Entscheidungen zu § 46 StGB

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-69 von 69

TE Vwgh Erkenntnis 1991/1/25 89/10/0021

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft A vom 16. April 1987 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung gemäß Art. IX Abs. 1 Z. 1 EGVG schuldig erkannt, weil er am 15. November 1986 um 23.00 Uhr in B im Cafe "C" die Ordnung an einem öffentlichen Ort durch sein Verhalten, welches geeignet gewesen sei, Ärgernis zu erregen, gestört habe, indem er mit X eine tätliche Auseinandersetzung "abgehalten" habe. Über den Beschwerdeführer wurde eine Geldstrafe in der Höhe von S... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.01.1991

RS Vwgh 1991/1/25 89/10/0021

Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG Art9 Abs1 Z1;StGB;VStG §22 Abs2;
Rechtssatz: Es besteht keine Subsidiarität der Verwaltungsübertretung nach Art IX Abs 1 Z 1 EGVG gegenüber einem Straftatbestand des StGB. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1989100021.X07 Im RIS seit 25.01.1991 Z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.1991

TE Vwgh Beschluss 1990/1/10 89/01/0443

Den weitwendigen Ausführungen in der Beschwerdeschrift ist zu entnehmen, daß der Beschwerdeführer, der seit 1985 wegen Raubes und diverser Eigentumsdelikte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und 20 Monaten verbüßt, eine "frühzeitige", also bedingte Entlassung aus seiner Freiheitsstrafe gemäß § 46 StGB anstrebt. Da für die Entscheidung über einen derartigen Antrag gemäß § 16 Abs. 2 Z. 12 und § 152 Abs. 1 StVG das Vollzugsgericht zuständig ist, ist die Beschwerde gemäß § 34 Abs. 1... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 10.01.1990

RS Vwgh 1990/1/10 89/01/0443

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch25/02 Strafvollzug
Norm: StGB §46;StVG §152 Abs1;StVG §16 Abs2 Z12;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der VwGH ist für Ent über Anträge auf bedingte Entlassung aus einer Freiheitsstrafe (§ 46 StGB) nicht zuständig. Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Gerichtliche oder schiedsgerichtliche Entscheidungen Offenbare Unzuständigkeit de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.01.1990

RS Vwgh 1989/12/14 89/16/0185

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1313a;FinStrG §35 Abs2;FinStrG §35 Abs3;FinStrG §36 Abs2;StGB; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 282;
Rechtssatz: Die persönliche Begehung einer Tat und die Verantwortung für fremdes Handeln stellen völlig verschiedene Verhaltenstypen dar. Das Verschulden eines Er... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.1989

RS Vwgh 1988/4/13 88/01/0095

Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: PaßG 1969 §25 Abs3 litd;StGB;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass bei strafgerichtlichen Verurteilungen nach § 83 Abs 1 und §§ 15, 269 Abs 1, 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 4 StGB der Versagungstatbestand des § 25 Abs 3 lit d PassG als erfüllt angesehen werden kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988010... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.04.1988

RS Vwgh 1988/3/23 88/01/0008

Index: 19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrPolG 1954 §3 Abs2 litb;MRK Art8;StGB;
Rechtssatz: Hat der Fremde ein Verhalten gesetzt, das objektiv geeignet ist, strafgerichtliche Tatbestände (hier: Entwendung und Erschleichung einer Leistung), zu erfüllen, und ist eine Verurteilung des Fremden nur deswegen nicht erfolgt, weil die hierfür erforderliche Ermächtigung des jeweils... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.03.1988

RS Vwgh 1987/12/18 87/18/0109

Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §37;StGB §42;StGB §43;StGB §46;VStG §19;
Rechtssatz: Auch Erwägungen der General- und Spezialprävention sind zulässige Erwägungen im Rahmen der Strafbemessung. Schlagworte Rücksichten der Generalprävention European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987180109.X07 Im RIS s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1987

RS Vwgh 1987/3/25 87/01/0065

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch25/02 Strafvollzug
Norm: StGB §46;StVG §16 Abs2 Z12;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Entscheidung über die bedingte Entlassung eines Strafgefangenen (§ 46 StGB) fällt nicht in die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde, sondern ist gemäß § 16 Abs 2 Z 12 des StrafvollzugsG idF des BG BGBl. Nr. 424/1974 Sache des Vollzugsgerichtes. Sie kann daher nicht Gegenstand e... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.03.1987

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