Mit dem angefochtenen Bescheid vom 5. Juli 2006 wurde der Beschwerdeführer wegen dauernder Dienstunfähigkeit mit Ablauf des 31. Juli 2006 von Amts wegen in den Ruhestand versetzt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof, welche mit dem Antrag verbunden ist, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. In der Begründung: seines Antrages führt der Beschwerdeführer nach Wiedergabe des § 30 Abs. 2 VwGG aus, durch die Zuerkennung der aufsc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - amtswegige Versetzung in den Ruhestand - Der Beschwerdeführer führt in seinem Aufschiebungsantrag als den ihm drohenden Nachteil ins Treffen, dass er infolge der (im gedachten Fall eines Erfolges seiner Beschwerde) Unterbrechung seiner Unterrichtstätigkeit während der Dauer des verwaltungsgerichtliche... mehr lesen...
Der Antragsteller steht als Landeslehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde er gemäß § 19 Abs. 2 und 6 LDG 1984 (uHa die Verordnung LGBl. Nr. 54/1995) von Amts wegen von der Hauptschule M I an die Hauptschule P-Straße versetzt, wobei die belangte Behörde in der Bescheidbegründung zum Ausdruck brachte, daß ansonsten an der Hauptschule P-Straße ab dem Schuljahr 1995/96 "zu wenige geprüfte Lehrkräfte mit dem Gegenstand... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Versetzung - In der Versetzung eines Landeslehrers zu einer anderen Hauptschule wegen fehlender geprüfter Lehrkräfte in einem bestimmten Unterrichtsgegenstand an dieser Schule kann insbesonders darin kein unverhältnismäßiger Nachteil erblickt werden, daß er ohne Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ... mehr lesen...
Die Antragstellerin hat gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 22. Juli 1992, mit dem ihr Ansuchen vom 10. April 1992 um Verlängerung des Karenzurlaubes um ein Jahr (vom 1. Septbember 1992 bis 31. August 1993) abgewiesen worden ist, die zu Zl. 92/12/0170 protokollierte Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht und gleichzeitig beantragt, dieser Beschwerde gemäß § 30 Abs. 2 VwGG aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Ihr drohe auf Grund einer noch immer bestehenden Neurose ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Karenzurlaub - Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen einen Bescheid, mit welchem ein Ansuchen abgewiesen wurde, ausgeschlossen (Hinweis B 27.10.1976, 2298/76, B 12.2.1980, 3376/79, B 17.4.1984, 84/07/0117 uva). ... mehr lesen...
Der am 11. Feber 1940 geborene Beschwerdeführer war zuletzt als Volksschuloberlehrer in Wien tätig. Mit Bescheid des Stadtschulrates für Wien vom 16. Jänner 1991 wurde er gemäß § 12 Abs. 1 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 302 (LDG), mit Ablauf des 28. Feber 1991 in den Ruhestand versetzt. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 30. Mai 1990 war der Beschwerdeführer schuldig erkannt worden, er habe in der Zeit von September 1988 bis März 1989 in... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Volksschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich; seine Dienststelle ist die Volksschule L. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission für Landeslehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen beim Bezirksschulrat G (Senat für Landeslehrer an Volks- und Sonderschulen) den Beschwerdeführer nach durchgeführter mündlicher Verhandlung mit Erkenntnis vom 1. März 1990 schuldig erkannt,... mehr lesen...
Index: L26004 Lehrer/innen Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §94 Abs1;LDG 1984 §72 Abs1;LDG 1984 §78 Abs2;LDG 1984 §83;LDG 1984 §92 Abs1;LDHG OÖ 1986 §5 Abs1 litj;VwRallg;
Rechtssatz: Die gesetzliche Bezeichnung "Dienstpflichtverletzung" in § 72 Abs 1 LDG 1984 ist irreführend, weil eine solche erst nach ab... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §93;BDG 1979 §95 Abs3;LDG 1984 §71;LDG 1984 §73 Abs3;LDG 1984 §83;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 73 Abs 3 LDG 1984 (nicht anders als die vergleichbare Bestimmung des § 95 Abs 3 BDG 1979) ist nur im Zusammenhang mit den Bestimmungen über die Strafbemessung bzw über ein Absehen von der Strafe zu sehen, und somit jeweils die Sch... mehr lesen...
Index: L26004 Lehrer/innen Oberösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §115;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;LDG 1984 §72 Abs1 Z1;LDG 1984 §83;LDG 1984 §92 Abs1;LDHG OÖ 1986 §5 Abs1 litj;
Rechtssatz: Auch ein Schuldspruch mit Absehen von der Strafe nach § 83 LDG 1984 ist nach Eintritt der Verjährung unzulässig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...
Index: L26004 Lehrer/innen Oberösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984;LDHG OÖ 1986;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Suspendierung und Gehaltskürzung - Der Beschwerdeführer hat seine Beschwerde mit dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden. In diesem nicht weiter begründeten Antrag fordert der Beschwerdeführer einen Auftrag an die belangte Behörde,... mehr lesen...
Index: L26003 Lehrer/innen Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;LDG 1962 §21 Abs6;LDG 1984;LDHG NÖ 1976;VwRallg;
Rechtssatz: Das am 1.9.1984 in Kraft getretene LDG 1984 enthält keinerlei Anordnungen in der Richtung, daß Reihungsvorschläge, die noch während der Geltungsdauer des LDG 1962 ertellt wurden, nicht mehr zu berücksichtigen o... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §37;AVG §58 Abs2;B-VG Art130 Abs2;LDG 1962 §21 Abs6;LDG 1984;VwRallg;
Rechtssatz: Eine zu treffende Ermessensentscheidung ist bei der Auswahl der Bewerbung um eine schulfeste Stelle dadurch gekennzeichnet, daß ihr Inhalt nicht eindeutig vorausbestimmt ist (Hinweis E VS 26.6.1974, 991/72... mehr lesen...