Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftig gewordene Freisprüche enthaltenden Urteil wurde Hüda R***** des Verbrechens der versuchten Erpressung nach §§ 15, 144 Abs 1 StGB (1) und des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 2 StGB (2) schuldig erkannt. Danach hat sie zu nachfolgenden Zeiten in W***** Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftig gewordene Freisprüche enthaltenden Urteil wurde Hüda R***** des Verbrechens der versuchten Erpressung nach Paragraphe... mehr lesen...
Norm: StGB §304 Abs2
Rechtssatz: Die Annahme eines Vermögensvorteils für die Übernahme und Verrichtung des Sanitätsdienstes im Krankenrevier macht die (Ermessensentscheidung) Entscheidung des damit befaßten Sanitätsunteroffiziers, anstelle des zunächst eingeteilten Grundwehrdieners (nicht etwa einen anderen Soldaten, sondern) sich selbst zum Dienst einzuteilen, noch nicht zu einer pflichtwidrigen; sie entspricht daher dem Tatbestand des § 304 A... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (u.a.) 1. der nunmehr 51-jährige Bundesbeamte Dipl.Ing. Reinhold D*** (zu A/II/3 und C/) des Vergehens (richtig: der Vergehen) der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 1 StGB und, insoweit als Beteiligter nach § 12 zweiter Fall StGB, nach § 304 Abs 2 StGB, 2. der nunmehr 64-jährige (pensionierte) Bundesbeamte Dipl.Ing. Otto P*** (zu A/I/4 und C/) des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 2 StGB, teils als Be... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Adolf S***, Dipl.Ing. Manfred S***, Ing. Rudolf S*** und Walter S*** (sowie ein weiterer Angeklagter, in Ansehung dessen das Urteil in Rechtskraft erwachsen ist) des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs. 2 StGB schuldig erkannt. Mit Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 19.Feber 1986, GZ 9 Os 45/85-8, dem auch der nähere Sachverhalt entnommen werden kann, wurden die dagegen erhobenen Nichtigkeitsbeschwerden der Ang... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Adolf S***, Dipl.Ing.Manfred S***, Ing.Rudolf S*** und Walter S*** (sowie ein weiterer Angeklagter, in Ansehung dessen das Urteil in Rechtskraft erwachsen ist) des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs. 2 StGB schuldig erkannt. Darnach haben die Genannten in Wien als Beamte für die pflichtgemäße Vornahme von Amtsgeschäften von Margarethe K*** Vermögensvorteile angenommen, und zwar: Adolf S*** als Hilfsbauleiter der Bu... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte u.a. schuldig: Den am 9. November 1941 geborenen Amtssekretär der Steiermärkischen Landesregierung Dietrich A des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs.3 und 15 StGB (I) sowie der Vergehen der versuchten Täuschung nach §§ 15, 108 StGB (II), der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs.1 StGB (IV) und der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs.2, 224 StGB (VIII); den am 19. S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.März 1944 geborene Bundesbeamte Johann A des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 2 StGB schuldig erkannt, weil er in Wien als leitendes Bauaufsichtsorgan der Bundesgebäudeverwaltung (BGV I), sohin als Beamter, für die pflichtgemäße Vornahme von Amtsgeschäften von Margarete B Vermögensvorteile annahm, und zwar 1. am 3.Dezember 1975 15.000 S 2. am 16.Juni 1977 3.000 S 3./ am 30.November 1977 10.200 S. Der ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19.Dezember 1960 geborene Betriebsleiter Bernd A des Vergehens nach § 307 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 25.Oktober 1983 in Wien den Sicherheitswachebeamten der Bundespolizeidirektion Wien Insp. Erich B und Insp. Wolfgang C für die pflichtwidrige Unterlassung eines Amtsgeschäftes, nämlich eine Anzeigeerstattung wegen Lenkens eines Fahrzeuges in durch Alkoholgenuß beeinträchtigtem Zustand nach § 5 StVO. sowie wegen anderer Ve... mehr lesen...
Norm: StGB §304 Abs2
Rechtssatz: a) Das Vergehen nach § 304 Abs 2 StGB kann sowohl vor als auch nach der Vornahme (oder Unterlassung) eines - vom Täter erwünschten (oder unerwünschten) künftigen oder mit der Zuwendung honorierten bereits verrichteten (oder unterlassenen) - Amtsgeschäftes begangen werden. b) Ob eine von einem Geschenkgeber mit der verpönten Zuwendung angestrebtes Amtsgeschäft im weiteren Verlauf tatsächlich vorgenommen wird od... mehr lesen...
Gründe: Der am 21.Juli 1935 geborene Amtsrat Johann A wurde des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 2 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er als leitendes Bauaufsichtsorgan der Bundesgebäudeverwaltung I für die pflichtgemäße Vornahme von Amtsgeschäften von Margarete B am 5.Dezember 1978 einen Betrag von 2.600 S und am 19.Dezember 1979 einen solchen von 5.000 S angenommen. Die von der Staatsanwaltschaft beantragte Verurteilung zur Zahlung eines dem Wert dieser Z... mehr lesen...
Norm: StGB §304 Abs2StGB §307 Z1
Rechtssatz: Beabsichtigt der Geschenkgeber die objektiv pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts zu erwirken, während der Beamte objektiv pflichtgemäß handeln will, so ist der Geschenkgeber nach § 307 Z 1 StGB, der Beamte aber nur nach § 304 Abs 2 StGB strafbar. Entscheidungstexte 12 Os 121/82 Entscheidungstext OGH 17.05.1983 1... mehr lesen...
Gründe: Der am 14.Dezember 1942 geborene Bundesbeamte Oberrevident Franz A wurde des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs. 2 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien als leitendes Bauaufsichtsorgan der BUNDESGEBöUDEVERW*** I für die pflichtgemäße Vornahme von Amtsgeschäften von Margarete D Vermögensvorteile, und zwar am 27.Juli (richtig: Juni; siehe Bd. I S. 157) 1979 14.200 S und am 31.Oktober 1979 4.300 S angenommen. Eine Verurteilung zur Zahlung eines d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29.Februar 1928 geborene Bundesbeamte Josef A des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs. 2 StGB. schuldig erkannt, weil er in Wien als Hilfsbauleiter der Bundesgebäudeverwaltung (BGV.) I für die pflichtgemäße Vornahme von Amtsgeschäften von Margarete C Vermögensvorteile angenommen hat, und zwar 1./ am 14.Juni 1976 8.000 S, 2./ am 2.September 1976 8.000 S, 3./ am 25.Juli 1977 4.000 S, 4./ am 5.November 1977 3.000 S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 9. Jänner 1937 geborene Bundesbeamte Johann A des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 2 StGB schuldig erkannt, weil er in Wien in den Jahren 1978 und 1979 als Hilfsbauleiter der Bundesgebäudeverwaltung I, sohin als Beamter, für die pflichtgemäße Vornahme von Amtsgeschäften von Margarete B in insgesamt vier Fällen Vermögensvorteile, nämlich Geldbeträge, in der Gesamthöhe von 6.500 S angenommen hatte. Der Antrag d... mehr lesen...
Norm: StGB §304 Abs2
Rechtssatz: Es muß ein erkennbarer Zusammenhang zwischen Vermögenszuwendung an den Beamten und einem Amtsgeschäft bestehen. Entscheidungstexte 11 Os 190/82 Entscheidungstext OGH 02.02.1983 11 Os 190/82 Veröff: EvBl 1983/146 S 525 14 Os 141/87 Entscheidungstext OGH 29.06.1988 14 Os 141/87 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29.April 1928 geborene Vertragsbedienstete der Gemeinde Wien Johann A des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach dem § 304 Abs 2 StGB schuldig erkannt, weil er am 15.November 1978 in Wien als Werkmeister der Magistratsabteilung 26 der Gemeinde Wien, sohin als Beamter, für die pflichtgemäße Vornahme von Amtsgeschäften von Margarethe B einen Vermögensvorteil, nämlich 1.000 S Bargeld, annahm. Rechtliche Beurteil... mehr lesen...
Gründe: Der Bundesbeamte Dipl.Ing. Otto A wurde des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 31.Oktober 1979 in Wien als Gruppenleiter der Bundesgebäudeverwaltung I Wien für die pflichtgemäße Vornahme von Amtsgeschäften von Margarete B einen Vermögensvorteil, und zwar 2.000 S, angenommen. Der Antrag der Staatsanwaltschaft, ihn gemäß § 20 Abs 2 StGB zur Zahlung eines dem Wert der Zuwendung entsprechenden Geldbetrags zu verur... mehr lesen...
Norm: StGB §32StGB §304 Abs2
Rechtssatz: Generalprävention und Korruption im öffentlichen Dienst. Entscheidungstexte 13 Os 46/82 Entscheidungstext OGH 29.04.1982 13 Os 46/82 Veröff: EvBl 1983/7 S 18 13 Os 128/82 Entscheidungstext OGH 18.11.1982 13 Os 128/82 Veröff: EvBl 1983/96 S 360 ... mehr lesen...
Gründe: Der Technische Oberkontrollor der Bundesgebäudeverwaltung Walter A wurde des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs. 2 StGB schuldig erkannt und hiefür nach dieser Gesetzesstelle zu sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die gemäß § 43 Abs. 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. In deren Bemessung war erschwerend die achtfache Wiederholung der Tathandlung, mildernd hingegen der bisher ordentliche Wandel des A... mehr lesen...
Norm: EO §26 Abs1StGB §302StGB §304 Abs2
Rechtssatz: Die Bestellung eines Schlossers zur Öffnung verschlossener Türen oder Behältnisse (§ 26 Abs 1 EO) zum Zwecke der (Fahrnis-) Exekution kommt nicht dem betreibenden Gläubiger, sondern dem Gerichtsvollzieher zu - und hat daher den Charakter eines Amtsgeschäfts. Die Wirksamkeit dieses Amtsgeschäfts wird durch ein (pflichtwidriges) Abweichen von einer internen Dienstanweisung nicht beeinflußt. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.1.1940 geborene Offizial des Exekutionsgerichtes Wien Werner A des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach dem § 304 Abs. 2 StGB schuldig erkannt. Den Urteilsfeststellungen zufolge erhielt er als Vollstrecker des Exekutionsgerichtes Wien in der Zeit vom 28. März 1977 bis 18. September 1978 für 250 Exekutionsvollzüge, zu welchen er im Sinne des § 26 Abs. 1 EO den Schlossermeister Manfred B pflichtgemäß beigezogen hatte, von... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 27.Mai 1923 geborene Finanzbeamte, Wirkl. Amtsrat Josef A des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB. (Urteilsfaktum I 1 und 2), der am 15.Juli 1924 geborene Kaufmann Walter B des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt durch Bestimmung nach § 12, 302 Abs. 1 StGB. (Urteilsfaktum II 1), des Vergehens nach § 24 Abs. 1 lit. a und b DevG. (Urteilsfaktum II 2 a und b), des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Sc... mehr lesen...