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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
War das Ansuchen zur Geschäftsführerbestellung insoweit mit einem Formgebrechen behaftet, als die im § 339 Abs 3 Z 1 GewO 1973 angeführten Urkunden betreffend den vorgesehenen Geschäftsführer nicht vorgelegt worden sind, ist die Verzögerung der Entscheidung nicht ausschließlich auf ein Verschulden der Behörde zurückzuführen (Hinweis E 28.1.1992, 91/04/0125).
Schlagworte
Formgebrechen behebbare Beilagen Verhältnis zu §73 Abs2 letzter Satz AVG Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992040285.X01Im RIS seit
27.11.2000