Norm
ABGB §457Rechtssatz
Haftet eine Hypothek auf einer mehreren Miteigentümern gehörigen Liegenschaft, so bestehen Verhältnisse, die jenen der Simultanhypothek nahekommen. Der Gläubiger kann einen Miteigentümer aus der Haftung entlassen, er kann volle Befriedigung aus einem der Anteile begehren, es kann aber auch zur Aufteilung der Totalhypothek auf die einzelnen Miteigentumsanteile kommen. Daher kann die Verpflichtung eines Quoteneigentümers, eine Hypothek vorbehaltlos löschen zu lassen, angemerkt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0011432Dokumentnummer
JJR_19570213_OGH0002_0070OB00045_5700000_001