Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 30. September 1986, GZ 8 E Vr 2.353/86-7, wurde Robert O*** zu einer gemäß § 43 Abs. 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Diese Strafe wurde mit rechtskräftigem Beschluß dieses Gerichtes vom 3. Jänner 1990 (ON 14) endgültig nachgesehen, wobei davon ausgegangen wurde, daß die Probezeit am 3.Oktober 1989 abgelaufen war, obwohl sich aus den Akt... mehr lesen...
Gründe: Der am 11.März 1953 geborene Rudolf B*** wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Rohrbach vom 16. Februar 1987, GZ U 75/86-29, des Vergehens der fahrlässige Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer gemäß § 43 Abs. 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt. Diese Strafe wurde mit rechtskräftigem Beschluß des Bezirksgerichtes Rohrbach vom 28. Februar 1990, GZ U 75/86-33, ... mehr lesen...
Gründe: Zoran M*** wurde mit Beschluß des Kreisgerichtes Wr. Neustadt vom 20.März 1989, GZ BE 104/89-7, aus zwei Freiheitsstrafen in der Gesamtdauer von achtzehn Monaten, die mit den Urteilen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 2. Juli 1987, GZ 5 d E Vr 4768/87-59, (acht Monate) und vom 18. August 1988, GZ 5 d E Vr 5343/88-23, (zehn Monate) über ihn verhängt worden waren, gemäß § 46 Abs. 2 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von einem Jahr bedingt entlassen; der offene ... mehr lesen...
Gründe: Mit den im
Spruch: angeführten Beschlüssen wurde die der Renate Ö*** am 12.Dezember 1986 in Ansehung der beiden Vor-Verurteilungen gnadenweise (und damit rechtskräftig) gewährte bedingte Strafnachsicht widerrufen. Rechtliche Beurteilung Zur Zeit ihrer Erlassung, also am 6.Oktober 1989, lagen jedoch - im Hinblick darauf, daß die mit dem Gnadenakt bestimmt gewesene jeweils einjährige Probezeit unter Bedacht auf die Fortdauer des seinerzeitigen Haftvoll... mehr lesen...
Gründe: Mit dem rechtskräftigen Urteil des Strafbezirksgerichtes Wien vom 13.November 1985, GZ 2 U 1.964/85-4, wurde der am 11.Juni 1952 geborene Kraftfahrer Mircea M*** des Vergehens des versuchten Diebstahls nach den §§ 15, 127 Abs. 1 StGB (aF) schuldig erkannt und - unter Bedachtnahme gemäß den §§ 31, 40 StGB auf das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 16.Juli 1985, GZ 2 e E Vr 4.798/85-65, mit welchem über ihn wegen des Vergehens der gefährlichen Drohung nach d... mehr lesen...
Gründe: I./1./ Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 26. August 1983, GZ 6 d E Vr 7.539/83-12, wurde der am 21. Dezember 1946 geborene Bozidar S*** der Vergehen der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs. 1 StGB, der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB und der versuchten Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und nach dem § 107 Abs. 1 StGB zu einer für eine Probezeit von drei Jahren gemäß dem § 43 Abs. 1 StGB bedingt nachgesehenen Freih... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Beschluß des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Vollzugsgericht vom 26.Jänner 1988, GZ 2 BE 9/88-4, wurde der am 9.Jänner 1954 geborene Alois G*** mit Wirkung vom 1. März 1988 aus einer Freiheitsstrafe bedingt entlassen. Die Probezeit wurde mit einem Jahr bestimmt. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Schöffengericht vom 2.März 1989, GZ 6 Vr 2971/88-17, wurde Alois G*** wegen des innerhalb der Probezeit (am 3.November 1988) bega... mehr lesen...
Gründe: I./ Mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 13.Juli 1988, GZ 14 E Vr 399/88-28 (Punkt 1) wurden der am 16.Juni 1961 geborene Alfred W*** (ehemals M***) der Vergehen des Raufhandels nach dem § 91 Abs. 1 erster Fall StGB und der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB, die am 8.Mai 1964 geborene Andrea L*** (ehemals N***) des Vergehens des Raufhandels nach dem § 91 Abs. 1 erster Fall StGB und der am 7.Feber 1967 geborene Bernhard (richtig:) Z***... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß vom 25.September 1989, GZ 16 b U 129/89-5, sah der Jugendgerichtshof Wien gemäß dem § 494 a Abs. 1 Z 2 StPO aus Anlaß einer (neuerlichen) Verurteilung des Gottfried S*** wegen des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach dem § 198 Abs. 1 StGB vom Widerruf der im Verfahren zum AZ 19 b U 225/86 desselben Gerichtshofes gewährten bedingten Strafnachsicht ab. Gleichzeitig verlängerte er nach dem § 494 a Abs. 7 StPO die ursprünglich mit drei Jahren bestim... mehr lesen...
Gründe: Mit dem rechtskräftigen Beschluß des Kreisgerichtes Wiener Neustadt vom 15.Mai 1987, GZ BE 547/87-8, wurde Gerhard G*** nach Verbüßung eines Teils der über ihn in den Strafverfahren AZ 12 a E Vr 35/87 und AZ 12 a E Vr 1159/86 des Kreisgerichtes Wiener Neustadt verhängten Freiheitsstrafen bedingt entlassen (§ 46 Abs. 1 StGB). Dem Rechtsbrecher wurde ein Strafrest von einem Monat für eine Probezeit von einem Jahr bedingt nachgesehen. Nach dem Ablauf der Probezeit erklärte da... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt als Jugendschöffengericht vom 29.Oktober 1985, GZ 11 Vr 340/85-26, wurde Thomas S*** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch und der Vergehen der Körperverletzung sowie des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen schuldig erkannt; über ihn wurde dafür eine Freiheitsstrafe von drei Monaten verhängt. Gemäß § 43 Abs. 1 StGB wurde die Strafe für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das Urteil erwuchs mit ... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß eines Drei-Richter-Senates des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Vollzugsgericht vom 19.Mai 1987, GZ 2 BE 163/87-3, wurde der am 21.Juni 1962 geborene Dieter S*** nach teilweiser Verbüßung der über ihn mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Schöffengericht vom 26. Februar 1987, GZ 8 Vr 3846/86-25, wegen der Verbrechen des schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB und der Verleumdung nach dem... mehr lesen...
Gründe: Mit dem durch einen Protokolls- und Urteilsvermerk gemäß § 458 Abs. 2 StPO aF beurkundeten Urteil des Bezirksgerichtes Wiener Neustadt vom 11.Juni 1985, GZ 5 U 140/85-6, wurde der am 6. April 1952 geborene Friedrich (Fritz) K*** (inzwischen infolge Verehelichung H***; vgl S 12 und 15 im Akt 12 a E Vr 687/88 des Kreisgerichtes Wiener Neustadt) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB, begangen am 20. Jänner 1985, schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheit... mehr lesen...
Gründe: Peter Anton D*** wurde mit dem Urteil des Bezirksgerichtes für Strafsachen Graz vom 21.März 1988, GZ 5 U 220/88-20, des Vergehens des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Zugleich faßte das Bezirksgericht für Strafsachen Graz gemäß § 494 a Abs. 1 Z 2 StPO den Beschluß, daß aus Anlaß der neuen Verurteilung vom Widerruf der dem Beschuldigten gewährten bedingten Nachsicht der über ihn mit den Urtei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 7.März 1988, GZ 1 c E Vr 12.457/87-28, wurde Karl B*** der Vergehen der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach § 287 Abs. 1 (§§ 127, 129 Z 1; 229 Abs. 1 und § 15) StGB und des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Zugleich faßte der gemäß § 494 a Abs. 1 Z ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Wels vom 27.August 1984, GZ 1 U 183/84-6, wurde der damals jugendliche Jürgen L*** des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 2 StGB schuldig erkannt, wobei gemäß § 13 Abs. 1 JGG der Ausspruch und die Vollstreckung einer Strafe für eine Probezeit von drei Jahren vorläufig aufgeschoben wurden. Dieses Urteil ist am 24.September 1984 in Rechtskraft erwachsen. Nach Ablauf der Probezeit sprach das Beirksgericht Wels mit rechtskräftigem Bes... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der (nunmehr pensionierte) Landesbeamte Franz R*** des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er als Sachbearbeiter der Gewerbeabteilung des Magistrats der Landeshauptstadt Linz, sohin als Beamter, mit dem Vorsatz, diese in ihren Rechten auf ordnungsgemäße Durchführung von Verwaltungsverfahren zu schädigen, seine Befugnis, im Namen der Gemeinde als deren Organ in Vollziehung der Geset... mehr lesen...
Norm: StGB §43 Abs3StPO §77StPO §497 Abs1
Rechtssatz: Das Gericht ist an seine Entscheidung gebunden, sobald diese der Gerichtskanzlei zur Ausfertigung übergeben wurde. Ein wenngleich irrtümlich ergangener und nicht dem Gesetz entsprechender, weil nach Bekanntwerden eines Widerrufsgrundes nach § 53 Abs 1 StGB gefällter Beschluß, mit dem die bedingte Strafnachsicht für endgültig erklärt worden war, kann nach diesem Zeitpunkt zum Nachteil des Ver... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Salzburg vom 13. Juni 1980, GZ. 21 E Vr 2245/79-20, wurde der am 27.Mai 1953 geborene Josef A des Vergehens des Betruges nach § 146 StGB schuldig erkannt und zu einer ihm gemäß § 43 Abs. 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe in der Dauer von drei Monaten verurteilt. Josef A hatte am 6.März 1978 als Tankwart der B Tankstelle in Golling den jugoslawischen Staatsangehör... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden schuldig erkannt: 1. der nunmehr 26-jährige Michael A des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SuchtgiftG, teilweise als Beteiligter nach § 12 StGB (Punkte A/II/2 und B/1) sowie des Vergehens nach § 16 Abs. 1 Z 2 dritter und vierter Fall SuchtgiftG (Punkt C/1); 2. die nunmehr 55-jährige Lucia Beatrix E des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SuchtgiftG (Punkte A/I/a und A/II/1); 3. der nunmehr 22-jährige Helmut F des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 Suchtgif... mehr lesen...
Gründe: Der einen Großhandel mit Bijouteriewaren betreibende Kaufmann Karl A wurde des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a, Abs 3 lit b und d FinStrG schuldig erkannt (richtig: nur nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG, weil nurdort der Tatbestand umschrieben ist - 'wer vorsätzlich ... bewirkt ...' - und § 33 Abs 3 lit a bis f FinStrG bloßLegaldefinitionen des Bewirkens, d.h. der möglichen Arten und des Zeitpunkts der technischen Vollendung des Vergehens, enthäl... mehr lesen...
Norm: StGB §43 Abs3StGB §53
Rechtssatz: Ist die bedingte Strafnachsicht mit rechtskräftigem Beschluss für endgültig erklärt worden, kann nachträglich ein Widerruf oder eine Probezeitverlängerung (weil eine Verurteilung in der Probezeit später hervorgekommen ist) nicht mehr erfolgen. Entscheidungstexte 10 Os 14/79 Entscheidungstext OGH 31.01.1979 10 Os 14/79 Veröff: ÖJZ-LSK 1979/13... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Abwesenheitsurteil eines Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 16.Juni 1975, GZ. 2 c E Vr 3857/75-12, wurde Josef A des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und 2 StGB schuldig erkannt und hiefür nach dem ersten Strafsatz des § 133 Abs. 2 StGB zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Gemäß § 43 Abs. 1 StGB wurde diese Strafe unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Zugleich wurde dem... mehr lesen...