Norm: StGB §83StGB §105 EStGB §201 Abs2StGB §202StGB §203
Rechtssatz: Aus Sexualakte gerichtete Nötigungen sind in den §§ 201 ff StGB abschließend und unter Ausschluß des allgemeinen Tatbestandes der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB geregelt. Auch der von §§ 201, 202 StGB verdrängte Tatbestand der (leichten) Körperverletzung nach § 83 StGB lebt durch den Wegfall des Antrages der Verletzten nicht wieder auf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §203StPO §2 Abs4
Rechtssatz: Die Zurückziehung des Verfolgungsantrags bewirkt das Erlöschen des staatsanwaltschaftlichen Strafanklagerechtes. Damit ist die weitere gerichtliche Verfolgung wegen des inkriminierten Tatgeschehens oder eines Teilaktes davon ausgeschlossen. Entscheidungstexte 11 Os 4/95 Entscheidungstext OGH 25.04.1995 11 Os 4/95 ... mehr lesen...
Norm: StGB §105 EStGB §203
Rechtssatz: Nötigungshandlungen, die der Verwirklichung einer von einem einheitlichen Tatvorsatz getragenen Tat vorangehen und bezwecken, die Verübung eines Unzuchtsdeliktes zu ermöglichen oder zu erleichtern, stellen lediglich Teilakte des nachfolgenden Deliktes dar, denen zufolge Konsumation die selbständige Strafbarkeit mangelt. Entscheidungstexte 11 Os 73/88... mehr lesen...
Norm: StGB §201StGB §203StGB §212 Abs1 Fall1
Rechtssatz: Der sexuelle Mißbrauch einer widerständsunfähigen Person kann nicht unter Ausnützung einer Autorität erfolgen. Anders als beim Einsatz von Gewalt oder gefährlicher Drohung zur Willensbeugung ist daher bei jenen Delikten, welche die Brechung des dem sexuellen Mißbrauch entgegenstehendem Willens des Tatopfers voraussetzen, ein eintätiges Zusammentreffen mit (sämtlichen) Deliktsfällen des § ... mehr lesen...
Norm: StGB §75 EStGB §203StGB §207
Rechtssatz: Im Falle eintätigen Zusammentreffens sind bei Eintritt des Todes oder einer schweren Verletzung des Opfers nicht auch die Qualifikation nach den jeweils zweiten Absätzen des §§ 203 und 207 heranzuziehen. Entscheidungstexte 11 Os 1/83 Entscheidungstext OGH 25.05.1983 11 Os 1/83 Veröff: SSt 54/44 = EvBl 1984/57 S 219 = JBl 198... mehr lesen...
Norm: StGB §131StGB §142 CStGB §201StGB §203
Rechtssatz: Die Imminenz einer Drohung ist nach objektiven Gesichtspunkten zu beantworten. Entscheidungstexte 10 Os 141/77 Entscheidungstext OGH 23.11.1977 10 Os 141/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0093814 Dokumentnummer JJR_19771... mehr lesen...
Norm: StGB §142 CStGB §201StGB §203
Rechtssatz: § 142 setzt - im Gegensatz zu § 201 und 203 StGB - nicht voraus, daß sich das an Leib und Leben angedrohte Übel gegen den Bedrohten selbst richtet. Entscheidungstexte 11 Os 80/77 Entscheidungstext OGH 28.06.1977 11 Os 80/77 Veröff: SSt 48/52 = EvBl 1977/272 S 670 = RZ 1977/117 S 220 ... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CaStGB §201StGB §203
Rechtssatz: Realkonkurrenz zwischen § 201 StGB und § 203, wenn sich die der Notzucht vorangegangenen, sie begleitenden oder auch nachfolgenden Unzuchtshandlungen als von der Notzucht getrennte, auf gesonderten Willensentschlüssen des Täters beruhende, auf geschlechtlichen Mißbrauch des Opfers teils durch Beischlaf, teils auf andere Art gerichtete selbständige Tathandlungen darstellen. Ents... mehr lesen...
Norm: StGB aF §201StGB §203
Rechtssatz: Es kommt nicht darauf an, ob das Opfer dem gewaltsamen Angriff gegenüber einen aktuellen Widerstandswillen bestätigen konnte. Entscheidungstexte 13 Os 87/75 Entscheidungstext OGH 22.06.1976 13 Os 87/75 Veröff: EvBl 1977/78 S 164 11 Os 191/77 Entscheidungstext OGH 17.01.1978 11 Os 1... mehr lesen...
Norm: StGB aF §201StGB §203StGB §205
Rechtssatz: Widerstandsunfähigkeit liegt nur bei Unmöglichkeit, Aussichtslosigkeit oder Unzumutbarkeit eines weiteren Widerstands vor; dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen. Entscheidungstexte 9 Os 124/75 Entscheidungstext OGH 17.03.1976 9 Os 124/75 13 Os 87/75 Entscheidungstext OGH 22.06.1976 13 ... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §142 Abs1 EStGB §143 CStGB §201StGB §202StGB §203StGB §204
Rechtssatz: Der Tatbestand der Delikte nach §§ 142 Abs 1, 201 - 204 StGB erfasst auch die bei Anwendung körperlicher Gewalt dem Opfer zugefügten leichten Verletzungen (daher keine Idealkonkurrenz mit § 83 StGB). Schwere Verletzungen führen zur Anwendung des jeweiligen Abs 2 der §§ 201 bis 204 StGB beziehungsweise des § 143 StGB. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §201StGB §203
Rechtssatz: "Widerstandsunfähig" ist eine Frau, wenn sie in einen Zustand echter Wehrlosigkeit versetzt wurde, das ist eine extreme Lage der Hilflosigkeit, in der sie aus physischen oder psychischen Gründen zu weiterer Widerstandsleistung nicht mehr imstande ist oder in der ihr ein weiterer Widerstand wegen Aussichtslosigkeit nicht zugemutet werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §201StGB §203
Rechtssatz: Bei Prüfung, ob Widerstandsunfähigkeit vorliegt, ist auch darauf Bedacht zu nehmen, daß bei fortgesetzten Angriffen insbesondere die seelischen Kräfte einer Frau derart erlahmen können, daß sie schließlich aus psychischen Gründen außerstande ist, weiteren Widerstand zu leisten, und sich mehr oder weniger widerstandslos dem Angreifer fügt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §105 DStGB §201StGB §202StGB §203StGB §204
Rechtssatz: Konsumtion von vorangehenden Gewalttätigkeiten und Drohungen durch ein anschließend, nach Lage des Falles aber faktisch "uno actu" verübtes Notzuchtsverbrechen. Entscheidungstexte 9 Os 52/74 Entscheidungstext OGH 10.07.1974 9 Os 52/74 11 Os 73/88 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: StGB §131StGB §142StGB §201StGB §203
Rechtssatz: "Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben" setzt eine gewisse Schwere des in Aussicht gestellten Angriffs auf die körperliche Unversehrtheit voraus; bloße Androhung von Schlägen genügt nicht. Veröff: MDR 1975,367 (Dallinger) Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1974:RS0103884 D... mehr lesen...