Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. der am 26.Juli 1961 geborene (mithin zur Tatzeit noch jugendliche) Koch- und Kellnerlehrling Alfred B des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB. und des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, weil er am 10.September 1978 in Wien den Walter E (im Urteil unrichtig F - vgl. Band I S. 103, 148 d.A.) durch einen Faustschlag ins Gesicht vorsätzlich am Körper verletzte und am 22.September 1978 in ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 30. Jänner 1956 geborene Vertreter Wilhelm A, der am 13. Februar 1955 geborene Fliesenleger Raimund B und der am 27. Juli 1957 geborene Vertreter Christian C des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z. 2 StGB. schuldig erkannt, weil sie am 17. Dezember 1978 in Wien in verabredeter Verbindung den Johann D dadurch, daß sie ihn zu Fall brachten und ihm sodann Fußtritte versetzten, vorsätzlich am Körp... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Heinrich A unter anderem des Verbrechens des verbrecherischen Komplotts nach § 277 Abs 1 StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er gegen Ende 1977/Anfang 1978 in Mödling mit dem abgesondert verfolgten Johann B die gemeinsame Ausführung einer erpresserischen Entführung (§ 102 StGB) verabredete, indem sie beschlossen, eine finanzkräftige Person oder deren Angehörige zu entführen und für die Freilassung Lösegeld zu fordern (Punkt 1. des ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 11.Jänner 1945 geborene Hilfsarbeiter Robert A des Vergehens der schweren Körperverletzung nach § 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z. 2 StGB schuldig erkannt, weil er am 16.Juni 1977 in Innsbruck in verabredeter Verbindung mit Ernst D und Manfred E den Johann B und den Leopold C durch Versetzen von Faustschlägen und Fußtritten am Körper verletzt hatte, wobei B eine Excoreation an der Stirn und eine Rißquetschwunde am Hinterkopf und C eine Schwel... mehr lesen...
Norm: StGB §84 EStGB §277
Rechtssatz: Die Verabredung kann auch durch Zeichen oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Entscheidungstexte 10 Os 170/78 Entscheidungstext OGH 24.01.1979 10 Os 170/78 Veröff: SSt 50/10 = EvBl 1979/146 S 405 10 Os 9/79 Entscheidungstext OGH 07.03.1979 10 Os 9/79 Vgl; Beisatz: Der genaue Wortlaut ... mehr lesen...
Norm: StGB §84 Abs2 Z2 EStGB §277
Rechtssatz: "Verabredung" (§ 84 Abs 2 Z 2, § 277 StGB) bedeutet gemeinsamer Tatentschluß; somit wie bei einer "Vereinbarung" Willenseinigung über die Tatausführung. Diese Willenseinigung muß im Gegensatz zur (schlichten) Mittäterschaft vor der Tat gelegen und die Täter am Tatort als Einheit auftreten lassen. Entscheidungstexte 10 Os 170/78 Entscheidu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden außer vier weiteren Angeklagten (Siegfried A, Josef D, Alois D und Marko E) der am 16.September 1956 geborene, zuletzt beschäftigungslose Kellner Peter B und der am 5. November 1959 geborene Elektroinstallateurlehrling Stanislav C des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den § 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z. 2 StGB schuldig erkannt. Das Erstgericht stellte folgenden Sachverhalt fest: Am späten Abend des 26.August 1977 wartete der Postbedie... mehr lesen...
Gründe: Ein Geschwornengericht erkannte mit dem angefochtenen Urteil 1.) den Vertreter Karl A, 2.) den Werkzeugmacher Richard B und 3.) den Kraftfahrer Helmut C I./ des Verbrechens des (schweren) Raubes nach den § 142 Abs. 1 und 143 StGB. und II./ des verbrecherischen Komplottes nach dem § 277 Abs. 1 StGB. schuldig. Dem zu I./ bezeichneten Schuldspruch zugrundeliegenden Wahrspruch der Geschwornen in seinem die (einhellig bejahten) Hauptfragen I bis III betreffenden Teil zufolge habe... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CbStGB §142 EStGB §277
Rechtssatz: Raubkomplott geht dann nicht im zur Ausführung gekommenen Raub auf, wenn trotz einheitlichem Tatenschluß (wegen der Verschiedenheit der Tatobjekte und der Geschädigten) keine (natürliche oder rechtliche) Handlungseinheit besteht. Entscheidungstexte 13 Os 86/78 Entscheidungstext OGH 29.06.1978 13 Os 86/78 ... mehr lesen...
Norm: StGB §277
Rechtssatz: § 277 StGB liegt auch vor, wenn die Tatausführung vom Eintritt oder Nichteintritt einen gewissen (nicht geradezu unmöglichen) Bedingung (hier: Verabredung eines Raubes, falls das Opfer nicht freiwillig die Sache herausgibt) oder zu einem noch ungewissen Zeitpunkt geschehen soll. Entscheidungstexte 12 Os 63/78 Entscheidungstext OGH 01.06.1978 12 Os 6... mehr lesen...
Norm: StGB §277
Rechtssatz: Nur die tatsächliche Verhinderung der Tat macht gemäß § 277 Abs 2 letzter Fall straffrei. Entscheidungstexte 12 Os 63/78 Entscheidungstext OGH 01.06.1978 12 Os 63/78 Veröff: SSt 49/35 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0095719 Dokumentnummer JJR_197... mehr lesen...
Norm: StGB §277
Rechtssatz: Durch Begehung eines anderen Delikts (hier: Diebstahl) erlischt nicht die Strafbarkeit des (hier: Raubkomplotts) Komplotts. Entscheidungstexte 12 Os 63/78 Entscheidungstext OGH 01.06.1978 12 Os 63/78 Veröff: SSt 49/35 13 Os 7/80 Entscheidungstext OGH 18.09.1980 13 Os 7/80 Veröff: SSt ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B2StGB §277
Rechtssatz: Wird eine schon als Vorbereitungshandlung pönalisierte Tat (hier: Komplott) in der Folge bis zum Versuch oder gar bis zur Vollendung des vereinbarten Delikts realisiert, dann geht die Strafbarkeit der Verabredung in jener des versuchten oder vollendeten verabredeten Verbrechens auf (13 Os 17/74). Entscheidungstexte 13 Os 4/78 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: StGB §277StPO §313
Rechtssatz: Allein das Unterbleiben der verabredeten Straftat indiziert noch keine Eventualfragen nach § 277 Abs 2 StGB. Entscheidungstexte 13 Os 4/78 Entscheidungstext OGH 06.04.1978 13 Os 4/78 Veröff: EvBl 1979/6 S 22 = RZ 1978/54 S 114 11 Os 50/91 Entscheidungstext OGH 06.08.1991 11 Os 5... mehr lesen...
Norm: StGB §277
Rechtssatz: Versuchtes Komplott möglich. Entscheidungstexte 10 Os 33/78 Entscheidungstext OGH 05.04.1978 10 Os 33/78 10 Os 163/82 Entscheidungstext OGH 16.11.1982 10 Os 163/82 Vgl auch 12 Os 51/83 Entscheidungstext OGH 07.07.1983 12 Os 51/8... mehr lesen...
Norm: StGB §277StGB §278
Rechtssatz: Das Wesen der Bandenbildung besteht im Gegensatz zum Komplott darin, daß die geplanten Straftaten nicht näher (allenfalls nur der Art nach) vorbestimmt sind. Entscheidungstexte 13 Os 188/77 Entscheidungstext OGH 30.01.1978 13 Os 188/77 Veröff: SSt 49/10 = EvBl 1978/152 S 472 13 Os 195/84 En... mehr lesen...
Norm: StGB §277
Rechtssatz: Für § 277 Abs 1 StGB reicht die Konkretisierung der wesentlichen Momente und die Einigkeit über die geplante Tatausführung in ihren wesentlichen Umrissen zwischen den zur Tatverübung ernstlich entschlossenen Komplottanten aus. Entscheidungstexte 10 Os 140/76 Entscheidungstext OGH 14.12.1976 10 Os 140/76 Veröff: SSt 47/79 ... mehr lesen...
Norm: StGB §12 BbStGB §277
Rechtssatz: (Mittäter) Täter des Komplotts ist nur, wer an der Ausführung einer im § 277 StGB aufgezählten Tat selbst mitwirken soll. Die Bestimmung anderer zur Ausführung einer gemeinsam verabredeten Tat im Sinn des § 277 StGB begründet Bestimmungstäterschaft in Bezug auf diese auszuführende Tat, allenfalls versuchte Bestimmung nach §§ 12, 15 StGB, wenn es nicht zur Tatausführung kam. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StGB §277
Rechtssatz: Zur verabredeten Tat genügen zwei Personen. Entscheidungstexte 10 Os 140/76 Entscheidungstext OGH 14.12.1976 10 Os 140/76 11 Os 15/79 Entscheidungstext OGH 08.05.1979 11 Os 15/79 Beisatz: Hier: Zu § 8 SGG. (T1) Veröff: SSt 50/30 = JBl 1979,663 ... mehr lesen...
Norm: StGB §277
Rechtssatz: Der Tatbestand des (versuchten) verbrecherischen Komplotts nach § 277 Abs 1 (und § 15) StGB erfordert auf der subjektiven Seite, daß bei der (versuchten) Verabredung eines der im § 277 StGB aufgezählten Delikte zu dessen gemeinsamer Begehung ein ernstlicher Entschluß besteht. Entscheidungstexte 9 Os 139/76 Entscheidungstext OGH 05.11.1976 9 Os 139/76 ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B1StGB §277StGB §278
Rechtssatz: Zur Annahme eines im Sinne des § 8 StG (nunmehr § 15 StGB) strafbaren Versuches ist nach der neueren Judikatur (SSt 34/3, EvBl 1966/288, 1969/365, 1972/352) und nach der Lehre (zB Nowakowski, 91, derselbe "Die Erscheinungsformen des Verbrechens im Spiegel der Verbrechensauffassungen", ÖJZ 1953,596 ff insbesondere 600, Burgstaller "Über den Verbrechensversuch", JBl 1969,520 ff, insbesondere 533) er... mehr lesen...