Norm: BPGG §4 Abs3EinstV §1 Abs4oöPGG §4 Abs3WPGG §4 Abs3WrEinstV §1 Abs4stmkPGG §4 Abs5a
Rechtssatz: Für die Zubereitung von Mahlzeiten für Kinder kommt die Heranziehung des in § 1 Abs 4 EinstVO vorgesehenen Mindestwerts von einer Stunde täglich nicht in Betracht, sondern es ist der tatsächliche Mehraufwand im Vergleich zu einem gesunden gleichaltrigen Kind maßgeblich. Dass für das behinderte Kind "extra" gekocht werden muss führt nicht dazu, ... mehr lesen...
Begründung: Der am 21. 5. 1992 geborene Kläger leidet seit Geburt an Mukoviszidose (Cystische Fibrose) mit chronischer Bronchitis und Pankreasinsuffizienz. Er wohnt mit seinem Vater und seinem Bruder in einer städtischen Dreizimmerwohnung. Eine Bushaltestelle und ein Lebensmittelgeschäft sind in unmittelbarer Nähe; Arzt und Apotheke sind etwas weiter entfernt. Der Kläger kann sich selbständig an- und ausziehen. Er benötigt eine hochkalorische und eiweißreiche Nahrung. Für dies... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 7. 11. 1922 geborene Klägerin lebt seit 22. 2. 2000 in einem Pflegeheim. Bei ihr liegt ein dementielles Syndrom vom Alzheimertyp in schwerer Ausprägung mit zeitweise vollständiger Verwirrtheit vor. Der Gesundheitszustand ist von einer zunehmenden Orientierungslosigkeit geprägt. Die Klägerin leidet nicht an Inkontinenz und kann die Notdurft selbstständig verrichten. Sie muss aber in regelmäßigen Abständen vom Pflegepersonal zum WC geführt werden, da ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung, wonach der am 20. 2. 1997 geborenen Revisionswerberin ab 1. 3. 2000 Pflegegeld der Stufe 1 unter Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe zusteht, ist zutreffend. Den nur noch diese Beurteilung bekämpfenden Revisionsausführungen ist Folgendes entgegenzuhalten: Nach § 4 Abs 1 des hier anzuwendenden nö Pflegegeldgesetzes 1993, LGBl 1993/47 idF LGB... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 12. 7. 1999 gewährte die beklagte Partei der Klägerin aufgrund deren Antrages vom 22. 1. 1999 Pflegegeld in Höhe der Stufe 3 von monatlich S 5.690,-- ab dem 1. 2. 1999. Am 3. 8. 1999 beantragte die Klägerin unter Verwendung eines offensichtlich von der beklagten Partei stammenden Formulars eine "Erhöhung des Pflegegeldes". Mit Schreiben vom 10. 8. 1999 ersuchte die beklagte Partei die Klägerin um Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zum Nachweis ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Aktenwidrigkeit liegt nicht vor. Obgleich diese Beurteilung nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: bedürfte, ist den Revisionsausführungen kurz zu erwidern, dass bereits das Erstgericht festgestellt hat, die Klägerin bedürfe bei der Verrichtung der großen Notdurft fremder Hilfe (S 3 unten des Ersturteils), und dass das Berufungsgericht - was den Pflegebedarf für die Reinigung nach der g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, dass der Kläger die Voraussetzungen für eine Erhöhung des Pflegegeldes der Stufe 3 auf ein solches der Stufe 5 nicht erfüllt, weil sein Pflegebedarf nicht durchschnittlich mehr als 160 Stunden monatlich (§ 4 Abs 2 BPGG Stufe 4) bzw 180 Stunden monatlich (§ 4 Abs 2 BPGG Stufe 5) beträgt, ist zutreffend, sodass darauf verwiesen werden kann. Die rechliche Beurteilu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei der Geburt des Klägers in einem von der beklagten Partei betriebenen Krankenhaus kam es infolge von Behandlungsfehlern und Unterlassungen zu einer bleibenden zerebralen Schädigung des Klägers, der seither geistig und körperlich schwer behindert ist. Er leidet an einer schweren spastischen Tetraparese (mit Gehunfähigkeit; lediglich mit der linken oberen Extremität können einige Bewegungen durchgeführt werden, ohne dass regelmäßige gezielte und gerichtete Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Ergänzend ist auszuführen: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Ergänzend ist auszuführen: Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Der am 4. 8. 1994 geborene Kläger bezieht auf Grund des in Rechtskraft erwachsenen Urteiles des Erstgerichtes vom 9. 9. 1998, GZ 14 Cgs 54/98w-10, seit 1. 8. 1997 Pflegegeld der Stufe 3. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 19. 5. 1999 wurde der Antrag des Klägers vom 11. 1. 1999 auf Erhöhung des Pflegegeldes abgelehnt. Das Erstgericht gab der vom Kläger dagegen rechtzeitig erhobenen und in seinem Urteilsbegehren auf die Gewährung des Pflegegeldes der Stufe 5 im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dem am 9. 2. 1937 geborenen Kläger wurde mit 1. 5. 1989 eine Berufsunfähigkeitspension zuerkannt. Seit 1993 bezieht er von der beklagten Partei ein Pflegegeld in Höhe der Stufe 3. Bei ihm besteht nach Meningiom-Operation 1970 und Hirnblutung eine vollständige Lähmung des linken Armes und des linken Beines. Er ist nicht als Rollstuhlfahrer zu bezeichnen, weil der Rollstuhl von ihm nicht selbständig bedient, sondern nur zum Sitzen und zum Transport verwendet w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezog zunächst seit 1. 4. 1996 Pflegegeld der Stufe 1 nach dem Vorarlberger Pflegegeldgesetz. Seit 1. 12. 1997 bezieht der Kläger von der beklagten Partei eine Berufsunfähigkeitspension. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 25. 5. 1998 wurde der Antrag des Klägers vom 1. 12. 1997 auf Gewährung des Pflegegeldes nach dem BPGG abgelehnt. Gegen diesen Bescheid erhob der Kläger fristgerecht Klage mit dem zuletzt gestellten Begehren, die beklagte Par... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 16.3.1974 geborene Kläger leidet an einer angeborenen Minderbegabung (Verhaltensstörungen bei Debilität); eine bestehende Minussymptomatik äußert sich in einer reduzierten Belastbarkeit, Interesselosigkeit und Affektlabilität. Er wird in einer Beschäftigungsinitiative täglich betreut. 1994 trat bei ihm eine Propfpsychose mit paranoid-halluzinatorischen Episoden auf. Er muss bei wesentlichen Routinehandlungen des Alltags unterstützt werden; es genügt a... mehr lesen...
Begründung: Die am 18. 4. 1995 geborene Klägerin weist seit ihrer Geburt eine spastische Tetraparese sowie eine schwerste geistige Behinderung auf und ist weder in somatischer, noch in intellektueller, emotionaler oder sozialer Hinsicht lebensaltertypisch gereift. Weiters liegt bei ihr eine medikamentös zu behandelnde Epilepsie vor und es sind sämtliche Sinnesorgane der Klägerin von Wahrnehmungsstörungen betroffen. Sie ist seit der Geburt auch blind. Die Klägerin befindet sic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Der Revisionswerber sei jedoch darauf hingewiesen, dass schon in der Berufung behauptete, vom Berufungsgericht aber verneinte Mängel des Verfahrens erster Instanz nach ständiger Rechtsprechung des Senates auch in Sozialrechtssachen in der Revis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid des Amtes der burgenländischen Landesregierung vom 13. 3. 1995 war dem am 3. 7. 1946 geborenen Kläger gemäß § 4 Abs 4 des burgenländischen Pflegegeldgesetzes ab 1. 9. 1993 ein Pflegegeld der Stufe 1 zuerkannt worden, weil laut amtsärztlichem Gutachten vom 28. 12. 1994 bei ihm ein Pflegebedarf von mehr als 50 Stunden monatlich angenommen wurde. Mit Bescheid des Amtes der burgenländischen Landesregierung vom 13. 3. 1995 war dem am 3. 7. 1946 gebo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 23.12.1995 geborene Kläger ist als blind zu bezeichnen. Beide Augen sind in fast konstanter Schielstellung nach rechts oben gerichtet. Das Auslösen einer Augenbewegung ist auch mit Licht nicht möglich; es kann nicht fixiert werden. Bei der Untersuchung auf die Sehschärfe kann bestenfalls das Vorhandensein einer Lichtreaktion festgestellt werden. Überdies leidet das Kind an einer Tetraspastik, einer Mikrocephalie, einer Hypoplasie und einem Anfallsleid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 8. 8. 1995 geborene Klägerin leidet an einem chronischen Nierenversagen infolge chronischer Nierenentzündung und einer durch das Nierenversagen bedingten chronischen Blutarmut. Diese Leiden machen eine ständige Peritonealdialyse notwendig, die nach entsprechender Einschulung von der Mutter der Klägerin ambulant durchgeführt wird. Dabei wird computergesteuert eine bestimmte Lösung, die von der Mutter mit dem Arzt abgesprochen werden muß, mittels Kathet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Es sei nur angemerkt, daß Mängel erster Instanz, die bereits in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht jedoch verneint wurden, nach ständiger Rechtsprechung - auch im Verfahren nach dem ASGG - im Revisionsverfahren nicht mehr mit Erfolg gerügt werd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Wiedergabe des Parteivorbringens und der tatsächlichen Entscheidungsgrundlagen kann sich auf das beschränken, was zum Verständnis der Rechtsausführungen des Revisionsgerichtes erforderlich ist (§ 510 Abs 3 Satz 1 ZPO). Die Wiedergabe des Parteivorbringens und der tatsächlichen Entscheidungsgrundlagen kann sich auf das beschränken, was zum Verständnis der Rechtsausführungen des Revisionsgerichtes erforderlich ist (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 1 ZPO). ... mehr lesen...
Begründung: Das 1994 geborene Kind lebt im Haushalt seiner Mutter. Die Eltern leben in aufrechter Ehe getrennt, ein Ehescheidungsverfahren ist anhängig. Der Vater wurde mit Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien vom 27. 8. 1997 vom Dienst als Richter suspendiert und verfügt seither über gekürzte Bezüge. Von November 1997 bis Jänner 1998 erhielt er einschließlich anteiliger Sonderzahlungen 23.600 S netto monatlich. Er bezieht Pflegegeld von 11.000 S monatlich. Weitere gesetzliche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 15. 3. 1992 geborene Klägerin wohnt im Haushalt ihrer Eltern. Sie leidet seit ihrer Geburt unter beidseitigen mittel- bis höhergradig einzustufenden Hörstörungen. Dies bedingt dauernde logopädische Übungen und einen speziellen Lernaufwand; diese Übungen erfordern einen täglichen Totaleinsatz von vier bis fünf Stunden, welchen erhöhten Betreuungsaufwand insbesondere die Mutter des Mädchens durchführt. Hiedurch konnten die wesentlichen Kriterien von Wah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 14.3.1956 geborene Kläger leidet an einem Zustand nach Virusenzephalitis im 3. Lebensmonat mit Imbezillität. Er ist örtlich und zeitlich desorientiert und nicht in der Lage, verbal zu kommunizieren. Er geht breitbeinig-ataktisch und hält die Arme in spastischer Beugestellung. Er weist dyskinetische, parkinsonhafte Bewegungsstörungen und Gleichgewichtsstörungen auf, gelegentlich kommt es zu Bewegungsstürmen. Es besteht eine chronische Obstipation. Da d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Wenn die Revision unter diesem Rechtsmittelgrund die Unvollständigkeit der Feststellungen rügt, macht sie einen Aspekt der rechtlichen Beurteilung geltend (Kodek in Rechberger, ZPO Rz 5 zu § 503). Soweit sie beanstandet, die kaum mehr vorhandene Gehfähigkeit der Kläger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Vorauszuschicken ist, das Pflegegeldträger (und damit beklagte Partei) das Land Niederösterreich (und nicht die gemäß § 20 des nö PGG bescheiderlassende Bezirksverwaltungsbehörde) ist (§ 18 Abs 1, § 23a Abs 2 leg cit; Pfeil, BPGG 214 und 1253). Das Land ist daher auch beklagte Partei im Verfahren. Vorauszuschicken ist, das Pflegegeldträger (und damit beklagte Partei) das Land Niederösterreich (und nicht die gem... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dem Unterhaltsanspruch des im Haushalt der nun obsorgeberechtigten Mutter lebenden behinderten Kindes für die Vergangenheit (beantragt und zugesprochen wurden 2.000 S monatlich für die Zeit vom 1.9.1993 bis zum 1.4.1996) setzte der Vater die im Revisionsrekurs wiederholten Einwendungen entgegen, er habe a) "allumfassend" Naturalleistungen erbracht und b) das vom Kind nach dem Oberösterreichischen Pflegegeldgesetz (OÖ PGG... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs3 Z2EinstV §1 Abs4
Rechtssatz: Bei den in § 1 Abs 4 EinstV genannten Mindestwerten ("verbindlichen Mindestwerten" im Sinne des § 4 Abs 3 Z 2 BPGG) ist eine Unterschreitung ausgeschlossen. Der jeweilige Mindestwert wird freilich nur dann zu berücksichtigen sein, wenn sich der tatsächliche Bedarf nicht bloß auf einen kleinen Teil der dort angeführten Betreuungsmaßnahmen bezieht: Bei erheblicher Unterschreitung des betreffenden We... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht seit 1.4.1995 von der beklagten Partei ein Pflegegeld in Höhe der Stufe 3. Mit Bescheid vom 2.10.1996 wurde sein Antrag vom 12.4.1996 auf Erhöhung des Pflegegeldes abgelehnt. Seine Fähigkeit zur Besorgung lebenswichtiger Verrichtungen des Alltags sei nicht soweit herabgesunken, daß der Pflegebedarf mehr als 180 Stunden im Monat betrage. Das Erstgericht gab dem dagegen erhobenen Klagebegehren statt und erkannte die Beklagte schuldig, dem ... mehr lesen...
Begründung: Die am 4.4.1991 geborene Klägerin erlitt am 18.11.1994 bei einem Verkehrsunfall schwere Verletzungen insbesondere eine schwere Schädel- und Hirnverletzung. Das Kind ist seit diesem Unfall teilweise gelähmt und schwerst behindert. Im Jänner 1996 ist zudem eine fokale Epilepsie aufgetreten. Das Kind ist wach und gut orientiert; es zeigt sich bei ihm eine deutliche Hemiparese rechts, wechselnd arm-, jedoch eher beinbetont. Es weist einen Schädeldachdefekt ohne Irritatio... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht von der beklagten Partei ein Pflegegeld der Stufe 2. Mit Bescheid vom 9.11.1995 wurde ihr Antrag auf Erhöhung dieses Pflegegelds auf ein solches der Stufe 3 abgelehnt. Das Erstgericht wies das dagegen erhobene, auf Gewährung eines Pflegegeldes der Stufe 3 gerichtete Klagebegehren ab. Der Pflegebedarf der Klägerin übersteige nicht 120 Stunden monatlich, sondern betrage nur 84 Stunden. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil. Für... mehr lesen...