Norm
StGB §33 Z2Rechtssatz
Für die Annahme der gleichen schädlichen Neigung bei einer Tat nach § 287 StGB ist eine Vorverurteilung nach § 287 StGB nicht notwendig. Die gleiche schädliche Neigung kann auch im gleichen Charaktermangel (hier: Neigung zu haltlosen Sichbetrinken) bestehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0091492Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.06.2020