Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ronald D***** der Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 zweiter und dritter Fall und Abs 4 Z 3 SMG (I/A) und nach § 28a Abs 1 fünfter Fall und Abs 4 Z 3 SMG (I/B) sowie der Verleumdung nach § 297 Abs 1 zweiter Fall StGB (IV) und der Vergehen des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs 1 erster Fall StGB (II) und der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach § 89 (§ 81 Abs 1 Z 1) StGB (III) schuldig erkannt. Danach hat ... mehr lesen...
Gründe: Senad M***** wurde mit (zufolge allseitigen Rechtsmittelverzichts sofort rechtskräftigem) Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 27. Juli 2005, GZ 161 Hv 81/05w-67, des Vergehens nach § 27 Abs 1 erster, zweiter und sechster Fall SMG sowie (richtig:) mehrerer Vergehen nach § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG (jeweils idF BGBl I 2002/134) schuldig erkannt und zu einer gemäß § 43 Abs 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren b... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 14. April 2000, GZ 26 Hv 81/99-149, wurde Peter Rudolf W***** des Verbrechens des (am 3. August 1995) begangenen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt und hiefür unter Bedachtnahme gemäß §§ 31, 40 StGB auf das (seit 17. März 1997 rechtskräftige) Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 12. März 1997, GZ 36 EHv 33/97-17, zu einer Zusatzfreiheitsstrafe von 29 Monaten verurteilt. Zugleich ... mehr lesen...
Norm: StGB §31StGB §55StGB §56
Rechtssatz: Der Widerruf einer bedingten Strafnachsicht gemäß § 55 StGB setzt eine nachträgliche Verurteilung gemäß § 31 StGB voraus, die wiederum nur dann ergehen darf, wenn sämtliche der nachträglichen Verurteilung zu Grunde liegenden Straftaten vor dem früheren Urteil begangen worden sind. Dem Wortlaut des § 56 StGB entsprechend darf daher eine auf § 55 StGB gestützte Widerrufsentscheidung nur innerhalb der Pro... mehr lesen...
Gründe: Mit am 27. März 2000 in Rechtskraft erwachsenem Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck als Vollzugsgericht vom 6. März 2000, GZ 21 BE 68/00-6, wurde Rudolf P***** der einmonatige Rest einer viermonatigen Freiheitsstrafe per 3. April 2000 gemäß § 46 Abs 2 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Am 6. Mai 2003 leitete das Bezirksgericht Innsbruck zum AZ 9 U 235/03a durch die Verfügung von Vorerhebungen neuerlich ein Strafverfahren gegen Rud... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (zunächst nur in gekürzter Form gemäß § 458 Abs 3 StPO verfassten und in der Folge vollständig ausgefertigten) rechtskräftigen Urteil des Bezirksgerichtes Mattighofen vom 23. August 2001, GZ 2 U 20/01y-9 (siehe ferner ON 18 und den Berichtigungsbeschluss ON 23), wurde Andreas (Walter) M***** des (am 21. August 2000 verübten) Vergehens des Betruges nach § 146 StGB (1./) sowie des (am 30. September 2000 begangenen) Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB (2./) schuld... mehr lesen...
Gründe: Das Landesgericht Innsbruck verhängte über Alexander G***** mit Urteil vom 7. Februar 1997, GZ 23 EVr 2542/96-85, wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und 2, 15 StGB (als Zusatzstrafe gemäß §§ 31, 40 StGB) eine für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe von zwei Monaten. Mit rechtskräftigem Beschluss vom 23. April 2002, GZ 23 EVr 2542/96-137, sah es diese Freiheitsstrafe gem... mehr lesen...
Gründe: Mit dem seit 15. Dezember 1995 rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 12. Dezember 1995, GZ 38 EVr 514/95-27, wurde Milan R***** wegen der Vergehen des Raufhandels nach § 91 Abs 1 StGB und des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die gemäß § 43 Abs 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Mit dem seit 15. Dezember 1995 rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes Wiener ... mehr lesen...
Norm: StGB §53 Abs1StGB §56
Rechtssatz: Ein Widerruf der bedingten Strafnachsicht wegen einer nach der Verurteilung verübten strafbaren Handlung bzw eine Probezeitverlängerung aus diesem Grunde setzen jeweils Delinquenz während der Probezeit voraus (§§ 53 Abs 1 und 56 StGB). Entscheidungstexte 14 Os 136/99 Entscheidungstext OGH 30.11.1999 14 Os 136/99 ... mehr lesen...
Gründe: Aus Anlaß der Verurteilung (ua auch) wegen einer während der Probezeit (am 15.November 1994) begangenen strafbaren Handlung widerrief das Landesgericht Korneuburg mit Beschluß vom 5.September 1996, GZ 13 Vr 411/96-71, (ua) die bedingte Nachsicht der über Zeljko G***** mit dem (sofort in Rechtskraft erwachsenen) Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 31.Juli 1992, GZ 3 a E Vr 6.812/92-21, verhängten Freiheitsstrafe von einem Jahr (§ 53 Abs 1 StGB; § 494 a Ab... mehr lesen...
Norm: StGB §56
Rechtssatz: Eine weitere Ablaufshemmung der im § 56 StGB normierten Widerrufsfristen ist im Gesetz nicht vorgesehen, insbesondere auch nicht im Fall der Kassierung des Widerrufs (aus welchen Grund immer - hier Aufhebung des Widerrufs als Folge einer teilweisen Wiederaufnahme des Verfahrens). Entscheidungstexte 13 Os 79/95 Entscheidungstext OGH 16.08.1995 13 Os 79... mehr lesen...
Gründe: Mit dem in Form eines Protokolls- und Urteilsvermerks beurkundeten Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 24.Februar 1988, GZ 2 d Vr 1340/88-8, wurde Ludwig K***** wegen der Vergehen der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB, der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs. 1 StGB, der versuchten Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs. 1 StGB sowie der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach dem § 287 Abs. 1 (§§ 15, 105 Abs. 1)... mehr lesen...
Norm: StGB §56StPO §352 ffStPO HauptstückXXStPO §494a Abs7
Rechtssatz: Gesetz wird verletzt in der Bestimmung des § 56 StGB und überdies in dem aus dem XX.Hauptstück der StPO abzuleitenden Grundsatz der materiellen Rechtskraft, wenn nach rechtskräftiger Beschlussfassung im Sinne endgültiger Strafnachsicht ein Beschluss gemäß § 494 a Abs 7 StPO ergeht. Entscheidungstexte 13 Os 15/93 ... mehr lesen...
Gründe: Der am 10.Oktober 1949 geborene Svetislav N***** wurde mit Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 11. Februar 1987, GZ 5 a E Vr 584/87-5, wegen des Vergehens nach § 167 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt und diese Strafe gemäß § 43 Abs. 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Diese Probezeit lief am 16.Februar 1990 (die Annahme der Rechtskraft des Urteils in der Endverfügung, ON 8, mit 11.Fe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem sogleich rechtskräftig gewordenen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 22.September 1986, GZ 1 b E Vr 8.152/86-8, wurde Christian R*** der Vergehen der Sachbeschädigung nach dem § 125 StGB und der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Zugleich sah das Gericht diese Strafe gemäß dem § 43 Abs. 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nach. Mit de... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 20. Dezember 1985, GZ 3 a Vr 3.727/85-29, wurde (ua) Richard H*** wegen des Vergehens des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach dem § 136 Abs. 1 und Abs. 2 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von einem Monat verurteilt. Diese Strafe wurde gemäß dem § 43 Abs. 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das Urteil erwuchs mit Ablauf des 3.Februar 1986 in Rechtskraft. Am 22.November 1988 - a... mehr lesen...
Norm: StGB §53StGB §56StPO §494a Abs1 Z4
Rechtssatz: Eine Rückwirkung der Probezeitverlängerung in dem Sinn, daß eine Delinquenz nach Ablauf der ursprünglich festgesetzten Probezeit und vor Beschlußfassung über die Probezeitverlängerung nachträglich - zum Nachteil des Angeklagten - als eine während einer Probezeit begangene strafbare Handlung anzusehen wäre, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §53 Abs2StGB §56StPO §494a Abs1 Z4
Rechtssatz: Ohne eine Verlängerungsverfügung nach § 53 Abs 2 StGB, welche für den Zeitraum zwischen ursprünglichem Probezeitende und Verlängerungsanordnung rückwirkende Kraft entfaltet, darf ein in Betracht kommender Zeitraum nicht als Probezeit angesehen werden. Die aus § 56 StGB ersichtliche Rückwirkungsmöglichkeit, welche auch dem Wesen des Widerrufs der bedingten Strafnachsicht oder der Verlänge... mehr lesen...
Gründe: Mit dem seit 4.Februar 1986 rechtskräftigen Urteil des Bezirksgerichtes Neufelden vom 31.Jänner 1986, GZ U 178/85-4, wurde Walter L*** des (in der Zeit vom 23.Dezember 1984 bis 31. Dezember 1985 verübten) Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von zwei Wochen verurteilt, die gemäß § 43 Abs. 1 StGB (alt) unter Bestimmung einer Probezeit von zwei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Mit de... mehr lesen...
Norm: StGB §49StGB §56StPO §292
Rechtssatz: Ist zum Zeitpunkt der Kassation eines gesetzwidrigen Widerrufsbeschlusses die Widerrufsfrist des § 56 zweiter Halbsatz StGB auch unter Bedacht auf § 49 StGB bereits abgelaufen und demnach ein Widerruf keinesfalls mehr möglich, kann der OGH sogleich in der Sache selbst erkennen und den Widerrufsantrag abweisen. Entscheidungstexte 15 Os 49/89 ... mehr lesen...
Gründe: I./ Aus den Akten 36 Vr 4130/83 des Landesgerichtes Innsbruck ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem in einem Vermerk gemäß § 458 Abs. 2, 488 Z 7 StPO beurkundeten Urteil eines Einzelrichters vom 10.Juli 1984, ON 13, wurde der am 2.Oktober 1956 geborene Manfred D*** des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs. 1, Abs. 2 erster Fall StGB schuldig erkannt und zu einer unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe i... mehr lesen...
Norm: StGB §56
Rechtssatz: Nach dem Ablauf aller Fristen kann keine wie immer geartete Maßnahme ergriffen werden. Infolgedessen darf auch vom Widerruf nicht abgesehen werden, weil ein "Absehen" die Möglichkeit des Gegenteils voraussetzt. Entscheidungstexte 13 Os 182/87 Entscheidungstext OGH 21.01.1988 13 Os 182/87 11 Os 62/91 Entschei... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem Beschluß des Oberlandesgerichts Wien als Beschwerdegerichts vom 30.Mai 1984, AZ. 23 Bs 274/84, wurde Herbert N*** gemäß § 46 Abs 1 StGB. unter Bestimmung einer einjährigen Probezeit aus einer Freiheitsstrafe bedingt entlassen. Innerhalb der somit am 30.Mai 1985 endenden Probezeit (LSK. 1975/51) und auch binnen sechs Monaten darnach (siehe § 56 StGB.) erging keine Verfügung nach §§ 53 oder 55 StGB. Indes wurde mit dem Bes... mehr lesen...
Gründe: Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Klagenfurt vom 28.April 1980, GZ 10 E Vr 2.900/79-12, wurde die am 19.März 1951 geborene Annemarie G***, nunmehr wiederverehelichte N***, des Vergehens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 2 StGB schuldig erkannt und zu drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt; diese Strafe wurde ihr gemäß dem § 43 (Abs. 1) StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Ge... mehr lesen...
Norm: StGB §53 Abs3StGB §56
Rechtssatz: In den Fällen des § 53 Abs 3 StGB darf auf Widerruf der bedingten Strafnachsicht nur innerhalb der Probezeit erkannt werden. Hiebei genügt die Beschlußfassung in erster Instanz. Wurde aber in erster Instanz der Widerrufsantrag abgewiesen, so darf in Stattgebung einer dagegen erhobenen Beschwerde ein Widerruf durch das Beschwerdegericht nur ausgesprochen werden, wenn die Widerrufsfrist zum Zeitpunkt seiner... mehr lesen...
Gründe: Der am 5.März 1948 geborene Walter S*** wurde mit dem Beschluß des Kreisgerichtes Wr. Neustadt als Vollzugsgericht vom 18. März 1982, GZ 13 Ns 371/82(nunmehr 13 Ns 957/83)-6, gemäß § 46 Abs. 1 StGB aus Freiheitsstrafen im Gesamtausmaß von zwei Jahren, einem Monat und 28 Tagen mit Wirkung vom 23.März 1982 und unter Setzung einer Probezeit von einem Jahr (Ende der Probezeit daher: 22. März 1983) bedingt entlassen. Mit dem rechtskräftigen Urteil des Bezirksgerichtes Wolkersdo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem in einem Vermerk gemäß § 458 Abs. 2 (§ 488 Z 7) StPO beurkundeten Urteil des Jugendgerichtshofs Wien vom 21.Mai 1981, GZ 2 a E Vr 1.466/80-22, wurde der am 16.September 1947 geborene Elektromonteurgeselle Wolfgang S*** des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach dem § 198 Abs. 1 und Abs. 2 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von vier Monaten verurteilt. Gemäß dem § 43 Abs. 1 StGB wurde die verhängte Freiheitsstrafe unter Best... mehr lesen...
Norm: StGB §53 Abs1StGB §53 Abs2StGB §56StPO §33 Abs2 BeStPO §79 Abs2StPO §292StPO §498 Abs1StPO §498 Abs2
Rechtssatz: Feststellung der Gesetzwidrigkeit des Vorgangs, daß der Beschluß, mit dem die Probezeit auf fünf Jahre verlängert wurde, dem Verurteilten nicht zugestellt wurde (§ 79 Abs 2 in Verbindung mit § 498 Abs 1 und Abs 2 StPO), unter Aufhebung des wegen einer weiteren nachfolgenden Verurteilung während der verlängerten Probezeit gefaßt... mehr lesen...
Norm: StGB §56
Rechtssatz: Nach Ablauf der Probezeit ist - innerhalb der in § 56 StGB normierten Frist - ausschließlich ein Vorgehen nach § 53 Abs 1 oder Abs 2 StGB zulässig und dies auch nur dann, wenn das Strafverfahren wegen des in der Probezeit begangenen Delikts bei Ablauf der Probezeit gerichtsanhängig, also bis zu diesem Zeitpunkt eine gerichtliche Maßnahme zur Aufklärung dieser Straftat gesetzt worden war (vgl § 58 Abs 2 Z 3 StGB). ... mehr lesen...
Gründe: I. Mit Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Innsbruck vom 1. März 1978, GZ 35 Vr 106/78-33, wurde der am 8. Oktober 1954 geborene Massimo A wegen Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 129 Z 1 StGB und Vergehens des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von acht Monaten verurteilt; gemäß § 43 Abs. 1 StGB wurde ihm diese Freiheitsstrafe für eine Probezeit von drei Jahren ... mehr lesen...