Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragstellerinnen 1. Brigitte E*****, 2. B***** Aktiengesellschaft *****, beide vertreten durch Dr. Kurt Lechner, Rechtsanwalt in Neunkirchen, wegen Löschung und Einverleibung eines Bestandrechts ob der Liegenschaft EZ *****, über den außerord... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien sind je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ 8, GB *****. Diese Grundbuchseinlage besteht unter anderem aus den Grundstücken 79/8 landwirtschaftlich genutzt mit einer Fläche von 19.439 m², dem Grundstück 79/22 Baufläche (begrünt) mit 946 m² und dem Grundstück 79/23 Baufläche (begrünt) mit 885 m² und weist eine Gesamtfläche von 137.053 m² auf. Ob dieser Liegenschaft ist unter C-LNR 16 das Bestandrecht am Grundstück 79/8 bis 30.... mehr lesen...
Begründung: Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag begehrten alle drei Antragsteller die Teilung des Grundstücks 783/1 (*****see Parzelle) in dieses und die Trennstücke 1 und 2 im Kreis sowie die lastenfreie Abschreibung der Trennstücke 1 im Kreis und 2 im Kreis von der Liegenschaft EZ 499 GB ***** und deren Zuschreibung zum Gutsbestand der Liegenschaft EZ 69 GB ***** sowie deren Einbeziehung in das Grundstück Nr 365/7 GB *****. Die EZ 499 GB *****, bestehend aus dem Grundstück Nr ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 21. 2. 2000 einen Liegenschaftskaufvertrag. Der Beklagte verkaufte den Klägern das Grundstück ***** Baufläche mit der Grundstücksadresse ***** im Ausmaß von 3.468 m². Die Kläger betreiben dort seit längerer Zeit Pferdehaltung und Pferdezucht. Zuvor hatten sie die angekaufte Liegenschaft sowie eine weitere (Koppel-)Fläche im Ausmaß von 4.132 m², bei der es sich um eine Teilfläche des Grundstücks *****, inneliegend in EZ ***** KG *****, hande... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Einwilligung der Beklagten in die Löschung der im Grundbuch zu Gunsten der Beklagten eingetragenen Reallasten an den in seinem Eigentum stehenden Anteilen an einer Liegenschaft in Wien. Der Beklagten sei gemäß den Mietverträgen vom 22. 4. 1993 das verbücherte Mietrecht für die Wohnungen Top Nr 7, 8, 9, 10 und 11 eingeräumt worden, ebenso betreffe die verbücherte Mietzinsvorauszahlung nur diese Wohnungen. Die im Wohnungseigentum des Kläg... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag auf Verbücherung einer Dienstbarkeit mit der wesentlichen
Begründung: ab, dass das Ansuchen, in dem sich die Antragstellerin nur insgesamt auf den die wesentliche Eintragungsgrundlage bildenden Vertrag samt Nachtrag, nicht aber auf eine einzelne Vertragsbestimmung berufen hatte, insofern nicht dem, insbesondere in § 85 GBG verankerten Bestimmtheitsgebot entsprochen habe und überdies der Anschluss einer planlichen Darstellung des Verlaufs... mehr lesen...
Norm: ABGB §847ABGB §1095ABGB §1121EO §150EO §227GBG §12 Abs2LiegTeilg §3 Abs2
Rechtssatz: § 3 Abs 2 LiegTeilG ist auf verbücherte Bestandrechte auch dann nicht anzuwenden, wenn dem Grundbuch eine räumliche Beschränkung auf einen Teil der gesamten Liegenschaft zu entnehmen ist. Eine solche den Gegenstand des Bestandrechts einschränkende Vereinbarung ändert nichts am Umfang des dem Bestandnehmer nach §§ 150, 227 EO zustehenden Haftungsfonds. Di... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist sowohl Eigentümerin der EZ 900, die unter anderem aus den Grundstücken 1872/1 und 1872/2 besteht, als auch der EZ 1015, die unter anderem aus dem Grundstück 1929 besteht, beide GB *****. Auf der EZ 900 ist zu C-LNR 14a ein Bestandrecht zugunsten M***** Gesellschaft mbH aufgrund des Bestandvertrages vom 26. 9. 2002 folgendermaßen einverleibt: „Bestandrecht bis 2042-09-26 gemäß Pkt 2 4 Bestandvertrag 2002-09-26 für M***** Gesellschaft mbH" Dem in ... mehr lesen...
Begründung: Bei Einlangen des Grundbuchsgesuchs der Antragsteller gehörten zur Liegenschaft EZ 160 GB ***** die Grundstücke 28/2, 28/3, 28/8 und .79. Sub C-LNR 1a war zu TZ 155/1906 die „Dienstbarkeit der Brunnenbenützung gem Pkt 5 Kaufvertrag 1906-06-11 hins Gst 28/2 für EZ 87" einverleibt. Die Revisionsrekurswerberin ist die Eigentümerin der herrschenden Liegenschaft EZ 87 GB *****. Das Erstgericht bewilligt ua folgenden Eintragungen: I. Ob der EZ 160 GB *****: römisch eins. Ob d... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 982 GB *****, die aus den Grundstücken 1726/8 und 1726/9 besteht. Zur TZ 1840/96 ist die Eröffnung dieser Einlage für die Grundstücke 1726/8 und 1726/9 aus der EZ 67 angemerkt. Alleineigentümer dieser Liegenschaft, die unter anderem aus dem Grundstück 1726/1 besteht, ist Wolfgang H*****. Im A2-Blatt der EZ 67 ist zu TZ 3344/80 und TZ 1944/03 die Grunddienstbarkeit des Gehens und Fahrens an den Grundstücken 17... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind - neben weiteren, nicht verfahrensbeteiligten Personen - Mit- und Wohnungseigentümer der EZ 436 Grundbuch *****, und zwar der Erstantragsteller zu B-LNR 116, der Zweitantragsteller zu B-LNR 93, die Drittantragstellerin zu B-LNR 92, der Viertantragsteller zu B-LNR 120, die Fünftantragstellerin zu B-LNR 119 und der Sechstantragsteller zu B-LNR 99 und 100. Für sämtliche Antragsteller wurde zu TZ 2595/05 im Rang TZ 1560/98 bzw 1562/98 (§ 24a Abs 2 WEG... mehr lesen...
Begründung: Peter K***** war zunächst Eigentümer der Liegenschaften EZ 3 und 4. Mit Kaufvertrag vom 17. März 2005 verkaufte er Teile der Liegenschaft EZ 3 an die Antragsteller je zur Hälfte. Die Grundstücke 524 und 525 der EZ 3 verblieben im Eigentum von Peter K*****. Sie wurden von der EZ 3 abgeschrieben und der EZ 4, zu der auch das Grundstück 480/2 gehört, zugeschrieben. Die Antragsteller sind bereits je zur Hälfte als Eigentümer der Liegenschaft EZ 3 einverleibt. Im Kaufvertrag ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Alfred H*****, vertreten durch Dr. Peter Kranzelbinder, Rechtsanwalt in Klagenfurt, gegen die beklagte Partei Siegfried N*****, vertreten durch Dr. Hans Paternioner, Rechts... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsteller ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ *****. Die Zweitantragstellerin ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****; ob dieser Liegenschaft ist sub C-LNR 8 a das „Vorkaufsrecht gem Mietvertrag/Nachtrag v. 18. 2. 1994/4. 7. 1994 hins Gst 969/2 für Fritz S***** Gesellschaft mbH" einverleibt. Die Antragsteller stellten das aus dem
Spruch: ersichtliche Eintragungsgesuch. Das Erstgericht bewilligte - rechtskräftig - die Eintr... mehr lesen...
Norm: ABGB §481 Abs1GBG §12 Abs2
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 12 Abs 2 GBG, nach der Dienstbarkeiten, die auf bestimmte räumliche Grenzen beschränkt sein sollen, genau bezeichnet werden müssen, hat grundbuchsrechtliche Bedeutung und mag die jeweils vorgenommene Beschreibung des Umfangs der Dienstbarkeit wegen deren mangelnder Bestimmtheit der Eintragung im Grundbuch entgegenstehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Im Jahre 1954 räumte der Eigentümer des Grundstücks 2430/10 den Eigentümerinnen einer angrenzenden Liegenschaft, zu deren Gutsbestand unter anderem das damals so bezeichnete Grundstück 2430/11 (in der Folge: 2430/11 alt) gehörte, das unentgeltliche, als Grunddienstbarkeit sicherzustellende Recht des Geh- und Fahrwegs über den nordwestlichen Teil des Grundstücks 2430/10, der zwischen den Grundstücken 2430/9 und 2430/11 alt gelegen ist, ein, und zwar vom Grundstück 3810 ... mehr lesen...
Norm: GBG §3 Abs1GBG §12 Abs2GBG §85 Abs2
Rechtssatz: Es ist auch ohne ausdrückliche Regelung (hinsichtlich Servituten vgl § 12 Abs 2 GBG) zulässig, auf der gesamten Liegenschaft ein Bestandrecht einzuverleiben, das sich nur auf ein bestimmtes Grundstück erstreckt. Entscheidungstexte 5 Ob 243/03a Entscheidungstext OGH 21.10.2003 5 Ob 243/03a ... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge des Abschlusses eines Kaufvertrages vom 28. 5. 2002 zwischen der Stadtgemeinde P***** und der Raiffeisenbank P***** registrierte Genossenschaft mbH wurde auch ein Bestandvertrag über das Grundstück Nr. 172/4 der Liegenschaft EZ ***** abgeschlossen. Dies zunächst für unbestimmte Dauer. Mit Ergänzungsvereinbarung vom 21. 2. 2003 wurde das Bestandverhältnis bis 31. 12. 2100 befristet. Am 11. 4. 2003 wurde eine Einverleibungsbewilligung errichtet, die folgenden Wortl... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1994 Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Grundstück 1140/1. Diese Liegenschaft ist mit der Dienstbarkeit des Wasserbezugs- und Wasserleitungsrechtes zugunsten der Liegenschaft EZ 163 desselben Grundbuchs belastet. Die diesbezügliche Grundbuchseintragung (C-LNR 1 a) lautet: "1886/1995 Dienstbarkeit Wasserbezugs- und Wasserleitungsrecht am Gst 1140/1 für EZ 163". Eigentümer der Liegenschaft EZ 163 GB ***** ist (jedenfalls seit einem vo... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerinnen beantragten in ihrem Grundbuchsgesuch im Wesentlichen die Teilung eines Grundstückes einer im Eisenbahnbuch intabulierten Liegenschaft, die Abschreibung von Grundstücken (Teilflächen) aus Einlagezahlen des Eisenbahnbuches und des allgemeinen Grundbuches, die Zuschreibung zu (teils neu zu eröffnenden) Einlagezahlen des allgemeinen Grundbuches sowie die Einverleibung des Eigentumsrechtes für die Erstantragsstellerin und von Dienstbarkeiten bzw Realla... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, (die Verlassenschaft nach) Gustav P***** ist Miteigentümerin von 38/691 Anteilen an der benachbarten Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, mit der Wohnungseigentum verbunden ist an der Garage top 7 (BLN 8). Mit Dienstbarkeitsbestellungsvertrag vom 7. April 2000 samt Ergänzungsvertrag vom gleichen Tag räumte die Verlassenschaft den Antragstellern als Eigentümern der Liegen... mehr lesen...
Begründung: Die Verbücherung des verfahrensgegenständlichen Übergabsvertrages wurde vom Erstgericht nur hinsichtlich der jetzt ebenfalls antragsgemäß erledigten Punkte abgelehnt, und zwar mit der
Begründung: , daß sich das den Übergebern eingeräumte Wohnungsrecht nach dem Vertragswortlaut nur auf die Liegenschaft EZ 41 ***** mit dem Haus H***** beziehe und daß dort auch die vereinbarten Wartungs- und Pflegeleistungen zu erbringen sind. Ob das Wohnungsrecht auch auf der zweiten Übe... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab den Klagebegehren auf Feststellung und Verbücherung der Dienstbarkeit des "unbeschränkten Geh- und Fahrweges" - räumlich begrenzt durch die Teilfläche A/a eines Lageplans des dienenden Grundstücks - mit Teilanerkenntnisurteil vom 20. Juni 1996 statt. Dagegen wies es die Mehrbegehren auf Feststellung und Verbücherung der Dienstbarkeit des "unbeschränkten Geh- und Fahrweges" an einer weiteren Teilfläche des dienenden Grundstücks, Entfernung von Beto... mehr lesen...
Norm: ABGB §484GBG §12 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 12 Abs 2 GBG ist die Beschränkung einer Dienstbarkeit auf bestimmte räumliche Grenzen zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 183/99i Entscheidungstext OGH 05.08.1999 1 Ob 183/99i 5 Ob 271/00i Entscheidungstext OGH 29.05.2001 5 Ob 271/00i Beisatz: Eine solche Dienstbarkeit ist au... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte 1) die Beklagten "als grundbücherliche Eigentümer" des herrschenden Guts schuldig, "der lastenfreien Abschreibung des Grundstücks 3195/2" vom dienenden Gut zuzustimmen, und stellte im übrigen 2) fest, daß die Beklagten zufolge Verweigerung der Zustimmung zur lastenfreien Abschreibung des unter 1) bezeichneten Grundstücks "für alle Schäden haften, die den Klägern ... erwachsen sind". Pkt 1) dieses Urteils erwuchs unbekämpft in Rechtskraf... mehr lesen...
Norm: GBG §12 Abs2
Rechtssatz: Der Begriff "Wohnrecht" ist unklar, weil er eher als Überbegriff denn als eindeutige Einschränkung zu verstehen ist, weshalb er die in § 12 Abs 1 GBG geforderten Bestimmtheitskriterien nicht erfüllt. Entscheidungstexte 5 Ob 135/99k Entscheidungstext OGH 11.05.1999 5 Ob 135/99k 5 Ob 66/08d Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: GBG §12 Abs2GBG §12 Abs3
Rechtssatz: Voraussetzung für eine teilweise Stattgebung ist, dass der restliche Teil des Begehrens durch Beschluß abgewiesen werden kann. Es kann jedenfalls nicht ein Teil des Begehrens mit dem Hinweis, er sei überflüssig oder gegenstandslos oder in seinem Umfang ungeklärt, unbeachtet gelassen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 135/99k Entscheidungstext O... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsteller Erich W***** schenkte laut Vertrag vom 8. 7. 1998 seinem Sohn, dem Zweitantragsteller Alexander W*****, die Liegenschaft EZ ***** Freistadt mit dem darauf befindlichen Haus S*****gasse 8. Im A2-Blatt der Grundbuchseinlage ist ersichtlich gemacht, daß mit der Liegenschaft der Bezug eines jährlichen Braunutzens von 35 Eimern von der Braucommune in Freistadt verbunden ist. Laut Punkt III. des Schenkungsvertrages behielt sich der Geschenkgeber Eric... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller veräußerte mit Kaufvertrag vom 17. 12. 1996 aus seinen Liegenschaften EZ 5, 6 und 7 GB ***** gemäß der Vermessungsurkunde des Dipl. Ing. M***** a) die Trennstücke 1, 5, 6 und 7 (insgesamt 346 m2) dem Rudolf und dem Herbert H*****, den jeweiligen Hälfteeigentümern der Liegenschaft EZ ***** und b) die Trennstücke 8 und 9 (insgesamt 222 m2) dem Karl und der Stefanie H*****, den jeweiligen Hälfteeigentümern der Liegenschaft ***** desselben Grundbuch... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung betrifft einen Einzelfall, dessen Lösung durch die oberstgerichtliche Rechtsprechung voll gedeckt ist (siehe insb SZ 57/39). Bei persönlichen Dienstbarkeiten gibt es kein automatisches Erlöschen der Dienstbarkeit betreffend den Teil, auf dem die Ausübung nicht möglich ist (SZ 50/61 ua); bei einer Teilung bleiben stets alle Teilstücke belastet (EvBl 1967/275; JBl 1967, 627 ua). Bei einer sittenwidrigen ... mehr lesen...