Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Zehetner, Dr.Klinger, Dr.Schwarz und Dr.Floßmann als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragstellerin Dipl.Ing.Marguerit Z*****, Architektin, ***** vertreten durch Mag.Dr.Karlheinz Klema, Rechtsanwalt in Wien, wegen Vollzuges einer bewilligten Streitanmerkung, infolge außerordentlichen Rekurses der Ant... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesministerium für Landesverteidigung übermittelte dem Erstgericht die Sicherheitszonen-Verordnung Hörsching vom 5. Juli 1961 samt dem Sicherheitsplan, mit dem die Festlegung der Sicherheitszone für den Militärflugplatz Hörsching erfolgte, und gab zur bücherlichen Ersichtlichmachung nach § 90 LuftfahrtG die davon betroffenen Grundstücke bekannt. Das Erstgericht ordnete die grundbücherliche Ersichtlichmachung der Zugehörigkeit zur Sicherheitszone in den Einlagen ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer des Hauses Graz, Sparbersbachgasse 22. Die Beklagte ist Mieterin einer Wohnung in diesem Haus. Sie wohnte von 1923 bis 1945 im ersten Stock dieses Hauses; seit dem Jahre 1945 bewohnt sie die im dritten Stock gelegene Wohnung mit einer Fläche von 199,19 m2. Bis zu ihrem Tod im Jahre 1961 hatte dort auch die Tante der Beklagten, Johanna L***, eine Tochter der Julie L***, gewohnt. Die Schwester der Julie L***, Barbara W***, war die Mutter Karl W*... mehr lesen...
Norm: GBG §8 Z3GBG §20GBG §130
Rechtssatz: Die Anmerkung einer letztwilligen Anordnung oder eines Erbübereinkommens, wonach der Liegenschafseigentümer bestimmte Mieter nicht "im Mietzins steigern" dürfe, ist weder im Grundbuchsgesetz noch in einem anderen Gesetz vorgesehen und daher unzulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 504/89 Entscheidungstext OGH 07.02.1989 4 Ob 504/89 ... mehr lesen...
Begründung: Elisabeth D*** ist am 23.5.1982 in Wien gestorben. Sie hinterließ eine von ihr selbst geschriebene und unterschriebene letztwillige Verfügung vom 1.11.1980, deren wesentlicher Inhalt wie folgt lautet: "Ich unterfertigte Elisabeth D*** .... verfüge im vollen Besitze meiner geistigen Fähigkeiten über mein Hab und Gut für den Fall meines Ablebens im Folgendem: Ich hinterlasse meine voll ausbezahlte Eigentumswohnung zur lebenslangen Benützung meiner Freundin Frau Martha B*... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Maria R***, die Mutter der Erstbeklagten und Ehegattin des Zweitbeklagten, ist zur Hälfte Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 734 KG Webling mit dem Wohn- und Betriebsgebäude Graz, Geistingerweg 34. Die zweite Hälfte der Liegenschaft steht im Eigentum des Sohnes Günther R***. Auf dem Hälfteanteil der Maria R*** haftet das mit Vereinbarung vom 18.6.1982 "zur Erhaltung des Familienbesitzes" begründete und am 7.7.1982 auf Grund des am 6.7.1982 überreichten Grundb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Anläßlich der Scheidung der zwischen der Klägerin und Dr. Rudolf H*** bestehenden Ehe schlossen die Ehegatten am 15.12.1983 einen Vergleich, nach dessen Inhalt die Klägerin von ihrem Ehegatten ua. die Liegenschaften EZ 240, 242 und 302 KG Redleiten, Grundbuch Frankenmarkt, sowie die Liegenschaftshälften der EZ 107 und 1346 KG Wels, Grundbuch Wels, erwarb. Die grundbücherliche Einverleibung des Eigentumsrechtes unterblieb. Am 7.3.1984 wurde über das Vermögen de... mehr lesen...
Norm: AllgGAG §7 Abs1 Z2GBG §20GBG §57 Abs1
Rechtssatz: Ersichtlichmachungen im Sinne des § 7 Abs 1 Z 2 AllgGAG sind keine Anmerkungen im Sinne des § 20 GBG 1955. Diese Ersichtlichmachungen begründen an und für sich noch keinerlei Rechtswirkungen, sondern sind nur dazu bestimmt, die anderwärts bestehende Eintragung aufzuzeigen. Die Löschung einer solchen Ersichtlichmachung kann nicht nach § 57 Abs 1 GBG 1955 verfügt werden. ... mehr lesen...
Norm: GBG §20 litbGBG §126
Rechtssatz: Wenn nur ein im Wortlaut nicht klar und vollständig formulierter Entscheidungsspruch vom Rekursgericht im Rahmen des Entscheidungsgegenstandes zulässigerweise klarer und vollständiger gefaßt wurde, liegt eine bestätigende Entscheidung vor, wenn überdies das Rekursgericht von der gleichen tatsächlichen und rechtlichen Beurteilungsgrundlage wie das Erstgericht ausgeht (nur Ersichtlichmachung des Bestehens na... mehr lesen...
Norm: ABGB §865EntmO §8 Abs5GBG §20 litaGBG §94 Abs1 Z2 C
Rechtssatz: Die Anmerkung gem § 8 Abs 5 EntmO verhindert die Verbücherung von Rechtsgeschäften, die der Angehaltene oder der zu Entmündigende nach der Anmerkung im Grundbuche geschlossen hat. Der Pflegebefohlene ist ab Wirksamkeit der Bestellung des vorläufigen Beistandes nur wie ein beschränkt Entmündigter geschäfts- und prozeßfähig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §865EntmO §8 Abs5GBG §94 Abs1 Z2 CGBG §20 lita
Rechtssatz: Die gem § 8 Abs 5 EntmO angeordnete Anmerkung hat den Zweck die das öffentliche Buch einsehenden Interessenten darauf aufmerksam zu machen, daß die Handlungsfähigkeit des Betroffenen möglicherweise beschränkt ist oder beschränkt werden wird, ist aber an sich kein unmittelbares Hindernis für die Bewilligung eines Grundbuchsgesuches. Nach den Umständen des Falles, insb wegen de... mehr lesen...
Norm: GBG §20 litbLFG §90
Rechtssatz: Die Ersichtlichmachung ist auf Grund der Mitteilung der zuständigen Behörde amtswegig durchzuführen. Die Ersichtlichmachung soll jeden der an seiner Liegenschaft interessiert ist, davon in Kenntnis setzen, ob sie im Bereich einer Sicherheitszone liegt und daher unter die Bestimmung des § 86 Abs 1 LFG fällt. Soweit im § 90 LFG auf die sich aus der Sicherheitszonen - Verordnung ergebenden Beschränkungen Bezug... mehr lesen...
Im Rahmen der Sicherheitsbestimmungen des Luftfahrtgesetzes, BGBl. 253/1957, wurden Sicherheitszonen vorgesehen, das sind nach dem § 86 Abs. 1 dieses Gesetzes die Bereiche der Flugplätze und ihrer Umgebung, innerhalb deren für die Errichtung oder Erweiterung eines Luftfahrthindernisses unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften eine Bewilligung nach dem Luftfahrtgesetz erforderlich ist (Ausnahmebewilligung). Luftfahrthindernisse innerhalb der Sicherheitszonen sind gemäß § 85 Abs.... mehr lesen...
Norm: GBG §20 litb
Rechtssatz: Anmerkungen gemäß § 20b GBG sind zur
Begründung: bestimmter, nach den Vorschriften des Grundbuchsgesetzes oder eines anderen Gesetzes damit verbundener Rechtswirkungen zulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 13/78 Entscheidungstext OGH 24.10.1978 5 Ob 13/78 Veröff: SZ 51/147 5 Ob 9/99f Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Der Antragsteller ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 440 des Grundbuches über die Katastralgemeinde X. Er beantragte Eintragungen: 1. Auf Grund der Urkunde vom 5. Dezember 1977 wird das Pfandrecht der Gegenforderung des A aus dem Titel des Schadenersatzes und der Drittgläubigeransprüche aus dem Gesellschafts- und Rechtsverhältnis der B von 4 398 017.24 S gegenüber C und D als Schuldnern zur ungeteilten Hand einverleibt und diese Einverleibung bei C-OZ 145 a, b und C-OZ 146 ers... mehr lesen...
Die Liegenschaft EZ 473 KG St. L, bestehend aus den Grundstücken 948 Garten mit nordöstlicher Mauer und nördlicher Hälfte der Mauer gegen das Grundstück 950 und 949 Haus L-Straße 34 samt Hof mit nordöstlicher Sockelmauer und Hälfte der nordwestlichen Mauer, wobei dieses Haus gegen das Grundstück 946 keine eigene Mauer hat, steht zur Hälfte im Miteigentum der Erstbeklagten, zu je 537/2304 Anteilen im Miteigentum der Kläger, zu 36/2304 Anteilen im Miteigentum des Zweitbeklagten und zu j... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500GBG §20KO §13KO §76
Rechtssatz: Das Grundbuch ist vom Tage der Konkurseröffnung an - unabhängig davon, ob dieses Ereignis angemerkt wurde - jedenfalls und gegenüber jedermann gesperrt, wenn nicht eine Übertragung dinglicher Rechte auf Grund eines vor der Konkurseröffnung über den Eigentümer liegenden Ranges im Sinne des § 13 KO möglich ist. Entscheidungstexte 5 Ob 183/75 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500GBG §20KO §3
Rechtssatz: Konkursrechtliche Publizitätswirkung hebt Vertrauen auf grundbuchsrechtliche Publizität auf (hier: negative Publizität des Grundbuches). Entscheidungstexte 5 Ob 183/75 Entscheidungstext OGH 14.10.1975 5 Ob 183/75 Veröff: EvBl 1976/83 S 158 = SZ 48/104 = JBl 1976,145 mit zustimmender Anmerkung von Bydlinski ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1500GBG §20KO §13KO §76
Rechtssatz: Die bücherliche Anmerkung der Konkurseröffnung wirkt deklarativ. Entscheidungstexte 5 Ob 183/75 Entscheidungstext OGH 14.10.1975 5 Ob 183/75 Veröff: JBl 1976,145 mit zustimmender Anmerkung von Bydlinski = NZ 1977,118 = SZ 48/104 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 27. Juni 1975 bewilligte das Erstgericht den am selben Tag bei ihm eingelangten Antrag der nunmehrigen Revisionsrekurswerber, ob der Max S allein gehörigen Liegenschaft EZ 476 X auf Grund des Kaufvertrages vom 30. April 1974 je zur Hälfte ihr Eigentumsrecht einzuverleiben. Mit dem Hinweis darauf, daß über das Vermögen des Verkäufers und bücherlichen Eigentümers der Liegenschaft, Max S vom Landesgericht Salzburg mit Beschluß vom 5. Mai 1975 der Konkurs eröffnet worde... mehr lesen...
Norm: GBG §20 litb
Rechtssatz: Anmerkungen im Sinne der lit b erfordern, dass sie im Grundbuchsgesetz oder in einem anderen Gesetz ausdrücklich vorgesehen sind. Entscheidungstexte 7 Ob 119/75 Entscheidungstext OGH 30.07.1975 7 Ob 119/75 5 Ob 132/94 Entscheidungstext OGH 22.11.1994 5 Ob 132/94 ... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z5 II5EO §384 Abs2EO §385GBG §20
Rechtssatz: Die grundbücherliche Anmerkung eines nach § 382 Z 5 EO erlassenen obligatorischen Verfügungsverbotes ist nicht statthaft. Entscheidungstexte 5 Ob 256/70 Entscheidungstext OGH 04.11.1970 5 Ob 256/70 1 Ob 192/73 Entscheidungstext OGH 14.11.1973 1 Ob 192/73 MietSlg 25... mehr lesen...
Norm: ABGB §613AußStrG §158 Abs1GBG §20 lita
Rechtssatz: Zur Frage der Rechtsstellung von Vor- und Nacherben bei der fideikommissarischen Substitution (grundsätzliche Ausführungen). Entscheidungstexte 1 Ob 210/68 Entscheidungstext OGH 14.11.1968 1 Ob 210/68 Veröff: SZ 41/151 = EvBl 1969/155 S 237 = NZ 1969,186 8 Ob 521/78 Entscheidu... mehr lesen...
Der am 21. April 1916 verstorbene Josef B. hinterließ drei Kinder, u. zw. Josef und Franz B. und Maria, verehelichte W. Alle drei sind bereits verstorben. Josef (jun.) hatte mehrere Kinder, auf die es hier jedoch nicht ankommt; Maria W. hinterließ einen Sohn namens Josef W., Franz B. hinterließ gleichfalls einen Sohn, DDr. Josef B. In den Nachlaß des am 21. April 1916 verstorbenen Josef B. gehörte auch eine Hälfte der Liegenschaft EZ. 194 Katastralgemeinde D., die laut Einantwortung... mehr lesen...
Norm: GBG §20 lita
Rechtssatz: Zu den Anmerkungen über die persönlichen Verhältnisse nach § 20 lit a GBG zählt auch die Feststellung der zur Substitutionsnachfolge berufenen Personen (JB Nr 214 alt). Entscheidungstexte 5 Ob 186/66 Entscheidungstext OGH 30.06.1966 5 Ob 186/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 FGBG §20
Rechtssatz: Grundbücherliche Anmerkung der Verlassenschaftsseparation und der Bestellung eines Separationskurators zulässig ( s. Bartsch, 7 . Aufl. S. 530, 531, Anm 4 lit a GlUNF 1378, ferner Weiß in Klang 2 III S. 1024 VI c ). Entscheidungstexte 6 Ob 163/64 Entscheidungstext OGH 09.09.1964 6 Ob 163/64 NZ 1965,11 = EvBl 1965/134 S 188 = SZ 37/117 ... mehr lesen...
Das Erstgericht ordnete unter anderem die grundbücherliche Anmerkung der Absonderung der Verlassenschaft und der Bestellung des Separationskurators ob den zum Nachlaßvermögen gehörigen Liegenschaften an. Das Rekursgericht änderte den erstgerichtlichen Beschluß dahin ab, daß die bewilligte Anmerkung zu entfallen habe. Der Oberste Gerichtshof stellte den erstgerichtlichen Beschluß wieder her. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Auszugehen ist zunächs... mehr lesen...
Norm: ABGB §473ABGB §479GBG §20 litbGBG §27 Abs2GBG §98
Rechtssatz: Unzulässigkeit der Verbücherung einer Servitut des Inhaltes, die Führung einer elektrischen Leitung für ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen und dessen Rechtsnachfolger zu dulden. Veröff: EvBl 1959/179 S 300 Entscheidungstexte 5 Ob 64/59 Entscheidungstext OGH 18.02.1959 5 Ob 64/59 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §521 DGBG §20 litb
Rechtssatz: Die ( testamentarisch verfügte ) Unentgeltlichkeit einer Wohnungsbenützung kann nicht abgesondert grundbücherlich angemerkt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 586/56 Entscheidungstext OGH 03.07.1957 1 Ob 586/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0015041 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §457ABGB §469aGBG §15GBG §20 litb
Rechtssatz: Haftet eine Hypothek auf einer mehreren Miteigentümern gehörigen Liegenschaft, so bestehen Verhältnisse, die jenen der Simultanhypothek nahekommen. Der Gläubiger kann einen Miteigentümer aus der Haftung entlassen, er kann volle Befriedigung aus einem der Anteile begehren, es kann aber auch zur Aufteilung der Totalhypothek auf die einzelnen Miteigentumsanteile kommen. Daher kann die Verpfl... mehr lesen...