Was die Vorgeschichte des gegenständlichen Beschwerdefalles anlangt, wird auf das hg. Erkenntnis vom 30. Jänner 1992, Zl. 89/17/0015, hingewiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den damals angefochtenen Vorstellungsbescheid der belangten Behörde vom 2. Dezember 1988, Zl. R/1-V-8898, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Aus den Entscheidungsgründen dieses Erkenntnisses sind nachstehende Teile hervorzuheben: Im Hinblick auf die Erteilung der Bewilligu... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreichL34003 Abgabenordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG Art2 Abs5;GdO NÖ 1973 §61;LAO NÖ 1977; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/17/0019 E 30. März 1981 RS 2(hier: Aufschließungsbeitrag nach NÖ BauO 1976) Stammrechtssatz Mangels besonderer gesetzlicher Bestimmungen hat auch die Vorstellungsbehörde die NÖ LAO 1977 u... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und den ihr angeschlossenen Beilagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid vom 27. Dezember 1989 setzte der Bürgermeister der Marktgemeinde X gegenüber der Beschwerdeführerin für eine näher bezeichnete Liegenschaft den Grundsteuerjahresbetrag fest. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin Berufung. Mit Bescheid vom 22. November 1990 wies der Gemeinderat der Marktgemeinde X als Abgabenbehörde zweiter Instanz diese Berufung als unbegründet ab. Diese... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreichL34003 Abgabenordnung NiederösterreichL37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO NÖ 1976 §14;EGVG Art2 Abs2 A Z1;EGVG Art2 Abs5;GdO NÖ 1973 §61 idF 1000-3;LAO NÖ 1977; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/1... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer beantragten im Zuge eines Berufungsverfahrens betreffend Abgabenbescheide die Einleitung eines Verfahrens gemäß §§ 14, 15 Datenschutzgesetz (DSG) sowie die Aussetzung des (Abgaben)Verfahrens gemäß § 14 Abs. 3 DSG bis zur Entscheidung durch die Datenschutzkommission. Sie führten im wesentlichen aus, im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens seien "Listen" verwendet worden, die Namen enthalten hätten, welche nur aus Daten stammen könnten, die durch das DSG sowie da... mehr lesen...
Index: 10/10 Datenschutz32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;BAO §116 Abs1;BAO §281 Abs1;DSG 1978 §14 Abs3;EGVG Art2 Abs5; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 263;
Rechtssatz: § 14 Abs 3 DSG ist - obwohl im Gesetzestext im Klammerausdruck lediglich auf § 38 AVG hingewiesen wird - auch im Abgabenverfahren anzuwenden. European ... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreichL37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO NÖ 1976 §14;EGVG Art2 Abs2 A Z1;EGVG Art2 Abs5;GdO NÖ 1973 §61 idF 1000-3;
Rechtssatz: Die NÖ Gemeindeordnung trifft für das Verfahren vor d... mehr lesen...
Index: L10011 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Burgenland40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG Art2 Abs5;GdO Bgld 1965 §87 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/17/0213 E 13. November 1985 RS 1 Stammrechtssatz Auf das Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden im Burgenland ist auch in Abgabenangelegenheiten das AVG 1950 anzuwenden, da § 87 Abs 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. 19... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreichL34003 Abgabenordnung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG Art2 Abs5;GdO NÖ 1973 §61;GdO NÖ 1973 §85;LAO NÖ 1977 §1;
Rechtssatz: In Abgabenangelegenheiten gelten auch im Verfahren vor den Gemeindeaufsichtsbehörden die Bestimmungen der NÖ LAO 1977 (Hinweis E 20.12.1978, 2096/78; E 13.10.1980, 2683/80; E 30.3.1981, 81/17/... mehr lesen...