RS OGH 2000/11/14 14Os128/00, 13Os5/03, 13Os134/02, 13Os10/09h, 11Os74/13m

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Veröffentlicht am 14.11.2000
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Norm

StGB §5 F
StGB §302

Rechtssatz

Das zu schädigende Recht des § 302 Abs 1 StGB stellt ein normatives Tatbildmerkmal dar, auf welches sich der (überschießende) Vorsatz des Täters, wenn auch ohne Fachkenntnisse, so doch im Sinne einer sogenannten Parallelwertung in der Laiensphäre, erstrecken muss.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114316

Im RIS seit

14.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

29.08.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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