I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 8. Jänner 1999 stellte der Landeshauptmann von Oberösterreich fest, dass die Voraussetzungen für die Ausübung des vom Beschwerdeführer angemeldeten Rauchfangkehrergewerbes, eingeschränkt auf das Kehrgebiet Linz-Land, an einem näher bezeichneten Standort nicht vorlägen und untersagte dem Beschwerdeführer die Ausübung dieses Gewerbes. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann nach Wiedergabe des Berufungsvorbringens und der maßgebl... mehr lesen...
I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 8. Jänner 1999 stellte der Landeshauptmann von Oberösterreich fest, dass die Voraussetzungen für die Ausübung des vom Beschwerdeführer angemeldeten Rauchfangkehrergewerbes, eingeschränkt auf das Kehrgebiet Linz-Land, an einem näher bezeichneten Standort nicht vorlägen und untersagte dem Beschwerdeführer die Ausübung dieses Gewerbes. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann nach Wiedergabe des Berufungsvorbringens und der maßgebl... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §108 Abs1 Z4;GewO 1994 §108 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/04/0049
99/04/0059
99/04/0054
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999040030.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §108 Abs1 Z4;GewO 1994 §108 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/04/0049
99/04/0059
99/04/0054
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999040030.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 13. Februar 1996 stellte der Landeshauptmann von Oberösterreich fest, dass die Voraussetzungen für die Ausübung des Rauchfangkehrergewerbes, eingeschränkt auf das Kehrgebiet Perg, an einem näher bezeichneten Standort durch den Beschwerdeführer nicht vorlägen und untersagte dem Beschwerdeführer die Ausübung dieses Gewerbes. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann nach Wiedergabe des Berufungsvorbringens und des von der Land... mehr lesen...
I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 13. Februar 1996 stellte der Landeshauptmann von Oberösterreich fest, dass die Voraussetzungen für die Ausübung des Rauchfangkehrergewerbes, eingeschränkt auf das Kehrgebiet Perg, an einem näher bezeichneten Standort durch den Beschwerdeführer nicht vorlägen und untersagte dem Beschwerdeführer die Ausübung dieses Gewerbes. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann nach Wiedergabe des Berufungsvorbringens und des von der Land... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §58 Abs2;GewO 1994 §108 Abs1 Z4;GewO 1994 §108 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/04/0025
Rechtssatz: Bei der Feststellung des Bedarfes nach § 108 Abs 1 Z 4 GewO 1994 hat sich die belangte Behörde gemäß § 108 Abs 2 GewO 1994 auch mit dem zu erwartenden Bedarf auseinanderzusetzen (... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §108 Abs1 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/04/0025 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/10 96/04/0157 1 Stammrechtssatz Der Bedarf nach der Gewerbeausübung muß in dem objektiv gegebenen Verhältnis von Angebot und Nachfrage seinen Ausdruck finden; hiebei ist auf die bestehenden einschlägige... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §108 Abs1 Z4;GewO 1994 §108 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/04/0025
Rechtssatz: Für die Beurteilung des gegenwärtigen Bedarfes ist die Kenntnis weder der derzeitigen Bautätigkeit im Bezirk noch der Umfang des derzeitigen Einsatzes von Fernwärme von Bedeutung. European Case ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §58 Abs2;GewO 1994 §108 Abs1 Z4;GewO 1994 §108 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/04/0025
Rechtssatz: Bei der Feststellung des Bedarfes nach § 108 Abs 1 Z 4 GewO 1994 hat sich die belangte Behörde gemäß § 108 Abs 2 GewO 1994 auch mit dem zu erwartenden Bedarf auseinanderzusetzen (... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §108 Abs1 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/04/0025 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/10 96/04/0157 1 Stammrechtssatz Der Bedarf nach der Gewerbeausübung muß in dem objektiv gegebenen Verhältnis von Angebot und Nachfrage seinen Ausdruck finden; hiebei ist auf die bestehenden einschlägige... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §108 Abs1 Z4;GewO 1994 §108 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/04/0025
Rechtssatz: Für die Beurteilung des gegenwärtigen Bedarfes ist die Kenntnis weder der derzeitigen Bautätigkeit im Bezirk noch der Umfang des derzeitigen Einsatzes von Fernwärme von Bedeutung. European Case ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 18. Juli 1996 wurde festgestellt, daß die Voraussetzungen für die Ausübung des Rauchfangkehrergewerbes gemäß § 107 i.V.m. § 94 Z. 12 GewO 1994 durch den Beschwerdeführer an einem näher bezeichneten Standort und für zwei näher bestimmte Kehrgebiete nicht vorlägen. Zur Begründung: führte die belangte Behörde - unter Darlegung der Rechtslage - im wesentlichen aus, auf Grund der durchgeführten Ermittlungen steh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 18. Juli 1996 wurde festgestellt, daß die Voraussetzungen für die Ausübung des Rauchfangkehrergewerbes gemäß § 107 i.V.m. § 94 Z. 12 GewO 1994 durch den Beschwerdeführer an einem näher bezeichneten Standort und für zwei näher bestimmte Kehrgebiete nicht vorlägen. Zur Begründung: führte die belangte Behörde - unter Darlegung der Rechtslage - im wesentlichen aus, auf Grund der durchgeführten Ermittlungen steh... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §108 Abs1 Z4;GewO 1994 §108 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997040023.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §108 Abs1 Z4;GewO 1994 §108 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997040023.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. März 1995 stellte die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen gemäß § 340 Abs. 1 GewO 1994 fest, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des vom Beschwerdeführer angemeldeten Gewerbes der "Bestatter" gemäß § 124 Z. 3 GewO 1994 mangels Bedarfes im näher bezeichneten Standort nicht vorliegen. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 1. März 1996 wurde der vom Beschwerdeführer gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung nicht Folge gegeben un... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 21. Oktober 1997 stellte der Landeshauptmann von Vorarlberg in Stattgebung der Berufung der Innung der Rauchfangkehrer der Wirtschaftskammer Vorarlberg gegen den erstbehördlichen Bescheid fest, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des vom Beschwerdeführer angemeldeten Rauchfangkehrergewerbes für ein bestimmtes Kehrgebiet an einem näher bezeichneten Standort nicht vorlägen; die Ausübung des Gewerbes wurde untersagt. Zur B... mehr lesen...
Zum Gang des Verwaltungsverfahrens bis zur Aufhebung des Bescheides des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 3. Juni 1993 durch das hg. Erkenntnis vom 20. Dezember 1994, Zl. 93/04/0148, wird auf die diesbezüglichen Ausführungen in diesem Erkenntnis verwiesen. Kraft der Übergangsbestimmung des § 379 Abs. 3 GewO 1994 war mit Inkrafttreten der Gewerberechtsnovelle 1992 das mit Eingabe vom 14. Jänner 1992 gestellte Ansuchen des Beschwerdeführers um Erteilung einer K... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. März 1995 stellte die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen gemäß § 340 Abs. 1 GewO 1994 fest, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des vom Beschwerdeführer angemeldeten Gewerbes der "Bestatter" gemäß § 124 Z. 3 GewO 1994 mangels Bedarfes im näher bezeichneten Standort nicht vorliegen. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 1. März 1996 wurde der vom Beschwerdeführer gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung nicht Folge gegeben un... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 21. Oktober 1997 stellte der Landeshauptmann von Vorarlberg in Stattgebung der Berufung der Innung der Rauchfangkehrer der Wirtschaftskammer Vorarlberg gegen den erstbehördlichen Bescheid fest, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des vom Beschwerdeführer angemeldeten Rauchfangkehrergewerbes für ein bestimmtes Kehrgebiet an einem näher bezeichneten Standort nicht vorlägen; die Ausübung des Gewerbes wurde untersagt. Zur B... mehr lesen...
Zum Gang des Verwaltungsverfahrens bis zur Aufhebung des Bescheides des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 3. Juni 1993 durch das hg. Erkenntnis vom 20. Dezember 1994, Zl. 93/04/0148, wird auf die diesbezüglichen Ausführungen in diesem Erkenntnis verwiesen. Kraft der Übergangsbestimmung des § 379 Abs. 3 GewO 1994 war mit Inkrafttreten der Gewerberechtsnovelle 1992 das mit Eingabe vom 14. Jänner 1992 gestellte Ansuchen des Beschwerdeführers um Erteilung einer K... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1;GewO 1994 §102 Abs1 Z3 idF 1997/I/063;GewO 1994 §102 Abs2 idF 1997/I/063;GewO 1994 §108 Abs1 Z4 impl;GewO 1994 §108 Abs2 impl;StGG Art6 Abs1;
Rechtssatz: Der VfGH hat mit E 6.3.1990, B 802/89, VfSlg 12296/1990, ausgesprochen, daß die Bindung der Ausübung des Rauchfangkehrergewerbes an das Vorliegen eines Bedarf... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §102 Abs1 Z3 idF 1997/I/063;GewO 1994 §102 Abs2 idF 1997/I/063;GewO 1994 §108 Abs1 Z4 idF 1997/I/063; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/10 96/04/0157 1
(hier: Ebenso ohne Bedeutung ist eine Befürwortung der Ausübung des
Handwerks der Rauchfangkehrer durch den ASt durch Gemeinden des
Kehrbezirkes) Stammrechtssatz Der Bedarf nach der Gewerbeausübung muß in de... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §108 Abs1 Z4 impl;GewO 1994 §130 Abs1;GewO 1994 §131 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/10 96/04/0157 1
(hier: Bestatter) Stammrechtssatz Der Bedarf nach der Gewerbeausübung muß in dem objektiv gegebenen Verhältnis von Angebot und Nachfrage seinen Ausdruck finden; hiebei ist auf die bestehenden einschlägigen Betriebe Bedacht zu nehmen. Ein Bedarf ist n... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §102 Abs1 Z3 idF 1997/I/063;GewO 1994 §102 Abs2 idF 1997/I/063;GewO 1994 §108 Abs1 Z4 impl;GewO 1994 §108 Abs2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/10 96/04/0157 1
Zusatz: Entscheidend für das Vorliegen eines Bedarfes ist daher
nicht ein bestimmtes Verhältnis zwischen den nachgefragten
Leistungen eines Rauchfangkehrerbetriebes einesreits und den
personellen Resourcen der vorh... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1;GewO 1994 §102 Abs1 Z3 idF 1997/I/063;GewO 1994 §102 Abs2 idF 1997/I/063;GewO 1994 §108 Abs1 Z4 impl;GewO 1994 §108 Abs2 impl;StGG Art6 Abs1;
Rechtssatz: Der VfGH hat mit E 6.3.1990, B 802/89, VfSlg 12296/1990, ausgesprochen, daß die Bindung der Ausübung des Rauchfangkehrergewerbes an das Vorliegen eines Bedarf... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §102 Abs1 Z3 idF 1997/I/063;GewO 1994 §102 Abs2 idF 1997/I/063;GewO 1994 §108 Abs1 Z4 idF 1997/I/063; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/10 96/04/0157 1
(hier: Ebenso ohne Bedeutung ist eine Befürwortung der Ausübung des
Handwerks der Rauchfangkehrer durch den ASt durch Gemeinden des
Kehrbezirkes) Stammrechtssatz Der Bedarf nach der Gewerbeausübung muß in de... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §108 Abs1 Z4 impl;GewO 1994 §130 Abs1;GewO 1994 §131 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/10 96/04/0157 1
(hier: Bestatter) Stammrechtssatz Der Bedarf nach der Gewerbeausübung muß in dem objektiv gegebenen Verhältnis von Angebot und Nachfrage seinen Ausdruck finden; hiebei ist auf die bestehenden einschlägigen Betriebe Bedacht zu nehmen. Ein Bedarf ist n... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §102 Abs1 Z3 idF 1997/I/063;GewO 1994 §102 Abs2 idF 1997/I/063;GewO 1994 §108 Abs1 Z4 impl;GewO 1994 §108 Abs2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/10 96/04/0157 1
Zusatz: Entscheidend für das Vorliegen eines Bedarfes ist daher
nicht ein bestimmtes Verhältnis zwischen den nachgefragten
Leistungen eines Rauchfangkehrerbetriebes einesreits und den
personellen Resourcen der vorh... mehr lesen...