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65/01 Allgemeines PensionsrechtNorm
PG 1965 §49;Rechtssatz
Die Leistung des Unterhalts durch den Großvater väterlicherseits, der den Unterhalt des Antragstellers gedeckt hat, stellt ein zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhaltes des Angehörigen iSd § 49 PG zu berücksichtigendes Einkommen dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990120108.X02Im RIS seit
12.06.2001