Entscheidungsgründe: Karoline R***** (die Schwägerin des Beklagten) war Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****Grundbuch R***** KG 5***** S***** mit dem Haus S*****, M*****staße *****. Mit notariellem Schenkungsvertrag vom 30.4.1987 übergab sie Felix H*****eine ideelle Hälfte dieser Liegenschaft. Der Kläger erwarb dessen Hälfteanteil mit Kaufvertrag vom 17.3.1988. Am 28.12.1989 starb Karoline R*****. Die Verlassenschaft wurde ihrer leiblichen Schwester Rosa R***** (der inzwische... mehr lesen...
Begründung: Ing.Arnulf N***** ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, zu deren Gutsbestand ua das an das Seegrundstück 342/4 der EZ ***** Grundbuch ***** (Eigentümerin: Republik Österreich) angrenzende Ufergrundstück 320/1 gehört. Das Seegrundstück 342/4 grenzt an das einzubüchernde Grundstück 783/1 an. Vom Grundstück 320/1 aus befischt Ing.Arnulf N***** als Berufsfischer ua die Wörtherseegrundstücke 342/4 und 783/1. Er gibt ferner Fischereikarten, und zw... mehr lesen...
Norm: GBG §12 Abs2Krnt FischereiG §1 Abs1LiegTeilG §3LiegTeilG §4
Rechtssatz: Das Fischereirecht gemäß § 1 Abs 1 Krnt FischereiG 1951 erstreckt sich - unbeschadet des Uferbetretungsrechts eines Fischereiberechtigten (vergleiche SZ 14/197) - schon aufgrund seiner gesetzlichen Definition lediglich auf Wasserflächen, sodaß es der Eintragung einer entsprechenden räumlichen Begrenzung gemäß § 12 Abs 2 GBG, deren genaue Bezeichnung im Hinblick auf W... mehr lesen...
Norm: GBG §3GBG §12 Abs2GBG §19LiegTeilG §3 Abs2
Rechtssatz: Auch das Wiederkaufsrecht kann nur auf dem ganzen Grundbuchskörper (und nicht nur auf demjenigen Teil, auf den sich die Ausübung dieses Rechtes bezieht), also nicht auf einzelnen Grundstücken oder Grundstücksteilen einverleibt werden; eine abweichende Regelung vom Grundsatz des § 3 GBG kann weder aus § 3 Abs 2 LiegTeilG noch aus § 12 Abs 2 GBG gewonnen werden. Ents... mehr lesen...
Norm: GBG §3GBG §12 Abs2GBG §19LiegTeilG §3 Abs2
Rechtssatz: Sowohl das Bestandrecht als auch das Vorkaufsrecht können nur auf dem ganzen Grundbuchskörper (und nicht nur auf demjenigen Teil, auf den sich die Ausübung dieser Rechte bezieht) einverleibt werden (§ 3 GBG); eine abweichende Regelung vom Grundsatz des § 3 GBG kann weder aus § 3 Abs 2 LiegTeilG noch aus § 12 Abs 2 GBG gewonnen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Theresia H***** ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****, zu deren Gutsbestand unter anderem das Grundstück 11 (Garten) gehört, sowie der Liegenschaft EZ ***** des Grudbuches *****, zu deren Gutsbestand unter anderem die Grundstücke 12 (Garten) und .62 (Baufläche) gehören. Mit Mietvertrag vom 27.2.1992 gab die Eigentümerin dieser Liegenschaften Teile davon samt den darauf befindlichen Bauwerken der Antragtragstellerin in Bestand und räumte i... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin übergab mit Übergabsvertrag vom 5.8.1985 ihre Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** je zur Hälfte an ihre Tochter und ihren Schwiegersohn. Auf Grund dieses Vertrages wurde ob der genannten Liegenschaft für die Übernehmer je zur Hälfte das Eigentumsrecht einverleibt. Ferner wurde auf Grund des Übergabsvertrages ob den beiden Liegenschaftshälften zugunsten der Übergeberin das Wohnungsrecht, das Ausgedinge und ein Belastung- und Veräußerungsve... mehr lesen...
Norm: ABGB §521GBG §12 Abs2
Rechtssatz: An einer ideellen Liegenschaftshälfte darf ein Wohnungsrecht nicht eingetragen werden; dieser Zustand darf auch nicht dadurch herbeigeführt werden, daß das seinerzeit ob der ganzen Liegenschaft einverleibte Wohnungsrecht nun ob einer Liegenschaftshälfte gelöscht wird; da aber zugunsten eines Miteigentümers eine Dienstbarkeit an der ganzen gemeinschaftlichen Sache begründet werden kann, steht ein Eigentums... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 9. April 1903 verkauften Leopold und Katharina W*** die ihnen gehörige, im Grundbuch der KG Waldegg "über das Haus Nr. 21 der Unionstraße in Linz/: Nr. 2 der Bahrgasse:/ unter EZ 129 vorgetragene Ackerparzelle Nr. 422/30" an Johann und Adele R***. Unter einem wurde diese Parzelle aus der EZ 129 KG Waldegg abgeschrieben und hiefür die EZ 228 KG Waldegg (daraufhin im Eigentum von Johann und Adele R***) eröffnet. Gemäß Punkt V Z 1 bis 3 dieses Kaufvert... mehr lesen...
Norm: GBG §12 Abs2
Rechtssatz: § 12 Abs 2 GBG gilt nicht nur für das dienende, sondern auch für das herrschende Gut. Entscheidungstexte 5 Ob 35/89 Entscheidungstext OGH 06.06.1989 5 Ob 35/89 5 Ob 1/10y Entscheidungstext OGH 25.03.2010 5 Ob 1/10y Auch 6 Ob 114/15f Entscheidungstext ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Eigentümer von Liegenschaften im Ortsbereich der beklagten Gemeinde. Sie begehren mit Eigentumsfreiheitsklage die Feststellung des Nichtbestehens der Servitut eines Fußsteiges, des sogenannten Gangsteiges, und die Unterlassung künftiger Benützung. Die beklagte Partei macht Ersitzung der Wegeservitut geltend. Der Erstrichter wies das Klagebegehren ab. Nach seinen Feststellungen besteht seit alters her, jedenfalls seit mehr als 40 Jahren, zwische... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 23 KG Feldbaum. Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 1 KG Feldbaum, zu deren Gutsbestand unter anderem das Grundstück 48 Wald gehört. Auf diesem Grundstück entspringen zwei Quellen, eine davon ist gefaßt. Auf Grund von Vereinbarungen des Klägers mit Aloisia D, der Voreigentümerin der Beklagten sowie einer weiteren Vereinbarung mit den Beklagten vom 4. Oktober 1971 faßte der Kläger ein... mehr lesen...
Norm: ABGB §844GBG §12 Abs2
Rechtssatz: Die Beschränkung einer Grunddienstbarkeit ( insbes bei Erwerb derselben durch Ersitzung ) auf einen realen Teil eines Grundbuchskörpers ist möglich, zumal auch bei dieser Erwerbsart eine solche Beschränkung auf einen Grundstücksteil deutlich werden kann. In einem solchen Fall erlischt bei Teilung des Grundbuchskörpers die Grunddienstbarkeit hinsichtlich der übrigen Teile. Entscheidungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 1314 KG St.Gallenkirch, bestehend aus dem Baugrundstück 1472. Dieses Grundstück wurde mit Beschluß vom 11.5.1959 von der EZ 796 abgeschrieben. Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 1524 KG St.Gallenkirch, bestehend aus den Baugrundstücken 1480, 1178 und dem Grundstück 1367, sowie der Liegenschaft EZ 796 derselben KG, bestehend aus dem Baugrundstück 399, den Grundstücken 1370, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §482ABGB §847GBG §12 Abs2LiegTeilG §3
Rechtssatz: Eine lastenfreie Abschreibung ohne Zustimmung des Dienstbarkeitsberechtigten ist nur zulässig, wenn feststeht, dass sich die Dienstbarkeit nicht länger auch auf das abzuschreibende Trennstück erstreckt. Das hat der Antragsteller durch für das Grundbuchsverfahren ausreichende Urkunden darzutun. Dass der zur Zeit der Dienstbarkeitsherstellung erstellte Plan nicht mehr in der Urkundensam... mehr lesen...
Die Kläger haben sich im Jahre 1969 anläßlich der Übergabe der Liegenschaft EZ 116 KG A an ihren Sohn Dieter ein Wohnungsrecht in dem damals gemeinsam mit dem Sohn bewohnten Haus G Nr. 42 mit teils alleiniger und teils gemeinsamer Benützung bestimmter Räume (§ 4a Abs. 1 lit. a und b des Übergabsvertrags) sowie die unentgeltliche Beistellung von Beleuchtung, Beheizung, elektrischer Energie und Nutz- und Trinkwasser für diese Wohnung (§ 4 Abs. 2) vorbehalten und wegen eines bereits anhä... mehr lesen...
Norm: ABGB §477GBG §12 Abs2
Rechtssatz: Das Schlägerungsrecht kann eine Felddienstbarkeit darstellen, die auch an räumlich abgegrenzten Teilen einer Liegenschaft eingeräumt werden kann. Entscheidungstexte 8 Ob 255/69 Entscheidungstext OGH 13.01.1970 8 Ob 255/69 EvBl 1970/190 S 321 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Nach dem Tode Richard B.s im Jahre 1952 wurde der Nachlaß auf Grund der gesetzlichen Erbfolge der Witwe Nelly B. zu einem Viertel und den beiden Kindern Peter und Rosemarie zu je drei Achteln eingeantwortet. Dadurch wurden die genannten Erben im gleichen Verhältnis Miteigentümer der Liegenschaften EZ. 1057, 1058, 1068 und 1069 der KG. S. Im Jahre 1963 überließ Nelly B. ihrem Sohn Peter ihre zwei Achtelanteile gegen eine Leibrente und ein Wohnungsrecht, sodaß nunmehr Peter B. zu fünf A... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs1 Z3EO §331GBG §12 Abs2
Rechtssatz: Bewilligung der Exekution durch Pfändung, pfandweise Beschreibung und Zwangsverwaltung des dem Verpflichteten zustehenden unentgeltlichen Fruchtgenußrechtes "an einer erst von der Bezirksforstinspektion festzustellenden Waldfläche im Ausmaß von 5 ha des Grundstückes 571 Wald der EZ 22 KG R." Entscheidungstexte 3 Ob 106/67 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ABGB §521 EABGB §847GBG §12 Abs2LiegTeilG §3
Rechtssatz: Das Wohnungsrecht belastet stets den ganzen Grundbuchskörper; im Falle einer Teilung der belasteten Liegenschaft haften alle Teilstücke für das Wohnungsrecht. Entscheidungstexte 5 Ob 302/66 Entscheidungstext OGH 15.12.1966 5 Ob 302/66 Veröff: EvBl 1967/275 S 358 5 Ob 377/... mehr lesen...
Norm: ABGB §521 EABGB §847GBG §12 Abs2LiegTeilG §3
Rechtssatz: Die auf einer ganzen Liegenschaft einverleibte Dienstbarkeit hindert die Abschreibung bestimmter Grundstücke unter Mitübertragung der Dienstbarkeit auch dann nicht, wenn auf dem abgeschriebenen Grundstück die Dienstbarkeit nicht ausgeübt werden kann. Entscheidungstexte 5 Ob 302/66 Entscheidungstext OGH 15.12.1966 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: GBG §12 Abs2LiegTeilG §3 Abs2
Rechtssatz: Zur Auslegung der Bestimmung des § 12 Abs 2 GBG (§ 3 Abs 2 LiegTeilG). Entscheidungstexte 5 Ob 40/63 Entscheidungstext OGH 11.04.1963 5 Ob 40/63 5 Ob 5/82 Entscheidungstext OGH 23.02.1982 5 Ob 5/82 5 Ob 69/03p Entscheidungstext OGH 29.04.2... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §12 Abs2
Rechtssatz: § 12 Abs 2 GBG 1955 greift nur bei einer örtlichen Beschränkung der Dienstbarkeit Platz. Entscheidungstexte 5 Ob 405/59 Entscheidungstext OGH 30.09.1959 5 Ob 405/59 5 Ob 406/59 Entscheidungstext OGH 30.09.1959 5 Ob 406/59 1 Ob 20/85 Entscheidungstext ... mehr lesen...