Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides sowie weiteren Urkunden ergibt sich folgender Sachverhalt: Am 22. April 2002 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Stadtgemeinde den Beschwerdeführern für eine näher genannte Liegenschaft eine Kanaleinmündungsabgabe (Ergänzungsabgabe) in der Höhe von EUR 852,50 vor. Die Beschwerdeführer erhoben Berufung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 2. Juli 2002 gab der Bürgermeister der mitbeteiligten ... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreichL34003 Abgabenordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG Art2 Abs5;GdO NÖ 1973 §61;LAO NÖ 1977; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/17/0019 E 30. März 1981 RS 2(hier Ergänzungsabgabe zur Kanaleinmündungsabgabe) Stammrechtssatz Mangels besonderer gesetzlicher Bestimmungen hat auch die Vorstellungsbehörde die NÖ LAO 197... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 11. Oktober 1999 wurde den Beschwerdeführern als Eigentümern der aus den Grundstücken Nr. 3 und 2/2 bestehenden Liegenschaft EZ 4 der KG A zum einen gemäß §§ 2 und 3 des Niederösterreichischen Kanalgesetzes, LGBl. 8230 (im Folgenden: Nö KanalG), für den Anschluss dieser Liegenschaft an den öffentlichen Schmutzwasserkanal ausgehend von einer Berechnungsfläche von 642,20 m2 und einem Einheitssatz von S 126,-- eine Kanaleinm... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreichL34003 Abgabenordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG Art2 Abs5;GdO NÖ 1973 §61;LAO NÖ 1977; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/17/0019 E 30. März 1981 RS 2(hier Kanaleinmündungsabgabe) Stammrechtssatz Mangels besonderer gesetzlicher Bestimmungen hat auch die Vorstellungsbehörde die NÖ LAO 1977 und nicht das AVG 1... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und den ihr angeschlossenen Beilagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid des Bürgermeisters der beschwerdeführenden Marktgemeinde vom 23. Jänner 2001 wurde der Mitbeteiligten aus Anlass der Erteilung einer Gebrauchserlaubnis eine (Jahres-)Gebrauchsabgabe in der Höhe von S 68.229,-- vorgeschrieben. Die Mitbeteiligte erhob Berufung. Mit Bescheid des Gemeindevorstandes der beschwerdeführenden Marktgemeinde vom 12. Juni 2001 wurde dieser Berufun... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreichL34003 Abgabenordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG Art2 Abs5;GdO NÖ 1973 §61;LAO NÖ 1977; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/17/0019 E 30. März 1981 RS 2(hier Gebrauchsabgabe) Stammrechtssatz Mangels besonderer gesetzlicher Bestimmungen hat auch die Vorstellungsbehörde die NÖ LAO 1977 und nicht das AVG 1950 anz... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Eingabe vom 24. Februar 2000 bestritt die Beschwerdeführerin die Getränkesteuerpflicht und beantragte die Rückzahlung der Getränkesteuer für das Jahr 1999. Mit Bescheid vom 29. Februar 2000 setzte der Bürgermeister der Landeshauptstadt Bregenz die Getränkesteuer für das Jahr 1999 gegenüber der Beschwerdeführerin fest. Mit Devolutionsantrag vom 30. Mai 2000 stellte ... mehr lesen...
Index: L10018 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt VorarlbergL34008 Abgabenordnung Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §1;AVG;EGVG Art2 Abs2 A Z1;EGVG Art2 Abs5;GdG Vlbg 1985 §92 Abs4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2001/16/0378 E 29. November 2001 2001/16/0446 E 19. September 2001 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0528 E 11. Juli 2000 RS 1 (Hier: Nur erster Satz und h... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Klagenfurt wurde der Berufung der nunmehrigen Beschwerdeführerin gegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz, mit welchem ein Kommunalsteuernachforderungsbetrag festgesetzt worden war, nicht Folge gegeben. Der Bescheid des Stadtsenates enthielt folgende Rechtsmittelbelehrung: "Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 91 Abs. 2 des Klagenfurt... mehr lesen...
Index: L10102 Stadtrecht KärntenL34002 Abgabenordnung Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG Art2 Abs5;LAO Krnt 1991 §1 Abs1 lita;LAO Krnt 1991 §217;Statut Klagenfurt 1998 §91 Abs2;Statut Klagenfurt 1998 §92; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/17/0188 E 26. Juni 2000 RS 1
(Hier: Gilt auch für Klagenfurter Stadtrecht 1998) Stammrechtssatz Die Vorstellungsbehörde hat, soweit in der Gemeindeordnung oder im anw... mehr lesen...
1.1. Die Wiener Börsekammer richtete an die beschwerdeführende Partei "c/o Österreichische Bundesfinanzierungsagentur" ein Schreiben vom 7. Mai 1994 mit folgendem Inhalt: "WIENER BÖRSEKAMMER Wien, am 07.03.1994 Republik Österreich c/o Österreichische Bundesfinanzierungsagentur Seilerstätte 24 Z. 1259/93 EM. 8164 1015 Wien VORSCHREIBUNGS-NR: 1126 Vorschreibu... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 27. November 1998 wurde vom Beschwerdeführer die Teilung der Grundstücke Nr. .34, 83/1 und 83/2, KG A, in die Grundstücke Nr. 83/1, 83/2 und 993/17 angezeigt. Entsprechend den Teilungsunterlagen sollte 1. das neu geschaffene Grundstück Nr. 83/1 aus den im Plan eingezeichneten Teilstücken Nr. 3 (des ehemaligen Grundstückes Nr. .34) und Nr. 5 (des ehemaligen Grundstückes Nr. 83/1) bestehen und eine Fläche von insgesamt 1490 m2 aufweisen, 2. das neu geschaffen... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreichL34003 Abgabenordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG Art2 Abs5;GdO NÖ 1973 §61;LAO NÖ 1977; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/17/0019 E 30. März 1981 RS 2 Stammrechtssatz Mangels besonderer gesetzlicher Bestimmungen hat auch die Vorstellungsbehörde die NÖ LAO 1977 und nicht das AVG 1950 anzuwenden, wenn das Verf... mehr lesen...
Index: 21/05 Börse40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BörseG 1989 §2 Abs1;BörseG 1989 §2 Abs2;EGVG Art2 Abs2 B Z31;EGVG Art2 Abs5;
Rechtssatz: Bei der Wiener Börsekammer handelte es sich gemäß § 2 Abs 1 BörseG 1989, BGBl Nr 555, um eine durch Bundesgesetz eingerichtete juristische Person des öffentlichen Rechts (der die Leitung und Verwaltung einer Börse oblag), die jedoch nicht unter den Ausnahmekatalog des Art II A... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erhob gegen den Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Gemeinde vom 27. Jänner 1999 betreffend Festsetzung und Rückzahlung der Getränkesteuer fristgerecht Vorstellung und teilte mit, dass der Antrag und die Begründung: nachgereicht würden. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Vorstellung als unzulässig zurück. Dies mit der
Begründung: , eine gegen einen letztinstanzlichen Gemeindebescheid erhobene Vorstellung sei gemäß § 102 Abs.... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;B-VG Art11 Abs2;EGVG Art2 Abs5;LAO OÖ 1996 §1 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Durch die Ausnahmeregelung des Art II Abs 5 EGVG in Abgabenangelegenheiten hat der Bundesgesetzgeber, der nach Art 11 Abs 2 B-VG die Kompetenz hat, das Verwaltungsverfahren einheitlich zu regeln, wenn ein solches Bedürfnis nach einhe... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreichL34004 Abgabenordnung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG Art2 Abs1;EGVG Art2 Abs2 A Z1;EGVG Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1;LAO OÖ 1996 §1 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Dadurch, dass nach § 109 Abs 1 OÖ GdO (Aufsichtsrecht) das AVG unterschiedslos im Vorstellungsverfahren Anwendung zu fin... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreichL34004 Abgabenordnung Oberösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;EGVG Art2 Abs2 A Z1;EGVG Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §109 Abs1;LAO OÖ 1996 §1 Abs1 Z1;VwGG §13;
Rechtssatz: Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden im Land Oberösterreich ist im Vorstellungsverfahren auch in Abgabenangelegenheiten da... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 18. Jänner 1994 wurde die Beschwerdeführerin auf Grund der Vergnügungssteuerverordnung der mitbeteiligten Stadt aufgefordert, für näher bezeichnete Veranstaltungen und Spiele eine Abgabenerklärung (Vergnügungssteuererklärung) bis 28. Jänner 1994 abzugeben. Nach ungenütztem Verstreichen dieser Frist wurde die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 2. Februar 1994 unter Hinweis auf § 104 der Kärntner Landesabgabenordnung 1991 und § 87 der Landesabgabenordnung 1991 auf ih... mehr lesen...
Index: L10102 Stadtrecht KärntenL34002 Abgabenordnung Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG Art2 Abs5;LAO Krnt 1991 §1 Abs1 lita;Statut Villach 1993 §95;
Rechtssatz: Die Vorstellungsbehörde hat, soweit in der Gemeindeordnung oder im anwendbaren Stadtstatut nicht anderes vorgesehen ist, im Vorstellungsverfahren nur dann das AVG anzuwenden, wenn es sich um eine Verwaltungsangelegenheit handelt, in welcher das... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. Juli 1991 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Partei den Beschwerdeführern für ein näher bezeichnetes Grundstück in der mitbeteiligten Gemeinde (auf dem eine Traubengroßübernahmestelle betrieben wird) gemäß §§ 10 und 11 Abs. 1 und 2 des (bgld.) Kanalabgabegesetzes - KAbG, LGBl. Nr. 41/1984, i.d.F. LGBl. Nr. 37/1990, i.V.m. der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Illmitz vom 10. Mai 1991 in Höhe von S 97.560,-- zuzüglich 10 % Umsatzsteuer zur Za... mehr lesen...
Index: L10011 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Burgenland10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art119a Abs5;EGVG Art2 Abs5;GdO Bgld 1965 §87 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/17/0213 E 13. November 1985 RS 1 Stammrechtssatz Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden im Burgenland ist auch in Abgabenangelegenheiten das AVG 1950 anzuwenden, da § ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug (im zweiten Rechtsgang; vgl. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 13. Oktober 1995, Zl. 92/17/0294) erlassenen Bescheid des Gemeinderates der Gemeinde A vom 24. Oktober 1996 wurde gegenüber der Beschwerdeführerin gemäß den §§ 1, 2, 6 und 7 des Oberösterreichischen Lustbarkeitsabgabegesetzes 1979, LGBl. Nr. 74/1979 idgF in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Lustbarkeitsabgabeordnung der Gemeinde A, für die Abhaltung eines Weihnachtsmarktes Gemeinde-Lus... mehr lesen...
Index: L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltOberösterreichL34004 Abgabenordnung Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG Art2 Abs5;GdO OÖ 1990 §102;GdO OÖ 1990 §109 Abs1;LAO OÖ 1996 §1 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Gemäß § 1 Abs 1 Z 1 OÖ LAO 1996 gilt dieses Landesgesetz (ua) in Angelegenheiten der nicht bundesrechtlich geregelten öffentlichen Abgaben des Landes und der Gemeinden, mit Ausnahme... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Gesellschafter einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht, welche unter der Bezeichnung "FREELIFE BUNGY-JUMPING TS Ges.n.b.R." nach außen hin auftritt. Mit Bescheid vom 28. Juli 1992 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Marktgemeinde der "Firma free-life Bungy Jumping TS Ges.m.b.H." für an datumsmäßig näher bezeichneten Tagen durchgeführte "Bungy-Jumping-Sprungveranstaltungen" gemäß "§ 21 des Niederösterreichischen Lustbarkeitsabgabegesetzes, LGBl. 37... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreichL34003 Abgabenordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG Art2 Abs5;GdO NÖ 1973 §61;LAO NÖ 1977; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/17/0019 E 30. März 1981 RS 2(hier: Lustbarkeitsabgabe) Stammrechtssatz Mangels besonderer gesetzlicher Bestimmungen hat auch die Vorstellungsbehörde die NÖ LAO 1977 und nicht das AVG 1950... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der beschwerdeführenden Stadtgemeinde vom 2. Juni 1992 wurde den mitbeteiligten Parteien die Bewilligung zur Änderung der Grundstücksgrenzen der in ihrem Miteigentum stehenden Grundstücke Nr. 195/1, 289/5, EZ 32, KG H, auf die neugeformten Bauplätze mit den Grundstücksnummern 195/1, 289/5 und 289/19 gemäß einem näher bezeichneten Teilungsplan erteilt. Mit Bescheid des Bürgermeisters der beschwerdeführenden Stadtgemeinde vom 2. Juni 1992 wurde den mitbet... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreichL34003 Abgabenordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG Art2 Abs2 A Z1;EGVG Art2 Abs5;GdO NÖ 1973 §61 idF 1000-3;LAO NÖ 1977; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/17/0176 E 13. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Die NÖ Gemeindeordnung trifft für das Verfahren vor der Vorstellungsbehörde zwar einzelne Anordnungen, rege... mehr lesen...
1.1. Mit den im Instanzenzug ergangenen Abgabenbescheiden vom 20. Juni 1994 (hg. Zl. 95/17/0363), vom 21. Juni 1994 (hg. Zl. 95/17/0371) und vom 1. Dezember 1993 (in den übrigen oben genannten Beschwerdesachen) schrieb der Gemeinderat der mitbeteiligten Gemeinde den Beschwerdeführern Tourismusabgabe für Ferienwohnungen für das Jahr 1992 vor. Die Beschwerdeführer erhoben Vorstellungen, die sie bei der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung einbrachten. Nach Weiterleitung an die... mehr lesen...
Index: L10011 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Burgenland40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG Art2 Abs5;GdO Bgld 1965 §87 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/17/0213 E 13. November 1985 RS 1 Stammrechtssatz Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden im Burgenland ist auch in Abgabenangelegenheiten das AVG 1950 anzuwenden, da § 87 Abs 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. 19... mehr lesen...