RS Vwgh 1991/7/9 90/12/0108

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Veröffentlicht am 09.07.1991
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Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §49;

Rechtssatz

Die Leistung des Unterhalts durch den Großvater väterlicherseits, der den Unterhalt des Antragstellers gedeckt hat, stellt ein zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhaltes des Angehörigen iSd § 49 PG zu berücksichtigendes Einkommen dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120108.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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