Norm: JGG §5 Z9StGB §43 Abs3
Rechtssatz: Mit Blick auf den insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut, wonach die allgemeinen Strafgesetze gelten, sofern das JGG nichts anderes bestimmt (§ 5 erster Satz JGG), findet § 43 Abs 3 StGB auch für die Ahndung von Jugendstraftaten Anwendung, weil § 5 Z 9 JGG lediglich die auf die urteilsmäßige Strafe abstellende Beschränkung des § 43 Abs 1 StGB beseitigt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Senad M***** wurde mit (zufolge allseitigen Rechtsmittelverzichts sofort rechtskräftigem) Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 27. Juli 2005, GZ 161 Hv 81/05w-67, des Vergehens nach § 27 Abs 1 erster, zweiter und sechster Fall SMG sowie (richtig:) mehrerer Vergehen nach § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG (jeweils idF BGBl I 2002/134) schuldig erkannt und zu einer gemäß § 43 Abs 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren b... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigen (Abwesenheits-)Urteil des Bezirksgerichts Kufstein vom 23. März 2005, GZ 3 U 230/04d-18, wurde Dragan S***** des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer gemäß § 43 Abs 1 StGB für eine zweijährige Probezeit bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit rechtskräftigen (Abwesenheits-)Urteil des Bezirksgerichts Kufstein vom 23. März 2005, GZ 3 U 230/04d-18, wurde Dragan S***** des Vergehens ... mehr lesen...
Gründe: Gegen den deutschen Staatsangehörigen Edgar R***** wird beim Landesgericht Wels Voruntersuchung wegen des Verdachtes des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 130 erster Fall, des gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 148 erster Fall StGB sowie des Vergehens nach § 50 WaffG geführt. Nach dem Inhalt des angefochtenen Beschlusses soll er zwischen März und August 2005 in Weyregg in mehreren Angriffen gewerbsmäßig Gegenstände und Bargeld ... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem (gemäß § 488 Z 7 iVm § 458 Abs 3 StPO in gekürzter Form ausgefertigtem) Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 14. März 2003, GZ 23 Hv 24/03s-19, wurde der am 27. Dezember 1987 geborene Francisc S***** - unter gemäß § 13 Abs 1 JGG erfolgtem Vorbehalt der Strafe (Probezeit zwei Jahre) - des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit rechtskräftigem (gemäß Paragraph 488, Ziffer 7, in Verbindung mit Parag... mehr lesen...
Gründe: Das Bezirksgericht für Strafsachen Graz verhängte über Kristijan B***ogdan mit Urteil vom 19. Februar 1999, GZ 2 U 603/98m-13, rechtskräftig seit 23. Februar 1999, wegen der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB und der versuchten Körperverletzung nach §§ 15, 83 Abs 1 StGB eine für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehene Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 90 S, welche mit Beschluss dieses Gerichts vom 19. September 2002 (S 91) gemäß § 43 Abs 2 StGB... mehr lesen...
Gründe: Mit seit 4. März 1999 rechtskräftiger Strafverfügung des Bezirksgerichtes Matrei in Osttirol (nun Lienz; BGBl II Nr 240/2002) vom 5. Februar 1999, GZ U 8/99m-4, wurde über Markus A***** wegen des Vergehens (richtig: der Vergehen) des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 StGB eine gemäß § 43 Abs 1 StGB für eine Probezeit bedingte nachgesehene Geldstrafe verhängt, wobei die Dauer der Probezeit nach Verlängerung (zu AZ 5 U 502/99i des Bezirksgerichtes Spittal a... mehr lesen...
Gründe: Mit (in gekürzter Form ausgefertigtem) rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 5. Februar 2002, GZ 10 U 28/01i-12, wurde Verena E***** der Vergehen nach § 27 Abs 1 (erster, zweiter und sechster Fall) SMG schuldig erkannt und zu einer gemäß § 43 Abs 1 StGB für eine zweijährige Probezeit bedingt nachgesehenen Geldstrafe verurteilt. Mit Beschluss vom 15. März 2004, GZ 10 U 28/01i-17, sah das Bezirksgericht Innsbruck die bedingt nachgesehene Geldstrafe gemäß §... mehr lesen...
Gründe: Mit - in gekürzter Form ausgefertigtem - seit 1. Dezember 2000 rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 27. November 2000, GZ 41 E Vr 1118/00-38, Hv 143/00 wurde Johann H***** eines vollendeten sowie eines versuchten (§ 15 StGB) Vergehens nach § 27 Abs 1 und Abs 2 Z 1 SMG schuldig erkannt und hiefür nach § 27 Abs 2 SMG zu einer - gemäß § 43 Abs 1 StGB unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehenen - Freiheitsstrafe von 10 Monaten v... mehr lesen...
Gründe: Mit - in gekürzter Form ausgefertigtem - Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 1. September 1997, GZ 35 Hv 153/97-7, wurde Dieter Helmut E***** des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch §§ 15, 127, 129 Z 2 StGB nach § 129 StGB unter Anwendung des § 43a Abs 2 StGB zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 150 S sowie zu einer - unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehenen - Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Nach Verläng... mehr lesen...
Gründe: Das Landesgericht Innsbruck verhängte über Alexander G***** mit Urteil vom 7. Februar 1997, GZ 23 EVr 2542/96-85, wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und 2, 15 StGB (als Zusatzstrafe gemäß §§ 31, 40 StGB) eine für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe von zwei Monaten. Mit rechtskräftigem Beschluss vom 23. April 2002, GZ 23 EVr 2542/96-137, sah es diese Freiheitsstrafe gem... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Rainer W***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 22. März 1999, GZ 6c EVr 11.276/98-29, des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB schuldig erkannt und zu einer 12monatigen Freiheitsstrafe verurteilt, wobei gemäß § 43a Abs 3 StGB ein Teil dieser Freiheitsstrafe von acht Monaten für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Nach Verstreichen der Probezeit... mehr lesen...
Gründe: Mit (gemäß § 458 Abs 3 StPO in gekürzter Form ausgefertigtem) Urteil des Jugendgerichtshofes Wien vom 15. Juni 1994, GZ 18 U 107/94-19, wurde Peter Ö***** (zufolge Eheschließung am 5. August 1993 trug er eine Zeit lang den Familiennamen L*****) des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu 8 Wochen Freiheitsstrafe verurteilt. Am 22. Juni 1995 beschloss der Jugendgerichtshof Wien als Vollzugsgericht zu GZ 2 BE 25/95-3, d... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 4. Februar 1997, GZ 26 E Vr 2380/96-12, wurde Karl F***** des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer für eine Probezeit von zwei Jahren bedingt nachgesehenen Geldstrafe verurteilt. Nach Ablauf der Probezeit sprach das Landesgericht Innsbruck mit rechtskräftigem Beschluss vom 17. März 1999 (S 91) die endgültige Strafnachsicht aus (§ 43 Abs 2 StGB, § 497 Abs 1 StPO). ... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Wiener Neustadt vom 12. April 1994, GZ 5 U 751/93-7, wurde Willibald H***** wegen des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer gemäß § 43 Abs 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Wiener Neustadt vom 12. April 1994, GZ 5 U 751/93-7, wurde Willibald H***** wegen des Vergehens d... mehr lesen...
Gründe: Der Jugendgerichtshof Wien verhängte über Franz D***** mit Urteil vom 2. Mai 1997, GZ 5 E Vr 240/97-19, wegen § 198 Abs 1 und Abs 2 StGB drei Monate Freiheitsstrafe. Gleichzeitig widerrief er gemäß § 494 a Abs 1 Z 4 StPO die zuvor mit Beschluß desselben Gerichtes vom 28.Juli 1993, GZ 23 BE 2064/93-3, ausgesprochene bedingte Entlassung des Verurteilten und ordnete den Vollzug des Strafrestes von 56 Tagen an (ON 20), obwohl die bedingte Entlassung - aktenkundigerweise (ON... mehr lesen...
Gründe: Mit - gemäß § 458 Abs 2 und Abs 3 StPO in gekürzter Form ausgefertigtem - Urteil des Jugendgerichtshofes Wien vom 23.Mai 1991, GZ 15 a U 228/91-4, wurde der am 13.Jänner 1970 geborene Milan S***** des Vergehens des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB schuldig erkannt und zu einer - gemäß § 43 Abs 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen - Freiheitsstrafe von zwei Wochen verurteilt. Mit - gemäß Paragraph 458, Absatz 2 und Absatz 3, StPO in g... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 22.Juli 1992, GZ 8 d E Vr 11.444/91-33, wurde Andreas S***** zu einer für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 22.Juli 1992, GZ 8 d E römisch fünf r 11.444/91-33, wurde Andreas S***** zu einer für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem sogleich in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 22.November 1993, GZ 27 Vr 145/92-58a, wurde über Gunter K***** eine Freiheitsstrafe von neun Monaten verhängt, von der ihm gemäß § 43 a (Abs 3) StGB ein Teil von sechs Monaten für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Mit dem sogleich in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 22.November 1993, ... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 9. Februar 1988, GZ 41 Vr 1237/87-27, wurde über Michael S***** wegen des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach den §§ 15, 142 Abs. 1, 143 (2. Deliktsfall) StGB und anderer Straftaten eine Freiheitsstrafe von acht Monaten verhängt, die unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Wegen innerhalb dieser Probezeit begangener Straftaten, nämlich des in mehreren Angriffen in de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem rechtskräftig gewordenen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 3.Juni 1991, GZ 8 E Vr 539/91-11, wurde Hans S***** der Vergehen der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1 StGB und § 16 Abs. 1 erster und vierter Fall SGG schuldig erkannt und über ihn eine bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe verhängt; außerdem faßte der Einzelrichter auf Antrag des Staatsanwaltes den gemeinsam mit dem Urteil verkündeten Beschluß, vom Widerruf der über Hans S***** mit... mehr lesen...
Gründe: I./ Leopold B***** wurde mit dem rechtskräftigen Urteil des Jugendgerichtshofes Wien vom 2.November 1987, GZ 1 a E Vr 145/87-33, des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach dem § 198 Abs. 1 und Abs. 2 StGB schuldig erkannt und zu einer gemäß dem § 43 Abs. 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Mit dem Beschluß vom 4.Dezember 1990 (ON 40 dA), der noch am selben Tag der Kanzlei üb... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß des - gemäß dem § 497 Abs. 1 StPO für diese Entscheidung berufenen - Schöffensenatsvorsitzenden des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 4.April 1990, GZ 12 e Vr 10.748/86-27, wurde die mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 11.Februar 1987, GZ 12 e Vr 10.748/86-18, über den am 5.Mai 1963 geborenen Adrian E***** wegen Verbrechens des Raubes nach dem § 142 Abs. 1 StGB und Vergehens des schweren Diebstahls nach den §§ 127 A... mehr lesen...
Gründe: Der am 29.Oktober 1967 geborene Martin S*** wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Linz vom 1.Dezember 1986, GZ 27 E Vr 2203/86-5, wegen des Vergehens des versuchten Diebstahls nach den §§ 15, 127 (Abs. 1 aF) StGB und des Vergehens der (teils) schweren Sachbeschädigung nach den §§ 125, 126 Abs. 1 Z 5 StGB zu einer gemäß dem § 43 Abs. 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Geldstrafe verurteilt. Nach Ablauf der Probezeit am 5.Dezember ... mehr lesen...