RS Vwgh 1993/1/28 92/04/0285

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Veröffentlicht am 28.01.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §13 Abs3;
AVG §73 Abs2;
GewO 1973 §339 Abs3;

Rechtssatz

War das Ansuchen zur Geschäftsführerbestellung insoweit mit einem Formgebrechen behaftet, als die im § 339 Abs 3 Z 1 GewO 1973 angeführten Urkunden betreffend den vorgesehenen Geschäftsführer nicht vorgelegt worden sind, ist die Verzögerung der Entscheidung nicht ausschließlich auf ein Verschulden der Behörde zurückzuführen (Hinweis E 28.1.1992, 91/04/0125).

Schlagworte

Formgebrechen behebbare Beilagen Verhältnis zu §73 Abs2 letzter Satz AVG Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992040285.X01

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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