Norm
ABGB §482Rechtssatz
Eine lastenfreie Abschreibung ohne Zustimmung des Dienstbarkeitsberechtigten ist nur zulässig, wenn feststeht, dass sich die Dienstbarkeit nicht länger auch auf das abzuschreibende Trennstück erstreckt. Das hat der Antragsteller durch für das Grundbuchsverfahren ausreichende Urkunden darzutun. Dass der zur Zeit der Dienstbarkeitsherstellung erstellte Plan nicht mehr in der Urkundensammlung vorhanden ist, geht zu Lasten des Antragstellers.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0018222Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.09.2021