RS OGH 1986/1/16 13Os185/85

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Veröffentlicht am 16.01.1986
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Norm

StGB §84 Abs2 Z4 G

Rechtssatz

Bei der Körperverletzung eines Beamten während und einer solchen wegen der Vollziehung seiner Aufgabe oder der Erfüllung seiner Pflichten handelt es sich um gleichwertige Merkmale eines insoweit alternativen Mischtatbestands nach § 83, § 84 Abs 2 Z 4 StGB, welche ohne Beeinträchtigung von Parteienrechten austauschbar sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0092966

Dokumentnummer

JJR_19860116_OGH0002_0130OS00185_8500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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