Norm
ABGB §844Rechtssatz
Die Beschränkung einer Grunddienstbarkeit ( insbes bei Erwerb derselben durch Ersitzung ) auf einen realen Teil eines Grundbuchskörpers ist möglich, zumal auch bei dieser Erwerbsart eine solche Beschränkung auf einen Grundstücksteil deutlich werden kann. In einem solchen Fall erlischt bei Teilung des Grundbuchskörpers die Grunddienstbarkeit hinsichtlich der übrigen Teile.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0013868Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.05.2017