Norm
StGB §159Rechtssatz
Zwar ist bei Beurteilung der Zahlungsfähigkeit in aller Regel auch die Möglichkeit des Schuldners zu berücksichtigen, zur Begleichung fälliger Verbindlichkeiten einen weiteren "gesunden Kredit" aufzunehmen. Außer Betracht bleiben muss dagegen eine zwar an sich noch bestehende Kreditmöglichkeit, von welcher ein redlicher Kaufmann indes mangels Rückzahlungsfähigkeit keinen Gebrauch mehr machen würde (insb 11 Os 51/88 ua).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102145Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.04.2010