1 Der Revisionswerber befindet sich ab dem 1. Mai 2018 gemäß § 15b des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) im Ruhestand. 2 Mit Bescheid vom 1. Oktober 2018 stellte die belangte Behörde (damals noch Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter) die Gebührlichkeit eines Ruhegenusses des Revisionswerbers ab 1. Mai 2018 in der Höhe von monatlich € 2.784,44 (davon Ruhegenuss € 1.897,75, Nebengebührenzulage € 534,38 und anteilige Pension nach dem Allgemeinen Pensionsg... mehr lesen...
1 Die am 10. November 1946 geborene Revisionswerberin ist gemäß § 13 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, mit Ablauf des 31. Dezember 2011 in den Ruhestand getreten. 2 Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter vom 9. Mai 2012 wurde festgestellt, dass ihr vom 1. Jänner 2012 an ein Ruhegenuss von monatlich brutto EUR 2.483,87 sowie eine Nebengebührenzulage von monatlich brutto EUR 595,70 gebühre. 3 In einer Eingabe vom 20. Mai 2015 bra... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E05200510E6J65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: 32000L0078 Gleichbehandlungs-RL Beschäftigung Beruf Art2;32000L0078 Gleichbehandlungs-RL Beschäftigung Beruf Art3 Abs1 litc;32000L0078 Gleichbehandlungs-RL Beschäftigung Beruf Art6;62013CJ0529 Felber VORAB;EURallg;PG 1965 §99 Abs5;PG 1965; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ro 2016/12/0028 E 25. Oktober 2017 Rechts... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand seit 1. Oktober 1971 bis zu ihrer Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. März 2004 - zuletzt als Fachlehrerin - in einem öffentlich-rechtlichen (Aktiv-)Dienstverhältnis zum Bund. Mit ihrer Ernennung mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1971 gebührten ihr die Bezüge der Verwendungsgruppe L2a2/1 mit nächster Vorrückung am 1. Jänner 1972. Mit Bescheid des Landesschulrates für Salzburg vom 17. November 1971 war als ihr Vorrückungsstichtag der 13. Oktobe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: AVG §56;GehG 1956 §12g Abs4;GehG 1956 §13a Abs2;PG 1965;
Rechtssatz: Eine Besonderheit des vorliegenden Beschwerdefalles liegt darin, dass von verschiedenen, für den Bund als Dienstgeber tätigen Behörden Bezüge (Aktiv- und Pensionsbezüge) angewiesen wurden (vgl. zu solchen Konstellationen die hg. Erkenntnisse vom 19. Septembe... mehr lesen...
Walter A stand bis zum Ablauf des 30. September 2004 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Infolge des Vorwurfes, sich während seiner Dienstleistung widerrechtlich Geldbeträge angeeignet zu haben, wurde Walter A am 24. September 2004 von zwei Erhebungsbeamten der Österreichischen Post AG, Hermann A und Josef S niederschriftlich einvernommen. Walter A gab dabei auszugsweise Folgendes an: "... I... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)25/01 Strafprozess63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: ABGB §870;BDG 1979 §21 Abs1;BDG 1979 §91;PG 1965 §49;PG 1965 §63 Abs3;StPO 1975 §84 Abs1 idF 1993/526;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die hier durch die Drohung erzwungene Rechtsfolge (Abgabe einer Austrittserklärung zum frühestmöglichen Termin) du... mehr lesen...
Der 1946 geborene Beschwerdeführer steht als Abteilungsinspektor i.R. seit 1. September 1997 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Er war zuletzt im Bereich der Bundespolizeidirektion W tätig. A) Zum mit dem erstangefochtenen Bescheid abgeschlossenen Verfahren Mit dem erstinstanzlichen Bescheid des Bundespensionsamtes vom 11. September 1997 wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer ein Ruhegenuss sowie eine Ruhegenusszulage in jeweils näher beze... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/06 Dienstrechtsverfahren65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;DVG 1984 §12 Abs2;PG 1965;VwRallg;
Rechtssatz: Stehen zwei rechtswirksame Bescheide über die idente Sache (hier jeweils die Ruhegenussbemessung ab dem 1. Jänner 1998) in Widerspruch, beseitigt der später erlassene Bescheid den früher erlassenen. Bei der - hier zu bej... mehr lesen...
Der 1948 geborene Beschwerdeführer trat zum 1. September 1977 als Orchestermusiker der Staatsoper in ein pensionsversicherungsfreies Dienstverhältnis, das den Bestimmungen des Bundestheaterpensionsgesetzes, BGBl. Nr. 159/1958, unterlag. Seit 1. November 1993 steht er als ordentlicher Hochschulprofessor an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien in einem dem Pensionsgesetz 1965, BGBl. Nr. 340, unterliegenden pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis zum Bund. Er hatt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein65/01 Allgemeines Pensionsrecht65/02 Besonderes Pensionsrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §308 Abs1;ASVG §311 Abs2;ASVGNov 29te;BThPG 1958;PG 1965;VwRallg;
Rechtssatz: Der Entfall des Erfordernisses eines "anderen Dienstgebers" im § 311 Abs 2 ASVG bezweckte die Einbeziehung von Fällen, "in denen zB aus einem Wirtschaftskörper des Bundes ein Bedienstet... mehr lesen...
J, der Gatte der Beschwerdeführerin, wurde mit rechtskräftigem Urteil des LG Klagenfurt vom 30. Oktober 1991, 10 Vr 156/91, zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Sein bis dahin bestehendes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Land Kärnten endete deshalb gemäß § 20 Abs. 1 Z. 4 des Kärntner Dienstrechtsgesetzes, LGBl. Nr. 35/1985 (im folgenden Ktn DRG), mit Ablauf des 30. November 1991 kraft Gesetzes. Mit Schreiben vom 27. März 1992 ersuchte die Beschwerde... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: DienstrechtsG Krnt 1994 §232;DienstrechtsG Krnt 1994 §233 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1994 §254;DienstrechtsG Krnt 1994 §277;PG 1965 §1;PG 1965 §2;PG 1965 §26;PG 1965 §49;
Rechtssatz: Das Krnt DienstrechtsG 1994 orientiert sich in seinem fünften Teil (Pensionsrecht; §§ 232 ff) am PG, das es zum Großteil wörtlich übernimmt (§ 232, § 233 Abs 1;... mehr lesen...
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das in dieser Sache ergangene Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 12. Dezember 1988, Zlen. 88/12/0126-0128, verwiesen, mit dem unter anderem der den Beschwerdeführer betreffende Bescheid der belangten Behörde vom 9. Juni 1988, Zl. 55 5310/1-VI/5/87, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden ist. Im fortgesetzten Verfahren ließ die belangte Behörde Säumnis eintreten, sodaß die Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG (§ 27 VwG... mehr lesen...
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das in dieser Sache ergangene Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 12. Dezember 1988, Zlen. 88/12/0126-0128, verwiesen, mit dem unter anderem der den Beschwerdeführer betreffende Bescheid der belangten Behörde vom 9. Juni 1988, Zl. 555310/2-VI/5/87, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden ist. Im fortgesetzten Verfahren ließ die belangte Behörde Säumnis eintreten, sodaß die Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG (§ 27 VwGG) zu... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: ABGB §179a;ABGB §182;PG 1965 §49;
Rechtssatz: Leistung des Unterhaltes durch gesetzlich hiezu verpflichteter Wahleltern, die nach dem Beschwerdevorbringen den notwendigen Unterhalt des Beschwerdeführers gedeckt haben, stellen zur "Bestreitung des notwendigen Lebensunterhaltes des Angehörigen" im Sinne des § 49 PG 1965 zu b... mehr lesen...
Index: 65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: PG 1965 §49;
Rechtssatz: Die Leistung des Unterhalts durch den Großvater väterlicherseits, der den Unterhalt des Antragstellers gedeckt hat, stellt ein zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhaltes des Angehörigen iSd § 49 PG zu berücksichtigendes Einkommen dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990120108.X02 ... mehr lesen...
Index: 65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: PG 1965 §49; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0255/68 E 25. September 1969 VwSlg 7644 A/1969 RS 3 Stammrechtssatz Dass der entlassene Beamte nach bürgerlichem Recht verpflichtet ist, den Angehörigen Unterhalt zu leisten und nach seinem Einkommen hiezu auch imstande ist, hindert, solange nicht festgestellt ist, dass er den Angehörigen auch tatsächlich den notwendigen Unt... mehr lesen...