Es ist Aufgabe der Raumplanung (wenn auch unter Bedachtnahme auf die historische Entwicklung), zukunftsorientiert zu planen, und die Bedachtnahme auf vorhandene Bestände bei der Erstellung des Flächenwidmungsplanes zieht nicht nach sich, daß künftighin regelmäßig neue Siedlungssplitter geschaffen werden können.