Norm
HGB §164Rechtssatz
Die Eigenschaft eines leitenden Angestellten einer Kommanditgesellschaft kann weder aus der Tatsache, daß der Angeklagte Mehrheitsgesellschafter ist, und schon gar nicht aus seiner Kommanditistenstellung (siehe §§ 164, 170 HGB), sondern allenfalls aus seiner Position als Prokurist (siehe jedoch abermals § 170 HGB) abgeleitet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0063932Dokumentnummer
JJR_19950914_OGH0002_0140OS00037_9500000_001