Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei mit Beschluss vom 21. August 2001 im führenden Akt AZ 6 E 77/01y die Fahrnisexekution sowie die Exekution durch Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung einer Liegenschaft zur Hereinbringung von 3 Mio. S (= 218.018,50 EUR) sA aufgrund eines rechtskräftigen Wechselzahlungsauftrags (WZA). Fahrnisexekution und Zwangsverwaltung werden nunmehr in getrennten Verfahren geführt Mit Beschluss vom 13. September 2001 bewilligte der... mehr lesen...
Begründung: In der Einlage EZ ***** ist zu TZ 1231/98 auf Grund des Kaufvertrages vom 30. 8. 1995/5. 9. 1995/30. 1. 1996 im Rang TZ 1374/97 bei den 125/1913 Anteilen der U. F***** Gesellschaft mbH, mit denen das Wohnungseigentum an Reihenhaus 5 untrennbar verbunden ist (B-LNr 8), das Eigentumsrecht für den nunmehrigen Antragsteller vorgemerkt. Dem seinerzeitigen Grundbuchsgesuch waren neben dem Kaufvertrag der (zugleich zu einer anderen Eingabe überreichte) Rangordnungsbeschluss ... mehr lesen...
Begründung: Jochen G*****, war im Grundbuch ***** unter B-LNR 25 lit d zu 332/1100 Anteilen als Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** einverleibt. In der Folge kam es (unter lit j, TZ 606/1998) zu einer Teilung seines Miteigentumsanteils. Unter B-LNR 25 lit o wurde dann im Rang 8573/1998 aufgrund des Kaufvertrages vom 2. 3. 1999 das Eigentumsrecht für Jürgen G*****, geboren 18. 9. 1970 zu 49/1100 Anteilen und 41/1100 Anteilen vorgemerkt (TZ 3427/1999). Unter B-LNR 25 lit u (TZ 604... mehr lesen...
Begründung: Im Verlassenschaftsverfahren nach Johanna W*****, verstorben am 3. 3. 2002, wurde vom Bezirksgericht Meidling als Verlassenschaftsgericht zu GZ 2 A 98/02d-40 mit Beschluss vom 21. 5. 2003 aufgrund der rechtskräftigen Einantwortungsurkunde die Vormerkung der Eigentumsrechte der Antragsteller je zur Hälfte ob der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, bewilligt. Nach Einlangen der Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom 30. 5. 2003 beantragten die Antragsteller beim Erstgeri... mehr lesen...
Norm: AußStrG §177GBG §40
Rechtssatz: Das Verlassenschaftsgericht, das aufgrund einer rechtskräftigen Einantwortungsurkunde die Vormerkung des Eigentumsrechts bewilligt hat, ist auch für die Anmerkung der Rechtfertigung als Teil der Verbücherung des Abhandlungsergebnisses zuständig. Entscheidungstexte 5 Ob 300/03h Entscheidungstext OGH 13.01.2004 5 Ob 300/03h Veröff: SZ 2004/2... mehr lesen...
Begründung: Bei Überreichung des gegenständlichen Eintragungsgesuches war als Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** die Republik Österreich (Bundesgebäudeverwaltung) einverleibt und das Eigentumsrecht für Günter S*****, geb. *****, vorgemerkt; außerdem war unter C-LNR 1 gegen den vorgemerkten Eigentümer ein Pfandrecht der Republik Österreich für deren Kaufpreisrestforderung von S 897.375,-- eingetragen. Unter Vorlage der den Eigentumserwerb des Günter S***** betreffenden Unb... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren mit ihrer am 1. 7. 1998 eingebrachten Klage die Räumung und Übergabe von zehn näher bezeichneten Appartements eines auf der Liegenschaft EZ ***** KG ***** errichteten Hauses sowie von zwei Tennisplätzen. Die Appartements stünden im Eigentum der Kläger und würden von der Zweit-, der Dritt- und dem Viertbeklagten (in der Folge: Beklagte) titellos benützt (mit dem Erstbeklagten haben die Kläger Ruhen des Verfahrens vereinbart [AS 249]); die von der D... mehr lesen...
Norm: GBG §8 Z2GBG §40GBG §49 Abs3
Rechtssatz: Die spätere (rechtskräftige) Abweisung des Vormerkungsgesuches entzieht der diesbezüglichen Eintragung die Grundlage, auch wenn in der Zwischenzeit eine Anmerkung der Rechtfertigung erfolgt. Diesem Grundsatz entspricht die Bestimmung des § 49 Abs 3 GBG, wonach im Falle der Löschung der Vormerkung alle in Bezug auf diese Vormerkung vorgenommenen Eintragungen (hier: Anmerkung der Rechtfertigung) zu l... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der Antragstellerin auf Grund des Anbotes vom 1.8.1996, der Annahme des Anbotes vom 20.3.1997 und einer Rangordnungsanmerkung ob der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaft 1.) mangels Vorliegens der Unbedenklichkeitsbescheinigung die Vormerkung des Eigentumsrechtes, 2.) die Löschung einer Pfandrechtseintragung gemäß § 57 GBG. 2.) die Löschung einer Pfandrechtseintragung gemäß Paragraph 57, GBG. Mit Beschluß TZ 1911/1997 ... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z2 IAEO §1 Z2 IIBEO §39 Abs1 Z10 IIIJEO §39 Abs1 Z10 IVCEO §371 Z2EO §374GBG §40GBG §41 litbGBG §46 Abs2Geo §144 Abs8
Rechtssatz: Eine Einstellung nach § 39 Abs 1 Z 10 EO kommt nur dann in Betracht, wenn nicht nur zum Zeitpunkt der Bewilligung der Exekution, sondern auch zum Zeitpunkt der Beschlußfassung über die Einstellung die Exekution durch einen Titel nicht gedeckt ist. Wurde aufgrund eines erlassenen aber nicht wirksam zugeste... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 3.3.1995 bewilligte das Landesgericht Wr.Neustadt als Titelgericht der Betreibenden aufgrund des nach der damaligen Aktenlage der Verpflichteten am 29.2.1995 durch Hinterlegung zugestellten Wechselzahlungsauftrages vom 6.2.1995, 23 Cg 35/95w, zur Sicherung einer Forderung von S 2,000.000,-- sA die Exekution durch bücherliche Vormerkung des Pfandrechtes zugunsten der Betreibenden auf der der Verpflichteten gehörenden Liegenschaft EZ 878 GB 72158 Reifn... mehr lesen...
Norm: GBG §22GBG §32 Abs1 litbGBG §40GBG §47GBG §49GBG §85 Abs3
Rechtssatz: Veräußert (hier: Schenkt) ein vorgemerkter Eigentümer die Liegenschaft weiter, so kann die Verbücherung auch so geschehen, daß die Vormerkung aufgrund eines Verzichtes des Vorgemerkten gelöscht und der neue Erwerber (hier: Geschenknehmer) gemäß § 22 GBG als Eigentümer eingetragen wird. Ausführungen zur Löschung der Vormerkung infolge Verzichtes des Vorgemerkten bei Antr... mehr lesen...
Begründung: Im Eigentumsblatt der Liegenschaften EZ ***** Grundbuch *****, mit dem Grundstück Nr.***** Baufläche und der Grundstücksadresse *****, ist das Eigentumsrecht für Renate O*****, geboren ***** unter B-LNR 4 und Dr.Alfred O*****, geboren *****, unter B-LNR 5 je zur Hälfte einverleibt. Ob diesen Anteilen ist jeweils das Eigentumsrecht für Christiana H*****, geboren *****, und zwar unter B-LNR 4c/B-LNR 5c vorgemerkt. Auf Grund der angeführten Urkunden beantragte die Ant... mehr lesen...
Norm: GBG §40GBG §61 B3GBG §87GBG §130
Rechtssatz: §§ 130 ff GBG bieten keine taugliche Grundlage dafür, eine eingetragene Vormerkung (samt Folgeeintragungen) nach Abweisung des Rechtfertigungsgesuches von Amts wegen zu löschen (hier: nicht entschieden wurde darüber, ob die gegenständliche Vormerkung auf Antrag in unmittelbarer oder analoger Anwendung des § 46 Abs 2 GBG bücherlich zu beseitigen wäre, wie dies die Rechtsmittelwerber für richtig ... mehr lesen...
Norm: GBG §40ZPO §234
Rechtssatz: Die Rechtfertigung der Vormerkung wirkt - wie sich aus § 49 GBG ergibt - ex tunc. Das kann aber die Anwendbarkeit des § 234 ZPO nicht hindern. Ist die Rechtsnachfolge erst nach der Streitanhängigkeit wirksam geworden, wirkt sie aber auf einen Zeitpunkt vor der Aufkündigung zurück, ändert das nichts daran, dass die Verkäuferin seinerzeit aktiv legitimiert war und die Veräußerung des Hauses erst während des Proze... mehr lesen...
Begründung: Im Grundbuch ***** ist im Eigentumsblatt des mit Wohnungseigentum an einer Wohnung verbundenen Anteils *****, der *****-Anteile der Gesamtliegenschaft umfaßt, auf Grund des Kaufvertrages vom 14.9.1990 und der Schenkungsverträge vom 31.1.1991 und 3.10.1991 das Eigentumsrecht für die Antragstellerin vorgemerkt. Mit dem am 19.Dezember 1991 eingebrachten Antrag begehrte die vorgemerkte Eigentümerin unter Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes für Ge... mehr lesen...
Norm: GBG §40GBG §87
Rechtssatz: Eine allgemein gültige, alle Fälle der Vormerkung erfassende Aussage, welche Urkunden dafür erforderlich sind, ist nicht möglich. Ob die Urkunden, die der Bewilligung der Vormerkung zugrundelagen, dem Rechtfertigungsgesuch neuerlich beizulegen sind, oder ob es genügt, nur jene Urkunden bzw die Urkunden in der für den unbedingten Rechtserwerb erforderlichen Form vorzulegen, hängt davon ab, ob sich aus dem die Bew... mehr lesen...
Norm: GBG §40
Rechtssatz: Das unbedingte Recht wird auf Grund der Rechtfertigung rückwirkend auf den Zeitpunkt der Einreichung des zur Vormerkung führenden Grundbuchsgesuches erworben. Entscheidungstexte 5 Ob 90/92 Entscheidungstext OGH 16.06.1992 5 Ob 90/92 Veröff: SZ 65/90 5 Ob 57/95 Entscheidungstext OGH 27.05.1997 5 Ob 57/95 ... mehr lesen...
Begründung: Ob der Anna S***** allein gehörigen Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** B***** ist auf Grund des Kaufvertrags vom 3.April 1991 das Eigentumsrecht für August S*****, geboren am *****, vorgemerkt. Mit dem am 6.Juni 1991 eingebrachten Antrag begehrte August S***** unter Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung die Anmerkung der Rechtfertigung des für ihn vorgemerkten Eigentumsrechts. Das Erstgericht wies diesen Antrag ab, weil bloß die bei Bewilligung der Vormerkung... mehr lesen...
Norm: GBG §40GBG §87
Rechtssatz: Sind dem Grundbuchsakt, in dem die Vormerkung bewilligt wurde, im einzelnen die der Einverleibung des Rechts entgegenstehenden Mängel zu entnehmen und ist diesem Akt nicht zu entnehmen, dass andere der Rechtfertigung bedürfende Mängel vorhanden waren, so reicht es zum Nachweis der Rechtfertigung der Vormerkung und des Umfanges der Vormerkung aus, dass bloß Urkunden bzw die Urkunden in der erforderlichen Form vor... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ am 10. Juli 1980 über Antrag der betreibenden Partei aufgrund des Wechsels vom 3. Juli 1980 wider 1. die I*****gesellschaft m.b.H., 2. Wolfgang M***** und 3. die Verpflichtete (Gunthild M*****) als Akzeptanten bzw Bürgen einen Wechselzahlungauftrag über die Verpflichtung zur Zahlung von 2.500.000 S samt 6 % Zinsen seit dem 3. Juli 1980 zur ungeteilten Hand. Mit Beschluss vom 21. Juli 1980 bewilligte das Erstgericht über Antrag der betreibenden Part... mehr lesen...
Norm: ABGB §466GBG §40
Rechtssatz: Soweit hinsichtlich des auf der vormals einem anderen gehörigen Liegenschaftshälfte vorgemerkten Pfandrechtes bereits die Rechtfertigung ( und Vollstreckbarkeit ) angemerkt wurde, hat sich an diesem Pfandrecht durch den Eigentümerwechsel hinsichtlich einer Liegenschaftshälfte keine Änderung ergeben. Das Pfandrecht haftet weiterhin auf diesem Liegenschaftsanteil; die Pfandbelastung ist auf die Verpflichtete als... mehr lesen...
Norm: GBG §40
Rechtssatz: Unbeschadet der Bestimmung des § 40 GBG ist mit der Anmerkung der Rechtfertigung und Vollstreckbarkeit nur für eine Forderung (hier: von 2000000,-- Schilling samt Zinsen und Kosten) an sich noch keine Einschränkung des vorgemerkten auf einen höheren Betrag lautenden Pfandrechtes auf diesen Betrag verbunden; denn es könnte sich bei dem Titel, auf Grund dessen die Rechtfertigung erfolgte, um einen Teilvergleich (ähnlich ... mehr lesen...