RS Vwgh 1999/11/17 99/12/0184

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Veröffentlicht am 17.11.1999
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Index

L22002 Landesbedienstete Kärnten
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

DienstrechtsG Krnt 1994 §250 Abs1 litc;
PG 1965 §21 Abs1 litc;

Rechtssatz

Ausgehend davon, dass an die Stelle des zivilrechtlichen Anspruches der bf Witwe gegen ihren verstorbenen Gatten, der Kärntner Landesbeamter war, ein gegen das Land Kärnten gerichteter öffentlich-rechtlicher Anspruch getreten ist (siehe diesbezüglich zur vergleichbaren Bundesrechtslage auch das E 27.10.1999, 99/12/0203), ist klar, dass es sich nicht um den Eintritt in ein Versorgungsverhältnis gehandelt hat, sondern ein rechtlich selbständiger öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Versorgung geschaffen worden ist, der dem Grunde nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen folgend zu beurteilen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999120184.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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