche Straferkenntnis behoben und das Verfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 1 VStG eingestel... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Voppichler-Thöni über die Beschwerde der Frau AA, Adresse 1, Z, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 08.09.2017, Zahl SG****, betreffend eine Übertretung nach der Gewerbeordnung, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insofern Folge gegeben, als von der Verhängung einer Geldstrafe abgesehen und gegenüber der ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Ing. Mag. Peinstingl über die Beschwerde von AA, vertreten durch RA BB, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 19.03.2018, SG-****, betreffend eine Angelegenheit nach der Gewerbeordnung 1994 nach der Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird mit der Maßgabe der beiden nachfolgenden Spruchpunkte insofern F... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Ing. Mag. Peinstingl über die Beschwerde von AA, vertreten durch RA BB, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bürgermeisterin der Landeshauptstadt Z vom 03.07.2017, GZ ****, betreffend eine Angelegenheit nach der Gewerbeordnung 1994 nach der Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird mit der Maßgabe, wonach die Wort- und Zeichenfolge im... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Dünser über die Beschwerde von Herrn AA, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 08.01.2018, Zl *****, betreffend Übertretung nach der GewO 1994 iVm dem Gelegenheitsverkehrsgesetz 1996, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet abg... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Hohenhorst über die Beschwerde von Frau AA, geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft Adresse 1, Z, vom 12.04.2018, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 22.03.2018, Zl *****, betreffend eine Übertretung der Gewerbeordnung, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das bekämpfte Straferkenntnis behoben ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Dollenz über die Beschwerde des Ing. AA, Z, Adresse 1 gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 31.05.2017, ****, betreffend Übertretung nach der Gewerbeordnung aufgrund der öffentlichen mündlichen Verhandlung vom 26.04.2018 zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 ... mehr lesen...