Die 1964 geborene Beschwerdeführerin, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses mit dem Land Salzburg zwischen 20. Oktober 1988 und 31. August 1998 als Vertragslehrerin tätig war, wurde mit Wirksamkeit vom 1. September 1998 zur provisorischen Landeslehrerin ernannt. Zuletzt unterrichtete die Beschwerdeführerin an der Hauptschule Abtenau (HS A). Eine Definitivstellung erfolgte nicht. Mit rechtskräftigem Bescheid der Leistungsfeststellungskommission der Landeslehrer bei der Bezirksha... mehr lesen...
Die 1964 geborene Beschwerdeführerin, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses mit dem Land Salzburg zwischen 20. Oktober 1988 und 31. August 1998 als Vertragslehrerin tätig war, wurde mit Wirksamkeit vom 1. September 1998 zur provisorischen Landeslehrerin ernannt. Zuletzt unterrichtete die Beschwerdeführerin an der Hauptschule Abtenau (HS A). Eine Definitivstellung erfolgte nicht. Mit rechtskräftigem Bescheid der Leistungsfeststellungskommission der Landeslehrer bei der Bezirksha... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §9 Abs1;LDG 1984 §9 Abs2;LDG 1984 §9 Abs4 Z2;
Rechtssatz: Mit rechtskräftigem Bescheid der Leistungsfeststellungskommission der Landeslehrer bei der Bezirkshauptmannschaft war festgestellt worden, dass die Landeslehrerin im näher dargestellten Beurteilungszeitraum den zu erwartenden Arbeitserfolg trotz zweimaliger nachweislicher Ermahnung nicht aufgewiesen hat. An diesen be... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §9 Abs1;LDG 1984 §9 Abs2;LDG 1984 §9 Abs4 Z2;
Rechtssatz: Mit rechtskräftigem Bescheid der Leistungsfeststellungskommission der Landeslehrer bei der Bezirkshauptmannschaft war festgestellt worden, dass die Landeslehrerin im näher dargestellten Beurteilungszeitraum den zu erwartenden Arbeitserfolg trotz zweimaliger nachweislicher Ermahnung nicht aufgewiesen hat. An diesen be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Gendarmeriebeamter des Gendarmeriepostens G im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Note vom 17. August 2000 hielt diese Behörde dem Beschwerdeführer folgende Vorfälle, die jeweils zur Erstattung von Anzeigen gegen ihn geführt hätten, vor: "Am 01. Mai 1999 gegen 03.30 Uhr, kam es im Imbisswagon bei der Diskothek 'Baby O' in J zwischen Ihnen und MP in einem durch Alkohol be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §45 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;LDG 1984 §9 Abs2;LDG 1984 §9 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/12/0094 E 9. September 1985 RS 4 Stammrechtssatz Es genügt nicht, im Kündigungsbescheid dem Gekündigten ein den Tatbestand des Kündigungsgrundes bildendes Verhalten zur Las... mehr lesen...
Die 1944 geborene Beschwerdeführerin stand als Hauptschullehrerin vorerst als Vertragsbedienstete in einem privatrechtlichen und seit 1. April 1984 in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Sie war im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses an folgenden Schulen tätig: 1. Hauptschule 7 Klagenfurt (vom 1.9.1983 bis 20.4.1988), 2. Hauptschule 3 Klagenfurt (vom 21.4.1988 bis 31.8.1988), 3. Hauptschule Weitensfeld (vom 1.9.1988 b... mehr lesen...
Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §9 Abs4;
Rechtssatz: § 9 Abs 4 LDG 1984 enthält nur eine demonstrative Aufzählung der Kündigungsgründe. Die Einrichtung des provisorischen Dienstverhältnisses verfolgt den Zweck, den Beamten auf seine Eignung für den Dienst zu überprüfen und nur jene Beamte in das (unkündbare) definitive Dienstverhältnis zu übernehmen, die allen Anforderungen entsprechen, die an einen Beamt... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides von folgendem aus: Die Beschwerdeführerin stand seit 1. Juli 1997 als Hauptschullehrerin in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde ihr Dienstverhältnis mit Ablauf des zweiten Monates nach Zustellung gemäß § 9 Abs. 2 und Abs. 4 Z. 3 LDG 1984 gekündigt. In der Begründung: wird nach kurzer Darlegung der Vorgeschi... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides von folgendem aus: Die Beschwerdeführerin stand seit 1. Juli 1997 als Hauptschullehrerin in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde ihr Dienstverhältnis mit Ablauf des zweiten Monates nach Zustellung gemäß § 9 Abs. 2 und Abs. 4 Z. 3 LDG 1984 gekündigt. In der Begründung: wird nach kurzer Darlegung der Vorgeschi... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §9 Abs4 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/12/0230 E 27. Oktober 1986 RS 3 Stammrechtssatz Die Feststellung einer Pflichtverletzung im Disziplinarverfahren ist nicht notwendige Voraussetzung für eine Kündigung wegen pflichtwidrigen Verhaltens (Hinweis E 25.3.1954, 2475/51, 19.4.195... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2;LDG 1984 §9 Abs2;LDG 1984 §9 Abs4 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0168 E 5. März 1987 RS 3 Stammrechtssatz Nicht jede einem in einem provisorischen Dienstverhältnis stehenden Beamten unterlaufene Verletzung auch nur irgendeiner seiner Dienstpflichten stellt schon den Kündigungsgrund des "pflichtwidrige... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 impl;LDG 1984 §9 Abs4;
Rechtssatz: Die Aufzählung der Kündigungsgründe in § 9 Abs 4 LDG 1984 ist keine ausschließliche (Hinweis E 2.6.1980, 1900/79). Für die Berechtigung der Behörde zur Kündigung des provisorischen Dienstverhältnisses ist es daher unerheblich, ob das ihm angelastete Verhalten pflichtwidrig gewesen ist, ob dieses Ver... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2;LDG 1984 §29 Abs2;LDG 1984 §9 Abs4 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/12/0230 E 27. Oktober 1986 RS 3 Stammrechtssatz Die Feststellung einer Pflichtverletzung im Disziplinarverfahren ist nicht notwendige Voraussetzung für eine Kündigung wegen pflichtwidrigen Verhaltens (Hinweis E 25.3.1954, 2475/51, 19.4.195... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2;LDG 1984 §9 Abs2;LDG 1984 §9 Abs4 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0168 E 5. März 1987 RS 3 Stammrechtssatz Nicht jede einem in einem provisorischen Dienstverhältnis stehenden Beamten unterlaufene Verletzung auch nur irgendeiner seiner Dienstpflichten stellt schon den Kündigungsgrund des "pflichtwidrige... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Volksschullehrer ab 1. Oktober 1983 bis zum Ablauf des dritten Monates nach Zustellung des angefochtenen Bescheides (das heißt bis einschließlich 30. November 1993) in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Bereits zuvor hatte die belangte Behörde mit Bescheid vom 25. Juli 1989 das provisorische Dienstverhältnis des Beschwerdeführers wegen unbefriedigenden Arbeitserfolges gekündigt. Mit Erkenntnis vom 18. März ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Volksschullehrer ab 1. Oktober 1983 bis zum Ablauf des dritten Monates nach Zustellung des angefochtenen Bescheides (das heißt bis einschließlich 30. November 1993) in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Bereits zuvor hatte die belangte Behörde mit Bescheid vom 25. Juli 1989 das provisorische Dienstverhältnis des Beschwerdeführers wegen unbefriedigenden Arbeitserfolges gekündigt. Mit Erkenntnis vom 18. März ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Volksschullehrer ab 1. Oktober 1983 bis zum Ablauf des dritten Monates nach Zustellung des angefochtenen Bescheides (das heißt bis einschließlich 30. November 1993) in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Bereits zuvor hatte die belangte Behörde mit Bescheid vom 25. Juli 1989 das provisorische Dienstverhältnis des Beschwerdeführers wegen unbefriedigenden Arbeitserfolges gekündigt. Mit Erkenntnis vom 18. März ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z3;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §81 Abs1 Z3;BDG 1979 §91;LDG 1984 §61;LDG 1984 §63 Abs1 Z2;LDG 1984 §69;LDG 1984 §9 Abs4 Z2;LDG 1984 §9 Abs4 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/29 92/12/0058 2 Stammrechtssatz Für die Beurteilung, ob der Kündigungsgrund des unbefriedigenden Arbeitserfolges vorliegt, ist ein förmliches... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z3;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §81 Abs1 Z3;BDG 1979 §91;LDG 1984 §61;LDG 1984 §63 Abs1 Z2;LDG 1984 §69;LDG 1984 §9 Abs4 Z2;LDG 1984 §9 Abs4 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/29 92/12/0058 2 Stammrechtssatz Für die Beurteilung, ob der Kündigungsgrund des unbefriedigenden Arbeitserfolges vorliegt, ist ein förmliches... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §10 Abs4 Z3;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §81 Abs1 Z3;BDG 1979 §91;LDG 1984 §61;LDG 1984 §63 Abs1 Z2;LDG 1984 §69;LDG 1984 §9 Abs4 Z2;LDG 1984 §9 Abs4 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/29 92/12/0058 2 Stammrechtssatz Für die Beurteilung, ob der Kündigungsgrund des unbefriedigenden Arbeitserfolges vorliegt, ist ein förmliches... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Volksschullehrer vom 1. Oktober 1983 bis zum Ablauf des dritten Monats nach Zustellung des angefochtenen Bescheides (d.h. bis einschließlich 31. Oktober 1989) in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten; zuletzt war er der Volkschule S zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Schreiben vom 15. Februar 1989 teilte der Landesschulinspektor W. der belangten Behörde mit, der Unterricht des Beschwerdeführers habe in der Verg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;LDG 1984 §9 Abs2;LDG 1984 §9 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/12/0094 E 9. September 1985 RS 4 Stammrechtssatz Es genügt nicht, im Kündigungsbescheid dem Gekündigten ein den Tatbestand des Kündigungsgrundes bildendes Verh... mehr lesen...