RS OGH 1996/5/14 14Os178/95, 14Os82/09d

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Veröffentlicht am 14.05.1996
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Norm

StGB §159

Rechtssatz

Zwar ist bei Beurteilung der Zahlungsfähigkeit in aller Regel auch die Möglichkeit des Schuldners zu berücksichtigen, zur Begleichung fälliger Verbindlichkeiten einen weiteren "gesunden Kredit" aufzunehmen. Außer Betracht bleiben muss dagegen eine zwar an sich noch bestehende Kreditmöglichkeit, von welcher ein redlicher Kaufmann indes mangels Rückzahlungsfähigkeit keinen Gebrauch mehr machen würde (insb 11 Os 51/88 ua).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102145

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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