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GewerbeONorm
GewO 1973 §339 Abs3Rechtssatz
Die in Lehre und Rechtsprechung anerkannte Rechtsfigur der "Vorgesellschaft" ändert nichts daran, dass eine GesmbH vor ihrer Eintragung in das Handelsregister nicht besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987040196.X02Im RIS seit
13.10.2021Zuletzt aktualisiert am
13.10.2021