Norm
StGB §56Rechtssatz
Nach dem Ablauf aller Fristen kann keine wie immer geartete Maßnahme ergriffen werden. Infolgedessen darf auch vom Widerruf nicht abgesehen werden, weil ein "Absehen" die Möglichkeit des Gegenteils voraussetzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0091745Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.06.2020