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GewerbeONorm
GewO 1973 §339 Abs3 Z3Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/04/0027 E 18. März 1986 RS 1Stammrechtssatz
Eine Gesellschaft mbH wird als solche erst mit ihrer Eintragung in das Handelsregister befähigt, ihren Bestand im Sinne des § 339 Abs 3 Z 3 GewO 1973 nachzuweisen. Sie ist als solche auch erst mit ihrer Eintragung in das Handelsregister im Sinne des § 5 Z 1 legcit fähig, ein Anmeldungsgewerbe auf Grund der Anmeldung des betreffenden Gewerbes auszuüben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987040196.X03Im RIS seit
13.10.2021Zuletzt aktualisiert am
13.10.2021