RS Vwgh 1988/1/19 87/04/0196

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Veröffentlicht am 19.01.1988
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Index

GewerbeO
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §339 Abs3 Z3
GewO 1973 §5 Z1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/04/0027 E 18. März 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Gesellschaft mbH wird als solche erst mit ihrer Eintragung in das Handelsregister befähigt, ihren Bestand im Sinne des § 339 Abs 3 Z 3 GewO 1973 nachzuweisen. Sie ist als solche auch erst mit ihrer Eintragung in das Handelsregister im Sinne des § 5 Z 1 legcit fähig, ein Anmeldungsgewerbe auf Grund der Anmeldung des betreffenden Gewerbes auszuüben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040196.X03

Im RIS seit

13.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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