RS Vwgh 1988/12/12 88/12/0126

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Veröffentlicht am 12.12.1988
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65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §49;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0255/68 E 25. September 1969 VwSlg 7644 A/1969 RS 3

Stammrechtssatz

Dass der entlassene Beamte nach bürgerlichem Recht verpflichtet ist, den Angehörigen Unterhalt zu leisten und nach seinem Einkommen hiezu auch imstande ist, hindert, solange nicht festgestellt ist, dass er den Angehörigen auch tatsächlich den notwendigen Unterhalt leistet, nicht die Gewährung eines Unterhaltsbeitrages nach § 49 PG 1965.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988120126.X05

Im RIS seit

26.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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