Auf Grund der Beschwerde, des vorgelegten angefochtenen Bescheides und der vom Verfassungsgerichtshof abgetretenen Akten des Verwaltungsverfahrens geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Die 1960 geborene Beschwerdeführerin ist die Hinterbliebene eines öffentlich-rechtlich Bediensteten des Landes Kärnten und stand selbst in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur genannten Gebietskörperschaft. Als Hinterbliebene war ihr nach dem Tod ihres im Dienststand verst... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: DienstrechtsG Krnt 1994 §250 Abs1 litc;PG 1965 §21 Abs1 litc;
Rechtssatz: Ausgehend davon, dass an die Stelle des zivilrechtlichen Anspruches der bf Witwe gegen ihren verstorbenen Gatten, der Kärntner Landesbeamter war, ein gegen das Land Kärnten gerichteter öffentlich-rechtlicher Anspruch getreten ist (siehe diesbezüglich zur vergleichba... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde, dem beigeschlossenen angefochtenen Bescheid sowie aus den Äußerungen der mitbeteiligten Gemeinde und der belangten Behörde im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer Liegenschaft im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde, die nach dem geltenden Flächenwidmungsplan als Freifläche-Freihaltegebiet ausgewiesen ist. Der Beschwerdeführer hat die Erteilung einer Baubewilligung zweck... mehr lesen...
Index: L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragVorarlbergL80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanVorarlbergL81708 Baulärm Umgebungslärm VorarlbergL82008 Bauordnung Vorarlberg
Norm: BauG Vlbg 1972 §31 Abs2;RPG Vlbg 1973 §16 Abs5;RPG Vlbg 1973 §21 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993060111.... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 8. April 1992 teilte der Bürgermeister der beschwerdeführenden Gemeinde der Raumplanungsstelle der belangten Behörde die Absicht der Gemeinde mit, das Grundstück Gp. 14/1 (von bisher: Freifläche-Landwirtschaftsgebiet) in Bauland umzuwidmen. Zwei Bauansuchen lägen bereits vor. Das Grundstück liege an der Gemeindestraße und sei hinsichtlich Kanalisation, Wasser und Strom voll erschlossen. Diesem Ansuchen lag eine Ablichtung (augenscheinlich) des diesbezüglichen Ausschn... mehr lesen...
Index: L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanVorarlbergL82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;BauRallg;PZV Vlbg 1975;RPG Vlbg 1973 §19 Abs6;RPG Vlbg 1973 §21 Abs1;RPG Vlbg 1973 §21 Abs2;
Rechtssatz: Eine Verletzung der Ermittlungspflicht in Verfahren der Genehmigung einer Änderung eines Flächenwidmungsplanes liegt dann vor, wenn die belangte Behörde ihre Entscheidung aufgrun... mehr lesen...
Index: L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanVorarlbergL82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;BauRallg;RPG Vlbg 1973 §19 Abs6;RPG Vlbg 1973 §21 Abs1;RPG Vlbg 1973 §21 Abs2;
Rechtssatz: Eine Verletzung des Parteingehörs liegt dann, vor wenn die belangte Behörde ihre Entscheidung auf ein Sachverständigengutachten stützt, zu welchem sie dem Bf (hier: einer Gemeinde... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 1. April 1986 stellte die beschwerdeführende Gemeinde den Antrag, die von der Gemeindevertretung am 15. Juli 1982 und am 24. März 1986 beschlossene Änderung des Flächenwidmungsplanes Bartholomäberg - Umwidmung der Gpn. n1, n2, n3/1, BP. n4, alle KG. B., im Ausmaß von ca. 5.100 m2, von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Baufläche-Wohngebiet-gemäß § 21 Abs. 2 in Verbindung mit § 19 Abs. 6 des Raumplanungsgesetzes (RPG), aufsichtsbehördlich zu genehmigen. Mit Besch... mehr lesen...
Index: L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanVorarlbergL82000 Bauordnung
Norm: BauRallg;RPG Vlbg 1973 §19 Abs6 lita;RPG Vlbg 1973 §2;RPG Vlbg 1973 §21 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/11 88/06/0169 1 Stammrechtssatz Es ist Aufgabe der Raumplanung (wenn auch unter Bedachtnahme auf die historische Entwicklung), zukunftsorientiert zu planen, und die Bedachtnahme auf vorh... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 27. September 1984 stellte die beschwerdeführende Gemeinde den Antrag, die von der Gemeindevertretung am 26. September 1984 beschlossene Änderung des Flächenwidmungsplanes Bartholomäberg - Umwidmung der Gpn. 2439, 2447/2, 2440 (Teilfläche) und 2449/1 (Teilfläche), 2449/2 - 5, alle KG. B., im Ausmaß von ca. 5.800 m2, von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Baufläche-Wohngebiet gemäß § 21 Abs. 2 in Verbindung mit § 19 Abs. 6 des Raumplanungsgesetzes, aufsichtsbehördlich ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 17. Juni 1986 stellte die beschwerdeführende Gemeinde den Antrag, die von der Gemeindevertretung am 7. Dezember 1983 beschlossene Änderung des Flächenwidmungsplanes Bartholomäberg - Umwidmung der Gpn. 3348/1 und 2, KG. B., im Ausmaß von 1.066 m2, von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Baufläche-Wohngebiet gemäß § 21 Abs. 2 in Verbindung mit § 19 Abs. 6 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 15/1973 (RPG) aufsichtsbehördlich zu genehmigen. Mit Bescheid vom 18. Juli 19... mehr lesen...
Index: L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanVorarlberg
Norm: RPG Vlbg 1973 §19 Abs6 lita;RPG Vlbg 1973 §21 Abs1 litb;RPG Vlbg 1973 §21 Abs2;
Rechtssatz: Der Gesichtspunkt, der Übernehmer der Landwirtschaft könne ohne die Erteilung einer Ausnahmebewilligung seine Geschwister nicht in der "erforderlichen Form" abfinden, rechtfertigt keinesfalls eine ungeordnete Verbauung. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Es ist Aufgabe der Raumplanung (wenn auch unter Bedachtnahme auf die historische Entwicklung), zukunftsorientiert zu planen, und die Bedachtnahme auf vorhandene Bestände bei der Erstellung des Flächenwidmungsplanes zieht nicht nach sich, daß künftighin regelmäßig neue Siedlungssplitter geschaffen werden können. Schlagworte Behörden eigener Wirkungsbereich der Gemeinde örtliche Baupolizei und örtliche Raumplanung B-VG Art15 Abs5 BauRallg2/2 Planung Widmung BauRallg3 Im ... mehr lesen...
Index: L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanVorarlbergL82000 Bauordnung
Norm: BauRallg;RPG Vlbg 1973 §19 Abs6 lita;RPG Vlbg 1973 §2;RPG Vlbg 1973 §21 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/11 88/06/0169 1 Stammrechtssatz Es ist Aufgabe der Raumplanung (wenn auch unter Bedachtnahme auf die historische Entwicklung), zukunftsorientiert zu planen, und die Bedachtnahme auf vorh... mehr lesen...