RS OGH 1995/9/14 14Os37/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.09.1995
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Norm

HGB §164
HGB §170
StGB §159
StGB §161

Rechtssatz

Die Eigenschaft eines leitenden Angestellten einer Kommanditgesellschaft kann weder aus der Tatsache, daß der Angeklagte Mehrheitsgesellschafter ist, und schon gar nicht aus seiner Kommanditistenstellung (siehe §§ 164, 170 HGB), sondern allenfalls aus seiner Position als Prokurist (siehe jedoch abermals § 170 HGB) abgeleitet werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0063932

Dokumentnummer

JJR_19950914_OGH0002_0140OS00037_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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