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L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
AVG §37;Rechtssatz
Eine Verletzung der Ermittlungspflicht in Verfahren der Genehmigung einer Änderung eines Flächenwidmungsplanes liegt dann vor, wenn die belangte Behörde ihre Entscheidung aufgrund unzulänglicher Unterlagen, wie eine augenscheinlich nicht den Bestimmungen der Vlbg Planzeichenverordnung, LGBl 39/1975, entsprechende Handskizze, getroffen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993060128.X01Im RIS seit
03.05.2001