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64/03 LandeslehrerNorm
LDG 1984 §9 Abs1;Rechtssatz
Mit rechtskräftigem Bescheid der Leistungsfeststellungskommission der Landeslehrer bei der Bezirkshauptmannschaft war festgestellt worden, dass die Landeslehrerin im näher dargestellten Beurteilungszeitraum den zu erwartenden Arbeitserfolg trotz zweimaliger nachweislicher Ermahnung nicht aufgewiesen hat. An diesen bescheidmäßigen Ausspruch ist die Dienstbehörde gebunden. Das "Nichtaufweisen des zu erwartenden Arbeitserfolges" ist dem Vorliegen eines "unbefriedigenden Arbeitserfolges" im Sinne des § 9 Abs. 4 LDG 1984 gleichzuhalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002120189.X01Im RIS seit
09.01.2003