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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §108 Abs1 Z4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/04/0025Rechtssatz
Für die Beurteilung des gegenwärtigen Bedarfes ist die Kenntnis weder der derzeitigen Bautätigkeit im Bezirk noch der Umfang des derzeitigen Einsatzes von Fernwärme von Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998040024.X03Im RIS seit
03.04.2001