Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ervin R***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (1) und des Vergehens der Unterschlagung nach § 134 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt. Danach hat er (1) am 7. Oktober 2010 in L***** im einverständlichen Zusammenwirken mit Edyta H***** Verfügungsberechtigten einer V***** Filiale durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben 10.370 Euro Bargeld mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz abgenötigt, indem E... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Patrick E***** mehrerer Vergehen des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften nach § 27 Abs 1 Z 1 erster und zweiter Fall SMG (A), des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 fünfter Fall und Abs 4 Z 3 SMG (B) sowie des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (C) schuldig erkannt. Danach hat er (A) vom 7. Oktober 2008 bis zum 14. Juni 2009 wiederholt vorschriftswidrig Cannabis erworben und besessen, (B) von der Jahres... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Richard H***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 StGB (A) und des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 StGB (B) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Richard H***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach Paragraphen 127,, 129 Z 1 StGB (A) und des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 StGB (B) schuldig erkannt. Danach hat er am 25. März 2002 i... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Atef B***** der Vergehen des schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4 StGB (A/I/1 und 2) und der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (B/1 und 2) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Atef B***** der Vergehen des schweren Diebstahls nach Paragraphen 127,, 128 Absatz eins, Ziffer 4, StGB (A/I/1 und 2) und der Urkundenunterdrückung nach Paragraph 229, Absatz eins, StGB (B/1 und 2) schuldig erkannt. Nach dem... mehr lesen...
Norm: StGB §135StGB §229 Abs1
Rechtssatz: Urkunden kommen nur dann als Objekt einer dauernden Sachentziehung in Betracht, wenn sie vollständige Wertträger sind (was bei Invalidenausweis, Sozialversicherungskarte, ÖAMTC-Clubausweis, Blutspendeausweis, Impfpaß, Fotos, Zetteln naturgemäß auszuschließen ist), ansonsten ist ihre Entfremdung ausschließlich nach § 229 StGB zu beurteilen (Leukauf/Steininger Komm3 § 135 RN 2 f mwN). ... mehr lesen...
Norm: StGB §135
Rechtssatz: Bei Objekten des § 135 StGB darf es sich nicht um gänzlich wertlose Sachen handeln. Entscheidungstexte 15 Os 13/98 Entscheidungstext OGH 12.02.1998 15 Os 13/98 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109318 Dokumentnummer JJR_19980212_OGH0002_0150OS00013... mehr lesen...
Norm: StGB §15 C2StGB §135
Rechtssatz: § 135 StGB ist mit der durch die Sachentziehung bewirkten Schädigung des Berechtigten vollendet. Dass dieser die entzogene Sache zufällig wiedererlangt, vermag an der eingetretenen Deliktsvollendung nichts zu ändern. Entscheidungstexte 15 Os 111/96 Entscheidungstext OGH 05.09.1996 15 Os 111/96 15 Os 7... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der österreichische Staatsbürger Harald K***** (zu I) des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2, 148, zweiter Deliktsfall StGB sowie (zu II) des Vergehens des Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er (zu I): gewerbsmäßig mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, nachgenannte Personen durch Täuschung über Tatsachen zu Handlu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 27.Mai 1958 geborene Max L*****, der am 14.November 1960 geborene Franco B*****, der am 23.September 1958 geborene Fausto G***** und der am 5. Februar 1968 geborene Marco R***** - der den Schuldspruch unbekämpft ließ - des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach den §§ 15, 142 Abs 1, 143 (zweiter Fall) StGB, Max L***** überdies des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 128 Abs. 2, 129 Z 1 StGB, ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 14.April 1954 geborene Harald M***** sowie der am 26.Juni 1955 geborene Norbert B***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 und 3 und 15 StGB, Harald M***** auch nach dem § 129 Z 2 StGB, schuldig erkannt und beide Angeklagte (unter Anrechnung der Vorhaft) gemäß dem § 129 StGB zu (jeweils unbedingten) Freiheitsstrafen, und zwar Harald M****... mehr lesen...
Norm: StGB §127 EStGB §135
Rechtssatz: Bei der Wegnahme von Sachen aus einer Wohnung, deren Inhaber einem Nachbarn einen Schlüssel dazu beläßt oder übergibt, durch den Nachbarn kommt in aller Regel nicht Veruntreuung, sondern vor allem Diebstahl (§ 127 StGB) in Betracht; handelt der Täter jedoch nicht mit Bereicherungsvorsatz ("Entrümpelung"), dann sind die Voraussetzungen dauernder Sachentziehung (§ 135 StGB) zu prüfen. Ent... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Josef H*** und Magdalena E*** des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie sich in der Zeit vom 17.Juni bis zum 29.Dezember 1987 in Wien im bewußten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter ein ihnen anvertrautes Gut im Gesamtwert von rund 3,480.000 S, und zwar das ihnen am zuerst bezeichneten Tag von Antonia H*** übergebene Inventar der Wohnung in 1020 Wien, Czerninga... mehr lesen...
Gründe: Der nunmehr 39-jährige Friedrich W*** wurde auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen (zu I/1) des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB, (zu I/2) des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB und (zu II/) des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 1 WaffG schuldig erkannt und hiefür nach §§ 28, 75 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 18 (achtzehn) Jahren verurteilt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs hat Friedrich W*** (zu I/) am 27.Jänner 1988 in Frauenki... mehr lesen...
Norm: StGB §135
Rechtssatz: Für die Wissenskomponente des dem Tatbestand nach § 135 StGB entsprechenden Schädigungsvorsatzes genügt bloßes Begleitwissen. Entscheidungstexte 14 Os 151/89 Entscheidungstext OGH 06.12.1989 14 Os 151/89 13 Os 40/90 Entscheidungstext OGH 17.05.1990 13 Os 40/90 Vgl auch ... mehr lesen...
Norm: StGB §135StGB §295
Rechtssatz: Das Vergehen der dauernden Sachentziehung nach § 135 StGB kann mit jenem der Beweismittelunterdrückung nach § 295 StGB tateinheitlich zusammentreffen. Entscheidungstexte 14 Os 22/89 Entscheidungstext OGH 21.06.1989 14 Os 22/89 Veröff: SSt 60/39 = JBl 1990,390 14 Os 17/93 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CbStGB §80StGB §135StGB §295
Rechtssatz: Zur Verschleierung einer fahrlässigen Tötung begangene dauernde Sachentziehung und Unterdrückung eines Beweismittels sind gegen andere Rechtsgüter als die Vortat gerichtet und bleiben darum selbständig strafbar. Entscheidungstexte 14 Os 22/89 Entscheidungstext OGH 21.06.1989 14 Os 22/89 Veröff: JBl 1990,390 = SSt 60/3... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 27.April 1932 geborene Mietwagenunternehmer Franz F*** auf Grund der gegen ihn vom öffentlichen Ankläger wegen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB erhobenen und von der Privatbeteiligten Margarete G*** gemäß § 48 Z 3 StPO wegen der Vergehen der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs. 1 StGB und der Unterdrückung eines Beweismittels nach § 295 StGB (nach Rücktritt von der bezüglichen Anklage in der Hauptverhandlung - S 204/II... mehr lesen...
Gründe: Der am 16.Juni 1927 geborene Herbert S*** wurde des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 130, erster Fall, StGB (I) und des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB (II) schuldig erkannt. Darnach hat er am 11. Mai 1988 in Linz (aus der Musikergarderobe des Ursulinenhofs) gewerbsmäßig sieben im Urteilsspruch angeführte Bargeldbeträge von insgesamt etwa 3.670 S und Geldbörsen im Wert von 600 S gestohlen (I 1 bis 7) und bei dieser Gelegenhe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz K*** 1./ des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 2, 15 StGB (Schuldspruch A/I 1-5, II), 2./ des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 StGB (Schuldspruch B/), 3./ des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB (Schuldspruch C/1 und 2) und 4./ des Vergehens der versuchten Täuschung nach §§ 15, 108 StGB (Sc... mehr lesen...
Norm: StGB §135StGB §136
Rechtssatz: Beim unbefugten Gebrauch von Fahrzeugen nach § 136 StGB will der Täter ein Kraftfahrzeug bloß vorübergehend und unter Umständen benützen, die dem Berechtigten eine Rückerlangung des Deliktsobjektes ermöglichen, wogegen bei der dauernden Sachentziehung nach § 135 StGB der Tätervorsatz darauf gerichtet ist, die betroffene Sache auf Dauer dem Berechtigten zu entziehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §135
Rechtssatz: Der Gebrauch eines fremden Personenkraftwagens kann nicht gleichzeitig tätergewollte Ausführungshandlung sowohl eines unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen als auch einer dauernden Sachentziehung sein. Handelt der Täter allerdings schon bei der unbefugten Inbetriebnahme eines fremden Kraftfahrzeuges mit dem Entschluß, dieses Fahrzeug zwar zunächst kurzfristig unter Wahrung der Sachsubstanz und bei aufrechter Wiedererla... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Gerald J*** und Thomas S*** der Vergehen der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB (A I), des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 StGB (A II), des Diebstahls nach § 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1 StGB (B), der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (C) und nach § 36 Abs 1 Z 3 (richtig Z 2) WaffG schuldig gesprochen und nach § 135 Abs 2 StGB bestraft, weil sie A/ am 9. oder 10... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 19.Oktober 1972 geborene jugendliche Angeklagte Brigitte F*** A./ des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs. 1 StGB, B./ des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs. 1 StGB und C./ des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Nach dem Inhalt der Schuldsprüche hat sie in Wien: zu A./ am 28.Jänner 1987 dadurch versucht, mit Gewalt gegen eine Person der Sophie D*** fremde bew... mehr lesen...
Gründe: Gerald H*** wurde des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 2, 129 Z. 1 StGB (I 1 a und b, 2 a und b) sowie der Vergehen der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB (II 1, 2) und der versuchten Täuschung nach §§ 15, 108 StGB (III) schuldig erkannt und zu einer 15-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Seine Nichtigkeitsbeschwerde wurde mit Beschluß des Obersten Gerichtshofs vom 10.September 1987, 13 Os 118/87, dem auch der maßg... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wolfgang F*** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 2, 129 Z 1 StGB (Punkte 1 und 2 des Urteilssatzes) und der Vergehen der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB (Punkt 3 des Urteilssatzes) sowie der versuchten Täuschung nach §§ 15, 108 Abs. 1 StGB (Punkt 4 des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Darnach hat er in Schärding am Inn 1. am 29.November 1985 in Gesellschaft des a... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (neben einem weiteren Angeklagten) der am 1.Februar 1962 geborene (beschäftigungslose) Anton S*** zu Punkt I des Urteilssatzes des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 und § 15 StGB, zu Punkt II des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach dem § 229 Abs. 1 StGB und zu Punkt IV des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs. 1 Z 2... mehr lesen...
Gründe: Der am 25.April 1962 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Hans Peter W*** wurde des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und 2 StGB (1) und des Verbrechens des Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 2 StGB (2) schuldig erkannt. Darnach hat er in Linz am 4.März 1985 ihm (als Kellner) anvertraute, an die Firma A*** UND A*** Ges.m.b.H. abzuführende Tageslosungen von insgesamt 16.508 S sich zugeeignet (1) und am 13.August 1985 den (in einer Tiefgarage abgestel... mehr lesen...
Gründe: Der am 15.März 1951 geborene Leopold H*** wurde des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und 2 Z 1, 128 Abs 2, 129 Z 1 und 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in der Nacht zum 6.Mai 1984 in Langenlois in Gesellschaft unbekannt gebliebener Mittäter (§ 12 StGB) durch Einsteigen in das Heimatmuseum sowie Aufbrechen von Türen und Behältnissen Exponate (ein Ölbild, Pistolen, Uhren, Uhrwerke, Druckstöcke, Notgeldgutscheine und Münzen) im Ges... mehr lesen...
Gründe: Der am 14.März 1964 geborene Hilfsarbeiter Harald Günther A wurde des in zwei Angriffen begangenen Verbrechens des Raubs nach § 142 Abs. 1 StGB. (I 1 und 2), des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB. (II), des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB. (III) und des Verbrechens des versuchten militärischen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127 Abs. 1, 129 Z. 2 StGB. und § 31 Abs. 2 MilStG. (IV) schuldig erkannt. Der Angeklagte bekämpft mit sein... mehr lesen...